Neues Harz IV Urteil
Mehr zum Thema: Sozialrecht, Harz IV, Anrechnung, Einkommen, Bedarf, StiefvaterNeues Harz IV Urteil: Anrechnung des Einkommens kann zulässig sein
Mit einem Urteil vom 14.03.2012 (Az. B 14 AS 17/11 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) erste Grundsätze zur Situation der Anrechnung von Einkommen der Stiefeltern auf den Bedarf eines volljährigen Kindes des anderen Partners aufgestellt. Die Anrechnung des Einkommens von Stiefeltern ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei muss der Einstandswille der Stiefeltern dokumentiert sein und zwar durch örtliche (im)materielle Tatsachen.
Im vorliegenden Fall stellte sich die Situation so dar, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt mit der Mutter, den Geschwistern und dem Stiefvater lebte, wobei dieser mit der Mutter verheiratet war und das Kindergeld an das Kind weitergegeben wurde. Das Kind beteiligte sich darüber hinaus an den Haushaltskosten und war über seinen Stiefvater versichert. Der Stiefvater hatte sich den steuerlichen Kinderfreibetrag für das Kind übertragen lassen.
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Das BSG hat entschieden, dass die Anrechnung des Einkommens des Stiefvaters auf den Bedarf des volljährigen Kindes in dieser Situation zulässig sei.
In jedem Fall muss eine Anrechnung im Einzelfall genaustens geprüft werden.
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