Anlage U - steuerliche Nachteile ausgleichen?

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Chaospur
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Anlage U - steuerliche Nachteile ausgleichen?

Wer kann mir hier die Rechtslage erklären?

A und B sind geschieden. A bezahlt an B Unterhalt. Es wurde Lohnsteuerausgleich gemacht. B wurden für Unterhalt Steuern berechnet. Ist A verpflichtet, B die steuerlichen Nachteile, die B entstanden sind auszugleichen? Wenn ja, wie kann man dies einfordern.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Gruß M

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist A verpflichtet, B die steuerlichen Nachteile, die B entstanden sind auszugleichen?


Ja, der Unterhaltspflichtige muss dem Unterhaltsempfänger die steuerlichen Nachteile ausgleichen.

quote:
Wenn ja, wie kann man dies einfordern.


Entweder selber vom Unterhaltspflichten, oder wenn er dem nicht nachkommt, mit Hilfe eines Anwalts und einer entsprechenden Klage bei Gericht.

LG nero

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#2
 Von 
Chaospur
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

A hat seiner Ex keine Anlage U zur Unterschrift vorgelegt, der Steuerberater hat Widerspruch eingelegt und dies ist jetzt beim Finanzamt in der Rechtsabteilung. Was kann A passieren,wenn dies von A nicht gemacht worden ist.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Gruß Ch.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo CH.,

aus Sicht der Steuer nichts, denn A braucht Steuervorteile nicht in Anspruch zu nehmen. Wäre aber unklug.

SG

Berry

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