Ankauf im Einzelhandel - Weiterverkauf auf Ebay- legitim?

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
FlyingMike123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ankauf im Einzelhandel - Weiterverkauf auf Ebay- legitim?

Hallo,

ich befasse mich aktuell mit dem Gedanken auf Ebay Sachen gewinnbringend zu verkaufen. Meine Bezugsquelle wäre da der Einzelhandel. Jetzt habe ich mich ein wenig informiert und teilweise sehr unterschiedliche Aussagen bekommen. Ist es korrekt so, dass Person A Waren im Einzelhandel (Inland) kaufen kann und diese ohne Probleme auf Ebay weiterverkaufen darf? Person A nimmt den Artikel so wie er ist und bietet ihn zum Kauf an. Person A darf dann auch den Markennamen (in dem Fall Eigenmarke des Einzelhändlers) in der Artikelbeschreibung/Überschrift nennen? Bedarf es hier einer Einwilligung durch den jeweiligen Einzelhandel? Der Blick in die AGB wurde durch Person A bereits vorgenommen und dort war nichts zu finden. Ein anderer Einzelhandel hat keine AGB aushängen, auch im Internet nicht. Was passiert hier?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ist es korrekt so, dass Person A Waren im Einzelhandel (Inland) kaufen kann und diese ohne Probleme auf Ebay weiterverkaufen darf?
Das ist der Sinn der freien Marktwirtschaft.

Stellt sich aber dir Frage, lohnt das wirklich? Du musst ein Gewerbe anmelden, dann solltest du noch bedenken, EBAY kostet auch noch Gebühren, dann wird sich auch das Finanzamt bei dir melden, auch darfst, bzw MUSST du Mitglied bei der IHK werden, egal ob du das willst oder nicht und diese wollen dann für deine Mitgliedschaft auch noch Geld haben. Ob sich das Alles dan wirklich lohnt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16976 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von FlyingMike123):
Was passiert hier?
Der Fragesteller fällt auf die Nase!
Gut gemeinter Ratschlag: Lass es sein
Da hängt so ein Rattenschwanz dahinter, das wird ein Zuschussgeschäft ohne Gewinn.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von FlyingMike123):
Ist es korrekt so, dass Person A Waren im Einzelhandel (Inland) kaufen kann und diese ohne Probleme auf Ebay weiterverkaufen darf?

Nein, ist nicht korrekt.



Zum einen ist es so, das eBay gewisse Grundregeln hat, was nicht angeboten werden darf und/oder wie angeboten werden darf.
Dann hat der Gesetzgeber noch diverse Waren mit mehr oder weniger strengen Auflagen versehen, wenn diese über das Internet vertrieben werden.

Dann gibt es für Unternehmer die Waren über das Internet vertrteiben einen ganzen Wust an Auflagen z.B, bezüglich der Artikelbeschreibung, der Informationspflichten ...


Da hat man also einen ganzen Wust an Problemen und wennmna da Fehler macht, dann hat man ganz schnell richtig teure Probleme.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FlyingMike123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du musst ein Gewerbe anmelden, dann solltest du noch bedenken, EBAY kostet auch noch Gebühren, dann wird sich auch das Finanzamt bei dir melden, auch darfst, bzw MUSST du Mitglied bei der IHK werden, egal ob du das willst oder nicht und diese wollen dann für deine Mitgliedschaft auch noch Geld haben.


Gewerbe ist schon vorhanden, nur in einem anderen Bereich. Die Erweiterung sollte kein Problem sein.

Zitat (von Harry van Sell):

Zum einen ist es so, das eBay gewisse Grundregeln hat, was nicht angeboten werden darf und/oder wie angeboten werden darf.
Dann hat der Gesetzgeber noch diverse Waren mit mehr oder weniger strengen Auflagen versehen, wenn diese über das Internet vertrieben werden.

Dann gibt es für Unternehmer die Waren über das Internet vertrteiben einen ganzen Wust an Auflagen z.B, bezüglich der Artikelbeschreibung, der Informationspflichten ...

Dann nehmen wir mal Kleidung im allgemeinen als Beispiel. In meinen Augen ist das bei Ebay kein Problem. Was wären denn zum Beispiel so eine Auflage bzgl. der Artikelbeschreibung?

Generell ist das ganze im Moment nur eine Idee, viel mehr ein Gedanke, wo eben viele Informationen vorhanden sind und Fragen auftauchen. Ein kompliziertes Thema ist sicher auch das Impressum und die AGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Was wären denn zum Beispiel so eine Auflage bzgl. der Artikelbeschreibung?

z.B. bei Lebensmitteln müssen Sie in der Artikelbeschreibung auf Allergene im Produkt hinweisen, bei Elektroartikeln müssen Sie in der Artikelbeschreibung auf die Rücknahmemöglichkeit für Altgeräte hinweisen.

Zitat:
Dann nehmen wir mal Kleidung im allgemeinen als Beispiel.

Haben Sie sich denn schon Gedanken gemacht, wie Sie §4 und §5 des Textilkennzeichnungsgesetzes erfüllen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort



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