Ankaufschein mit betrügerischer Absicht

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Danidomrep
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankaufschein mit betrügerischer Absicht

Ich habe über´s Internet einen Autohändler gefunden, der meinen Unfallwagen kaufen wollte. Nachdem alle Details geklärt waren, ermutigte mich der Händler das Fahrzeug schnellstmöglich aus dem Leasing herauszukaufen, denn er kauft es zu dem angegebenen Preis. Das Schadensgutachten, sowie Fotos vom beschädigten KFZ wurden ihm von mir per Fax bzw. E-mail mehrmals übersandt. Als ich ihm mitteilte, daß ich den FZ-Brief in meinen Händen hatte, übersandte mir der Händler einen Ankaufschein, damit ich sicher sein konnte, daß er das Auto kaufen würde. Gerstern fand ein Besichtigungstermin statt. Der Händler kam ohne Umschweife zur Sache: "Sie haben wohl das Kleingedruckte auf unserem Vertrag(Ankaufsschein) nicht gelesen: Unter Sonderausstattung steht in einer wesentlich kleineren Schrift: ohne optische Mängel! Der Schaden sei wesentlich Höher als er dargestellt wurde, das Gutachten zweifelt er an. Ich sagte er müsse das Auto ja nicht kaufen, bisher hat er ja noch nichts bezahlt. Er meinte, da würde ich mich irren, ein Ankaufschein wäre mehr wert als ein Kaufvertrag und ihm würde das Auto schon so gut wie gehören. Außerdem könnte ich das Auto jetzt 1 Jahr nicht anderwertig verkaufen, er würde mich auf Ausfall unw. verklagen und ich müsse ihm noch hinterherlaufen, daß er mir das Auto abnehmen würde. Da alles per telefon, fax u. E-mail abgewickelt wurde habe ich noch nicht einma eine Adresse. Die FaxNr. funktioniert seit gestern nicht mehr. Hat irgendemand eine Anhnung wie ich aus diesem Schlamassel herauskommen kann und stimmt es, daß ich von einem Ankaufvertrag als Verkäufer nicht zurücktreten kann?

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"MD"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zunächst mal ist ein Ankaufschein nicht "mehr wert als ein Kaufvertrag".

Dazu mal ein Zitat aus http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo89752.htm (wenn auch sonst kein vergleichbarer Fall):

"Zugleich hat es den vom Kläger bei Übergabe seines Altfahrzeugs unterschriebenen "Ankaufschein" wegen des zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs mit dem Leasingvertrag und wegen der unvollständigen Ausfüllung als bloße Übergabebescheinigung ausgelegt."

Im übrigen: wenn Sie den Ankaufschein nicht unterschrieben haben, ist er überhaupt nichts wert.

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#2
 Von 
Danidomrep
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort. Doch, ich habe den Ankaufschein unterschrieben, da ich dachte, es bedeutet nicht mehr, als daß sich der Käufer absichern will, daß ich das Fahrzeug nicht anderweitig verkaufe, bis er nach München kommt, um sich das Fahrzeug anzuschauen.

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#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn nicht einmal eine Adresse auf dem Ankaufschein steht, Emails mit den abgesprochenen Details jedoch vorhanden sind (z.B. Ankaufpreis, Zustandsdokumentation des Wagens), glaube ich kaum an eine rechliche Verwertung dieses Zettels. Bindend ist letztendlich ein Kaufvertrag. Funktioniert eigentlich die Email noch? Auf welchem Wege hat sich denn der Käufer bei Ihnen zum letzten Mal gemeldet?
Wenn Sie den Händler übers Internet gefunden haben, müssten Sie doch mindestens eine Registierung in der entsprechenden Autobörse haben?
So ganz werde ich aus der Sache nicht schlau...

Grüße, W.H.


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"http://www.vendere-mobile.de"

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#4
 Von 
Danidomrep
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke W.H. für Ihre Antwort. Also es war folgendermaßen: Mein Vater hatte sein Auto in mobile.de zum verkauf angeboten. Als sich bei ihm dieser Händler meldete, fragte er ihn, ob er auch an einem Unfallwagen interesse hätte. So kam ich zu diesen Betrügern. Das Gutachten habe ich ihm gefaxt, Fotos per E-mail geschickt, alles weiter wurde am Telefon besprochen. Auf dem Ankaufschein steht die Firma Chesterfield, Newbold75..
Gestern habe ich dem Händler eine E-mail geschickt, auf der er sich auch gemeldet hat. Jetzt steht fest, daß das Knallharte Betrüger sind, z.B. wollen Sie mich verklagen, weil ich bei Baujahr 10.01.2001 angegeben habe. Das ist der Tag der ersten Zulassung. Da der Brief noch bei der Leasing war hätte ich das Baujahr gar nicht wissen können, sonder wie üblich nur die Zulassung. Meiner Meinung nach wird der Gerichtstand sogar in den USA sein, den im Ankaufschein steht im Kleingedruckten"Gerichtsstand ist Sitz des Käufers. Diese Leute hatten nie vor mein Auto zu kaufen, sondern drohen mir bereits mit Gewinnausfall, zwecks falscher Angabe des Baujahres € 4000,00 dazu Reisekosten 4 Flüge (sie kamen zu zweit!?!?) Übernachtung usw. Ich bin völlig ratlos im moment wie man mit so etwas umgeht, und hoffe irgendjemand hier hat vielleicht ein paar gute Ratschläge.

Lieben Dank

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"MD"

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#5
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

In dieser Situation sollten Sie tatsächlich einen Anwalt konsultieren, der die Risiken des US-Gerichtsstands abcheckt. Nach deutschem Recht liegen die Chancen des Händlers auf Klageerfolg sehr gering, da er VOR dem Versenden des Ankaufscheins alle Details zum Fahrzeug kannte und auch gemäß seiner Erfahrung wissen muss, dass Erstzulassung und Baujahr durchaus ein paar Monate, eventuell sogar Jahre auseinanderliegen können. Zudem gibt es über die Hersteller jederzeit die Möglichkeit, das Produktionsdatum anhand der Fg-Nr. abzugleichen.
Also Anwalt konsultieren und nach dessen Ratschlägen vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

Viele Grüße und viel Glück dabei,
W.H.

PS: Könnten Sie mir die Händleradresse per Mail (über meine Signatur) mitteilen? Eventuell bekomme ich etwas über die Burschen heraus.

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"http://www.vendere-mobile.de"

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Meiner Meinung nach wird der Gerichtstand sogar in den USA sein, den im Ankaufschein steht im Kleingedruckten"Gerichtsstand ist Sitz des Käufers.

Irrelevant.
Für den Kauf gilt deutsches Recht, daher ist der Gerichtsstand Ihr Wohnort.

Diese Leute hatten nie vor mein Auto zu kaufen, sondern drohen mir bereits mit Gewinnausfall, zwecks falscher Angabe des Baujahres € 4000,00 dazu Reisekosten 4 Flüge (sie kamen zu zweit!?!?) Übernachtung

Na, ob die das mit Flugtickets belegen können...

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#7
 Von 
Danidomrep
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich wussten die, daß wenn EZ Jan.01 ist, das BJ eher sein muß, denn Sie behaupten dies anhand der Fahrgestellnummer festgestellt zu haben, allerdings haben sie das Fahrzeug vor Ort nur von außen besichtigt, ich habe es noch nicht einmal aufgesperrt, soweit kam es nicht mal, also konnten sie auch nicht unter die Motorhaube geschaut haben. Ich bin mittlerweile überzeugt davon, daß die das nicht zum ersten mal machen und bisher wohl auch erfolg damit gehabt haben.

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"MD"

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#8
 Von 
AZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

die gleiche firma will mich auch abzocken,bitte um kontakt!und wie läufts jetzt weiter bei dir?

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"AZ"

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das klingt doch positiv. :)

Wenn sich mehrere Geschädigte finden (die füreinander als Zeugen aussagen können), sollten die Behauptungen der Gegenseite nur schwer glaubhaft zu machen sein.

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#10
 Von 
Danidomrep
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AZ,

na das nenn ich mal Glück. Vielleicht sollten wir mal telefonieren. Meine TelNr. 089-5004639, Frau Maierhofer

Weiterhin bin ich natürlich allen anderen um Ihr Interesse und Ihren Bemühungen dankbar.

Bis jetzt habe ich schon mal herausgefunden, daß die Firma nicht in USA, sonder in Englang ihren Sitz hat. Bis heute haben sich die Ganoven bei mir nicht mehr gemeldet. Anwälte (vom ADAC sowie mein privater) können mir keine genaue Auskunft geben, wie lange ich an den Ankaufschein gebunden bin. Bis heute gibt es nur dieses ominöse Blatt Papier, daß mich vertraglich bindet. Die Gegenseite besteht zwar auf den Kauf, hat bis heute aber noch keinen Pfennig bezahlt. Also ich verstehe das nicht.

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"MD"

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#11
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
soviel ich weiß sind Kaufverträge die übers Internet geschlossen oder angebahnt werden dem Fernabsatzgesetz unterlegen.
Wurde beim Internet Kontakt ein Widerspruchsrecht einregäumt? Wenn nicht könnte der nachfolgende Vertrag nachträglich für nichtig erklärt werden,
bitte mal klären lassen ob dies hier zutrifft.

Gruß Spezi

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#12
 Von 
Danidomrep
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi

Nein, es wurde kein Wiederspruchsrecht eingeräumt. Der Ankaufschein wurde mir per Fax übersandt, ich habe ihn "dummerweise" unterschrieben und zurückgefaxt. Der Ankaufschein enthält weder ein Datum, wann er unterschrieben wurde, noch eine Bindefrist.

Gruß Dani

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