Hallo Leute,
meine Frage : Wenn man eine Insolvenz Anmeldet, und man hat ein Auto auf Finanzierung und ein Computer auf Finanzierung, werden diese Dinge auch gepfändet? Darf man in ein Insolvensverfahren überhaupt ein Auto und Computer haben ?
Ich möchte mich schon im Voraus für die Antworten bedanken.
Viele Grüße
Eisenbrenner
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Anmeldung einer Insolvenz
22. Januar 2015
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Frage vom 22. Januar 2015 | 15:15
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung einer Insolvenz
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#1
Antwort vom 22. Januar 2015 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wenn man eine Insolvenz Anmeldet, und man hat ein Auto auf Finanzierung und ein Computer auf Finanzierung, werden diese Dinge auch gepfändet? <hr size=1 noshade>
Unter Umständen schon.
Wenn die Dinge nicht benötigt werden bzw. es findet eine Austauschpfändung statt.
quote:<hr size=1 noshade>Darf man in ein Insolvensverfahren überhaupt ein Auto und Computer haben ? <hr size=1 noshade>
Klar. Und eine Wohnung und was zu essen und ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 23. Januar 2015 | 07:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zudem könnte es ein Kauf mit Eigentumsvorbehalt gewesen sein.
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