Guten Abend!
Ich freue mich über Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Käufer K kauft etwas in einem Onlineshop. Innerhalb seiner 14 Tage Frist widerruft er den Kauf und schickt alles (versichert) zurück. Ein paar Tage später hält er wieder sein Paket in der Hand, Verkäufer V hat laut Sendungsverfolgung die Annahme verweigert.
V gibt sich auf Nachfrage unwissend, das Paket jemals bekommen bzw. abgewiesen zu haben. Nach erneutem Versand erhält K den Kaufpreis zzgl. 1x Rückporto zurück.
Das zweite Rückporto möge K beim Versandunternehmen einfordern, da dieses der Vertragspartner wäre und V das Paket nie bewusst abgewiesen hätte, sagt der V.
An wen muss sich K wenden, um sein zweites Rückporto zu erhalten?
Der Spedition, da die weiß-Gott-was in Ihr Tracking schreiben kann (ich habe schon in vielen Sendungsverfolgung von Paketen zu mir gelesen, dass ich sie angenommen hätte, obwohl es tatsächlich (andersnamige..) Nachbarn waren)?
An V, da er sich um Berichtigung kümmern muss, sollte die Spedition was falsches in Ihrer Verfolgung ausweisen, und K sich zunächst auf diese Angabe berufen kann?
Vielen Dank!
Annahme verweigert der Onlineshopretoure
7. Januar 2013
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Frage vom 7. Januar 2013 | 21:01
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
Annahme verweigert der Onlineshopretoure
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