Annulierung Hinflug-wird auch Rückflug erstattet?

19. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
vmhan
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Annulierung Hinflug-wird auch Rückflug erstattet?

Hallo,

würde mich freuen, wenn jemand helfen kann:

Es geht um einen bei Easyjet gebuchten Hin-& Rückflug (direkt zusammen gebucht):

Hin: am 29.03.2012 von Berlin nach Madrid um 7:25
Zurück: am 30.03.2012 um 11:25 von Madrid nach Berlin.

Leider habe ich kurz nach der Buchung erfahren, dass die spanischen Gewerkschaften für den 29.03., also dem Tag des Hinflugs, zu einem landesweiten Generalstreik über alle Branchen hinweg aufgerufen haben. Daher befürchte ich, dass der Flughafen Madrid u.U. auch bestreikt wird und der Flug annuliert wird...
Laut AGB hätte ich dann Anspruch auf anderweitige Beförderung oder Erstattung des Flugpreises des annulierten Flugs. Sollte es soweit kommen, käme für mich nur die Erstattung in Frage, da ich nicht schon einen Tag eher los kann (es geht nur ein Flug am Tag vorher nach Madrid, genau 24 Stunden vorher).
Durch die Annulierung wäre es mir ja dann unmöglich den Rückflug in Anspruch zu nehmen. Hätte ich aufgrund dessen dann auch Anspruch auf Erstattung des Rückflugs?

Für eine sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich meine Rechte gern im Voraus kenn würde.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Falls die Airline einen Flug annuliert - UNABHÄNGIG VOM GRUND!!! - dann muss dieser Flug und der sinnlos gewordene Rückflug erstattet werden. Das geht aus der EU Fluggastverordnung vor.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hm, ist das auch so, wenn es 2 unabhängige Tickets sind?

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14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Bei Ezyjet sind alle einzelnen Flüge grundsätzlich "unabhängige" Tickets.
Wie wurden denn die Flüge gebucht - in einem Zug (d.h. Suche nach Hin- und Rückflug)? Dann lässt sich Artikel 8 1a) anwenden:

quote:
Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten
nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde
, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte
sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen
Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist
,
gegebenenfalls in Verbindung mit


Falls z.B. am Montag der Hinflug und am Mittwoch der Rückflug gebucht wurde, lässt sich Artikel 8 1a) nicht mehr so anwenden.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen, dann wird es um die Auslegung des Begriffs Flugschein gehen.
Bei Ezyjet lässt sich ein Hin- und Rückflug nie als ein Flugschein erwerben. Laut AGB sind das immer getrennte Flugscheine. Dagegen spricht, dass man bei der Suche auf ezyjet.com Hin- und Rückflugwünsche in einem Zug ohne Probleme suchen und buchen kann.
Da kommt es wohl auf den Richter an.

-- Editiert Steffen Meier am 22.03.2012 10:40

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

meiner Auffassung nach hat Easyjet die Flugscheinkosten voll zu erstatten, einschl. des Rueckfluges, da der Rueckflug fuer den Reisenden wertlos/zwecklos geworden ist. Das ist schon der Buchungslogik, Rueckflug nur einen Tag spaeter als der Hinflug, zu entnehmen.

Kompliziert wuerde es dagegen, wenn der Hinflug bei Airline A und der Rueckflug bei Airline B gebucht worden waere, das ist aber hier nicht der Fall. Dann waere der Rueckflug durch die Airline B nicht zu erstatten, da zum Hinflug kein Kausalverhaeltnis besteht.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich denke mal es macht keine Unterschied, ob ich die zwei Verträge bei einer oder bei mehreren Airlines habe. Es macht nur einen Unterschied, ob es mir verschleiert wurde, ob ich zwei Verträge habe, was bei EZY meiner Meinung nach nicht der Fall ist.
Letzten Endes zwingt einen niemand zwei Einzelverträge einzugehen, man kann ja auch bei anderen Airlines ein Ticket für beide Strecken kaufen, was dann allerdings teurer ist. Ich finde, das EZY den Kostenvorteil den es hat, möglichst wenig Stornos bezahlen zu müßen an alle Kunden weitergibt. Es ist halt dann immer etwas Lotterie. Aber das ist es auch, wenn ich woanders zum Billigsten Produkt greife und mich dann im Schadensfall damit abfinden muss, daß sowohl Verkäufer als auch Hersteller nicht mehr Existieren.
Rechne ich 10 Flüge MUC-LHR mit LH gegen 10 Flüge MUC-LON mit EZY und würde nur einer bei EZY ausfallen, wäre ich bei denen billiger, würde hierbei nicht noch ein weitere Schaden entstehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vmhan
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.
Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass easyjet wohl auch den nicht zu nutzenden Rückflug erstatten würde.
Jetzt sitze ich nur noch auf heißen Kohlen, in der Hoffnung ggf. schon vor Donnerstag (Abflugtag), eine Info über eine evtl. Annulierung zu erhalten.
Dann könnte ich wenigstens noch einen neuen Flug für Mittwoch Abend buchen. Aber das wird wohl nichts...

1x Hilfreiche Antwort

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