Anrechnung neuer Unterhaltsvorschuss auf Wohngeld, Wegfall Kindergeldzuschlag, weniger Geld

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Necronomicus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anrechnung neuer Unterhaltsvorschuss auf Wohngeld, Wegfall Kindergeldzuschlag, weniger Geld

Hallo, ich bin alleinerziehend von einem 10 und 14 jährigem Kind. Zur Zeit beziehe ich zu meinem Einkommen Wohngeld, genau 150 Euro und Kindergeldzuschlag ( 170 Euro) für ein Kind, da mein 10 Jähriger den Unterhaltsvorschuss bekommt. Durch die neue Änderung bekomme ich nun auch für meinen großen Sohn den Unterhaltsvorschuss, 268 Euro. Diese werden sicher nun auf das Wohngeld angerechnet und laut Wohngeldrechner im Internet stehen mir nun nur noch ca. 42 Euro Wohngeld zu und der Kindergeldzuschlag von 170 Euro fällt weg, da mein großer nun auch den Unterhaltsvorschuss bekommt. Somit ergibt sich ein Minus von ca. 17. Auch wenn das nicht unbedingt viel Geld ist, aber trotzdem ein Minus. Laut Bescheid vom Judendamt für den Unterhaltsvorschuss steht, das dieses Geld für das Kind ist und an mich ausgezahlt wird. Kann man es nun auch so sehen, das dieses Geld Einkommen für das Kind ist, da es dafür einen Freibetrag bei der Wohngeldberechnung gibt und ich auch etwas von der Änderung finanziell gesehen hätte...? Danke für ihre Antworten :-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Necronomicus:

Ob die Tatsache, dass es sich um Einkommen des Kindes handelt beim Wohngeld ein Rolle spielt oder nicht, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall musst Du die Änderung bei der Wohngeldstelle angeben. Bei der Gelegenheit kannst Du da einfach schonmal nachfragen. Dann wirst Du abwarten müssen, was die Wohngeldstelle entscheidet, als ob sich etwas ändert, oder eben nicht.

Rein vorsorglich kannst Du schon jetzt - für den Fall, dass du nach der Neuberechnung des Wohngeldes weniger Geld zur Verfügung hast als jetzt - einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen. Das kannst Du zunächst formlos machen und darum bitten, die Antragsbearbeitung bis zur Entscheidung der Wohngeldstelle zurückzustellen. Ändert sich dann beim Wohngeld nicht, oder ist die Änderung geringer als im Augenblick von Dir angenommen, nimmst Du den ALG II Antrag zurück.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Leila81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Necronomicus,
der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen mit angerechnet. Auch ich beziehe für meine Tochter den neu geregelten Unterhaltsvorschuss vom 1 Juli 2017, und mußte leider feststellen, das sich das für mich negativ auswirkt :sad: ! Bevor ich den Unterhaltsvorschuss bekam, habe ich neben meinem Einkommen noch Wohngeld und Kinderzuschlag bezogen, und habe von dem Bildung und Teilhabe Paket profitiert ( wo u.a. Klassenfahrten übernommen werden, 100 Euro Schulgeld im Jahr, Zuschuss zum Mittagessen etc.) Wohngeld bekomme ich keins mehr, auf den Kinderzuschlag Bescheid warte ich noch, gehe aber sehr stark davon aus das ich den auch nicht mehr bekomme. Das Endergebniss, ich habe monatlich weniger Geld als vorher und muß jetzt auch alles selber bezahlen, da ich von dem Bildung und Teilhabe Paket nicht mehr profitiere ( sollte ich keinen Kizu mehr bekommen). Und dann heißt es immer von Seiten der Politik: Wir wollen Kinderarmut vorbeugen! Lächerlich! :crazy:

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#3
 Von 
Simo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
bei mir der gleiche Fall. Alleinerziehend, bislang Kinderzuschuss und Wohngeld erhalten. UV wird beim Wohngeld angerechnet, der Kinderzuschlag nicht. Ich habe zwar noch ein Anrecht auf WG, aber soweit dezimiert, dass ich nun alles in allem 60 Euro im Monat weniger habe. Und das tut bei dem bisschen, was man eh nur hat, ziemlich weh. Die größte *******erei ist aber, dass der UV ja nachträglich ab Juli bewilligt wurde und nun Wohngeld zurückgezahlt werden soll. Wenn auch die von der Familienkasse, den Kinderzuschuss zurück verlangen, was ja hier noch verständlich wäre, dann muss ich Wohngeld zurückzahlen, welches ich gar nicht erhalten habe. Ich werde auf jeden Fall gegen den Bescheid der Wohngeldstelle Wiederspruch einlegen, für den Fall, dass sich da nachträglich noch etwas ändern sollte. Ich denke, dass das einige hierzulande betreffen wird und sich da eventuell etwas ändern könnte. Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, warum der UV angerechnet wird und der Kinderzuschuss nicht. Alle Leistungen dienen ja schließlich dem Unterhalt der Kinder. Bis zum Betrag des Kinderzuschusses von 170 Euro sollte der UV nicht angerechnet werden können. Wir müssen uns da wehren. Es kann echt nicht angehen, dass man genötigt wird, Leistungen zu beantragen, die einen finanziell schlechter stellen. Ich werde auch mal in Erfahrung bringen, ob ich in dem Fall den UV überhaupt beziehen muss oder nicht einfach weiter Kinderzuschuss erhalten kann.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Necronomicus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Simo123):
Hallo,
bei mir der gleiche Fall. Alleinerziehend, bislang Kinderzuschuss und Wohngeld erhalten. UV wird beim Wohngeld angerechnet, der Kinderzuschlag nicht. Ich habe zwar noch ein Anrecht auf WG, aber soweit dezimiert, dass ich nun alles in allem 60 Euro im Monat weniger habe. Und das tut bei dem bisschen, was man eh nur hat, ziemlich weh. Die größte *******erei ist aber, dass der UV ja nachträglich ab Juli bewilligt wurde und nun Wohngeld zurückgezahlt werden soll. Wenn auch die von der Familienkasse, den Kinderzuschuss zurück verlangen, was ja hier noch verständlich wäre, dann muss ich Wohngeld zurückzahlen, welches ich gar nicht erhalten habe. Ich werde auf jeden Fall gegen den Bescheid der Wohngeldstelle Wiederspruch einlegen, für den Fall, dass sich da nachträglich noch etwas ändern sollte. Ich denke, dass das einige hierzulande betreffen wird und sich da eventuell etwas ändern könnte. Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, warum der UV angerechnet wird und der Kinderzuschuss nicht. Alle Leistungen dienen ja schließlich dem Unterhalt der Kinder. Bis zum Betrag des Kinderzuschusses von 170 Euro sollte der UV nicht angerechnet werden können. Wir müssen uns da wehren. Es kann echt nicht angehen, dass man genötigt wird, Leistungen zu beantragen, die einen finanziell schlechter stellen. Ich werde auch mal in Erfahrung bringen, ob ich in dem Fall den UV überhaupt beziehen muss oder nicht einfach weiter Kinderzuschuss erhalten kann.
Das Problem ist, das die Kindergeldstelle dich darauf verweisen wird, den UV zu beantragen, das war bei mir auch so...;-(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Leila81):
und habe von dem Bildung und Teilhabe Paket profitiert ( wo u.a. Klassenfahrten übernommen werden, 100 Euro Schulgeld im Jahr, Zuschuss zum Mittagessen etc.)


Darüber dass es gut gedacht, aber häufig doch nachteilig ist, sollten die örtlichen MdL und MdB von jedem Betroffenen sachlich informiert werden.

Evaluiert wird es eh derzeit oder in Kürze.
§12 UhVorschG:
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tineline.82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

mit geht es jetzt leider auch so. Ich habe bisher 17,- € Wohngeld und ca. 150,- € Kinderzuschlag bekommen. Viel wichtiger war mir allerdings, dass ich das "Bildung und Teilhabe-Paket" nutzen konnte.

Ich habe im Januar Wohngeld neu beantragt. Mit wurde mitgeteilt, ich soll doch bitte Unterhaltsvorschuss beantragen. Das habe ich nicht getan, da ich es einfach nicht möchte. Der Vater zahlt Unterhalt, aber eben nicht den Mindestunterhalt. Sein Einkommen ist so gering, dass er nicht mal Unterhalt zahlen müsste, wenn das Jugendamt es berechnen würde. Eigentlich sollte das Jugendamt froh sein, dass er die letzten Jahre von sich aus etwas gezahlt hat. Wohngeld bekomme ich nun also nicht mehr.

Nun das gleiche Drama beim Kinderzuschlag. Da habe ich gestern auch erfahren, dass ich Unterhaltsvorschuss beantragen soll. Wenn ich das tue, habe ich genau den Fall wie ihr auch. Ich bekomme dann keinen Kinderzuschlag mehr und der Anspruch auf Bildung und Teilhabe entfällt. Völlig sinnlos!

Was hat sich bei euch allen denn seit eurem Post getan?
Konnte irgendjemand von euch noch Leistungen beziehen ohne Unterhaltsvorschuss?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ tineline: das Problem tauc ht doch immer auf, wenn man aus was für Gründen auch immer den Steuerzahler quasi ersatzweise für eine private Leistung in Anspruch nehmen will/muss. Faustregel ist, dass der Steuerzahler erst dann zur Hilfe verpflichtet ist, wenn kein anderer einspringen/zahlen kann.

Hieraus ergibt sich dann zwangsweise die Reihenfolge der Geldtöpfe, die zuständig sind. In Deinem Fall: zunächst der zivilrechtlich Verpflichtete, hier der Vater. Wenn das nicht funktioniert, die Familienkasse, die Gelder, die von dort fließen, sind ja vom Ansatz her als Darlehen gedacht. Wenn das dann immer noch nicht reicht, gibt es eben Wohngeld, erst dann ALG II. Wobei die Übergänge der letzten beiden Subventionen fliessend sein können.

Jedenfalls ist unser Sozialsystem keine keine Losbude vom Rummel, bei der man beim Treffer die freie Auswahl dahingehend hat, aus welchem Topf man sich bedienen will. Es sind Steuergelder, Gelder von uns allen, mit denen verantwortungsvoll umzugehen ist und die nur im absoluten Notfall einzusetzen sind.

Wenn Du nicht willst, dass die Unterhaltsvorschußkasse die finanziellen Verhältnisse des Verpflichteten überprüft, dann ist das Dein persönlicher Luxus, den Du Dir leistest. Der kann aber nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Und wieso wir alle dankbar dafür sein sollen, dass ein Vater zumindest teilweise seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, sorry, das erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

wirdwerden

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