Wer kann mir hier die Rechtslage erklären?
A und B sind geschieden. A bezahlt an B Unterhalt. Es wurde Lohnsteuerausgleich gemacht. B wurden für Unterhalt Steuern berechnet. Ist A verpflichtet, B die steuerlichen Nachteile, die B entstanden sind auszugleichen? Wenn ja, wie kann man dies einfordern.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Gruß M
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Anlage U - steuerliche Nachteile ausgleichen?
10. Januar 2012
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Frage vom 10. Januar 2012 | 19:03
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 5x hilfreich)
Anlage U - steuerliche Nachteile ausgleichen?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2012 | 20:01
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
quote:
Ist A verpflichtet, B die steuerlichen Nachteile, die B entstanden sind auszugleichen?
Ja, der Unterhaltspflichtige muss dem Unterhaltsempfänger die steuerlichen Nachteile ausgleichen.
quote:
Wenn ja, wie kann man dies einfordern.
Entweder selber vom Unterhaltspflichten, oder wenn er dem nicht nachkommt, mit Hilfe eines Anwalts und einer entsprechenden Klage bei Gericht.
LG nero
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#2
Antwort vom 10. Januar 2012 | 20:17
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 5x hilfreich)
A hat seiner Ex keine Anlage U zur Unterschrift vorgelegt, der Steuerberater hat Widerspruch eingelegt und dies ist jetzt beim Finanzamt in der Rechtsabteilung. Was kann A passieren,wenn dies von A nicht gemacht worden ist.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Gruß Ch.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2012 | 00:05
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hallo CH.,
aus Sicht der Steuer nichts, denn A braucht Steuervorteile nicht in Anspruch zu nehmen. Wäre aber unklug.
SG
Berry
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