Hallo zusammen...
Habe vor kurzem eine Bewährung bekommen, in der auch die regelmäßige Zahlung der Raten eine Auflage war/ist.
Ich habe die Gerichtskosten der Verhandlung aufgrund meiner Gehaltszahlung und einer Grippe ca 1Woche zu spät gezahlt, und es auch leider versäumt das Gericht darüber zu informieren, jedoch die Rate der Strafe rechtzeitig.
Nun habe ich heute Post bekommen: "Anhörung in ihrer Bewährungssache"!
Was habe ich denn jetzt zu erwarten und was bedeutet das denn genau, gibt man mir damit nochmals die chance, mich dazu zu äußern??? Oder ist es evtl schon beschlossen?
Ich habe echt Angst, dass ich nun doch ins Gefängnis muss, weil es eine Bewährungsverlängerung/Neustart der 3Jahre war und ich mich damit leider nicht auskenne, denn dort stand nichts von einem Verstoß gegen die Auflagen oder gar einem widerruf.
Ansonsten bin ich immer all meinen Auflagen nachgekommen!
Ich hoffe, dass sich hier jemand mit soetwas auskennt und mir kurzfristig helfen kann! DANKE
-----------------
""
-- Editiert am 07.01.2011 18:41
-- Editiert am 07.01.2011 19:10
Anhörung in Bewährungssache
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe die Gerichtskosten der Verhandlung aufgrund meiner Gehaltszahlung und einer Grippe ca 1Woche zu spät gezahlt, und es auch leider versäumt das Gericht darüber zu informieren, jedoch die Rate der Strafe rechtzeitig. <hr size=1 noshade>
Das ist sehr merkwürdig, denn die Gerichtskosten sind eine zivilrechtliche Forderung, wegen derer -selbst wenn gar nicht gezahlt worden wäre- die Bewährung nicht widerrufen werden kann, oder sonst eine Maßnahme des § 56f StGB angeordnet werden kann.
quote:<hr size=1 noshade>gibt man mir damit nochmals die chance, mich dazu zu äußern??? Oder ist es evtl schon beschlossen? <hr size=1 noshade>
Na, wie der Name schon sagt: "Anhörung". Beschlossen ist noch nichts. Als erstes müßte man aber mal herausbekommen, was der Grund der Anhörung ist. Die zu spät gezahlten Gerichtskosten können es nicht sein.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Hallo !!Streetworker!! und schonmal vielen Dank...
Also die Verhandlung war beim Amtsgericht und die haben auf neue Bewährung entschieden, angeschrieben hat mich jetzt aber das Landgericht wegen der Anhörung und weswegen weiss ich leider nicht(stand da net, nur "anhörung in ihrer Bewährungssache", weil ich da heute niemanden mehr erreicht habe. Können die das jetzt evtl nochmal anders entscheiden?
Die 1. Rate der Strafe habe ich auch umgehend nach Erhalt des Schreibens überwiesen und auch gleich nen Dauerauftrag eingerichtet, allerdings war es nicht möglich, wie der Richter festlegte, bis zum 15. die erste Rate zu zahlen, weil der Brief erst am 17. bei mir ankam!
Ich weiss grad echt nicht, was ich machen soll und nix weiss, und darüber hinaus nix weiter war...
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Anhörung in einer Bewährungssache ergeht normalerweise auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft hin, die Bewährung zu widerrufen oder zu verlängern, oder weitere Auflagen etc. anzuordnen. Was genau es nun ist und warum, kann man von hier aus nicht sehen. Rufen Sie Montag noch mal bei Gericht an und fragen nach. Dann kann man weitersehen.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Also Auflagen gab es, bis auf die Zahlungen einzuhalten, keine weiteren, nichmal einen Bewährungshelfer.
Aber der Staatsanwalt hat dem Ganzen bei der Verhandlung zugestimmt und die Staatsanwaltschaft hatte doch auch noch Zeit, kurz nach dem Urteil dagegen zu sprechen, oder nicht? Ist soetwas üblich, dass es dann ca 6Wo. später nochmal zu einer Anhörung kommt?
Anrufen werde ich da Montag in jedem Fall, weil ich wissen möchte, was genau der Grund ist!
Allerdings kam heute der Brief und kommenden Do ist schon die Anhörung...
Das macht mich grade echt verrückt...
-----------------
""
quote:
Ist soetwas üblich, dass es dann ca 6Wo. später nochmal zu einer Anhörung kommt?
Nochmal: Es kommt auf den Grund an. Den kennen wir nicht. Alles andere ist reine Glaskugelleserei. Sie werden sich bis Montag gedulden müssen.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten