Anklageschrift erhalten KV in Bew.-Zeit

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
NeugierNase123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift erhalten KV in Bew.-Zeit

Hallo zusammen,
mich treibt folgendes Thema um:

Ich wurde Anfang des Jahres 2010 wg. einfacher Körperverletzung von meinem damaligen Vermieter angezeigt. Eine Bewährungsstrafe aus 2008 wg. Verletzung d. Unterhaltspflicht läuft bis August 2011.
Habe seinerzeit wahrheitsgemäß den Anhörungsbogen der Polizei ausgefüllt und versucht glaubhaft zu machen, dass die Anzeige erlogen ist. Der Vermieter ist 85 Jahre alt (ich 29), schwerkrank und kann kaum noch gehen. Ich soll ihn nach einem verbalen Streit an der Haustür (wg. Mietrückstände aufgrund div. Mängel an der Mietsache/ Unerreichbarkeit des Vermieters, mittlerweile zu 60% getilgt) die Treppe heruntergestoßen haben, er hat ein Attest vom Arzt eingeholt, dass aussagt, dass er 1 kleinen blauen Fleck und eine 3cm Hautabschürfung davongetragen haben soll (hanebüchen...er hatte eine dicke Lederjacke an, hätte ich das tatsächlich getan, wäre angesichts seines Gesundheitszustands / Alters wohl sicher mehr passiert, habe lediglich seine Lederjacke in Höhe des Handgelenks angefasst, um seine Hand vor Quetsch-Verletzungen zu schützen wenn ich die Tür zumachen will).
Tatsächlich wollte er "die Wohnung stürmen", griff nach der Türkante und versuchte mich rückwärts in meine Wohnung zu drängen worauf ich ihm den Zugang verweigerte und die Tür schloss, ein Schubsen/Drängen oder sonstiges ist nicht passiert...das hat aber sein Ego nicht verkraftet und er ist zur Polizei.
Glücklicherweise habe ich eine Zeugin,. die grade zu Besuch war und das Gleiche bei der Polizei ausgesagt hat.
Entgegen meiner festen Annahme, dass die StA die Ermittlungen einstellt erhielt ich diese Woche doch tatsächlich eine Anklageschrift, einen Termin beim Fachanwalt für Strafrecht habe ich bereits vereinbart.

Was meint ihr, wirds erfahrungsgemäß ne Hauptverhandlung geben? Trotz meinem Zeuge und seinem unglaubwürdigem Attest?
Worauf sollte falls es zur Verhandlung kommt plädiert werden, Notwehr, Freispruch oder was gänzlich anderes?

Frohes Neues (ironie für mich)
die Neugiernas`



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

auf eine Anklageschrift folgt so gut wie immer eine Verhandlung. Und den Rest besprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

Gruß vom mümmel

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