Anonymität und Impressumspflicht

30. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Innerlicht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anonymität und Impressumspflicht

Ich spiele aktuell mit dem Gedanken, meinen Blog wieder zu aktivieren - Ein Impressum auf einem Blog ist ja eigentlich unumgänglich.

Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass das OLG Hamm bereits vor einigen Jahren entschieden hat, dass das Recht auf anonyme Äußerungen im Netz vom Grundgesetz abgedeckt seien (Az.: I-3 U 196/10 ).

Zitat der Richter: "Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern"

Klar, es ging in dem Fall um die Bewertung eines Arztes, der den Namen eines Rezensenten herausfinden wollte, aber bei einem Impressum, bei dem Name und Anschrift zwangsweise angegeben werden müssen, haben wir ja genau dasselbe Spiel.

Ich bin ein sehr kritischer Mensch und das würde sich auch in meinen Einträgen widerspiegeln. Wenn ich allerdings weiß, dass mein Name und meine Adresse nur 2 Klicks nebenan sind, dann schränkt mich das ja auch wieder in meiner Meinungsfreiheit ein, weil ich ja ständig angst haben muss, dass irgendwann jemand mit einer anderen Meinung und voller Intoleranz, vor meiner Tür steht.

Wie verhält sich das also? Könnte ich mich theoretisch auf das Urteil des OLG berufen, wenn ich meine Adresse im Impressum bewusst nur "auf Anfrage" vergeben möchte?





-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Könnte ich mich theoretisch auf das Urteil des OLG berufen, wenn ich meine Adresse im Impressum bewusst nur "auf Anfrage" vergeben möchte?


Nein. Du könntest ja ohne weiteres deine Meinung anonym kundtun, es muß dann halt nur jemand anders die Verantwortung für die Seiteninhalte via Impressum übernehmen (gegen Bezahlung macht das auch ein Anwalt).

Das OLG-Urteil bedeutet nicht, daß die Impressumspflicht aufgehoben ist.

Es wäre dir genau so erlaubt und zumutbar, z.B. deinen Blog unter deinem Namen im Impressum zu betreiben, für einen Artikel aber "Anonymer Autor" oder einen Phantasienamen zu verwenden.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen