Angst das die Arge wieder alles versaut bei Umzug

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)
Angst das die Arge wieder alles versaut bei Umzug

Angst das die Arge wieder alles versaut bei Umzug


Moin ihr lieben,

nach Monate langer Suche hat mein Freund (ALGII empfänger) endlich eine Wohnung gefunden die vom Amt auch genehmigt wird.Trotzallem hat er angst das die arge wieder alles vermasselt.

Es gibt eine kleine vorgeschichte, warum er angst hat das die arge dazwischenfunken könnte.

Mein freund wohnt zurzeit noch in hannover und hat vor in eine kleinstadt nahe braunschweig zu ziehen (ich wohne auch dort) also gingen wir zur arge hin und haben nachgefragt wie das dann so läuft, da er aber kein jobangebot in aussicht hat, wird ihm halt keine umzugskosten erstatten und auch die mietkaution muss er selbst aufbringen.

schön und gut dachten wir, das ist ja nicht das schlimmste problem.
Also riefen wir bei der arge in wolfenbüttel (die kleinstadt) an und fragten nach, wie viel alg2 ihm in wf zusteht. dort wurde uns gesagt, 300€ + Nebenkosten.

Wir haben dies natürlich geglaubt und ich habe ihm geholfen eine wohnung zu suchen, er hatte die perfekte wohnung gefunden die 49qm² groß und 340€ warm gekostet hat. nachdem die arge uns ja erzählt hat das die nebenkosten auch erstattet werden, sahen wir dies also so an, das es im ihm zustehenden rahmen liegen würde.

Aber wir mussten uns halt noch die bestätigung der arge in hannover holen.

Die Nette amtstante in hannover ( der ich fast mitm Ar*** ins gesicht gesprungen wäre) meinte nur ganz patzig :,, wolfenbüttel will sie eh nicht, die haben schon genug arbeitslose und ,, ich werde mal in wolfenbüttel anrufen, weil ich glaube kaum das IHNEN soo viel zustehen würde.... also verschwanden wir für 5 minuten nach draußen auf den flur, natürlich schon angepisst von ihrer netten art und warteten.

Da ich etwas neugierig bin habe ich natürlich an der tür gelauscht doch es war nichts zu hören.....

nach ca. 5minuten rief uns die amtstrulla wieder zu sich rein, und meinte wie immer total patzig.

Ich werde IHNEN auf keinen fall den umzug genehmigen da ihnen höchstens 280€WARM zustehen.... auf widersehen.

Tief erschüttert und im glauben das die trulla recht hat gingen wir und hatten unseren traum, das er nach wolfenbüttel zieht schon fast abgehakt, als mir die idee kam doch noch einmal persönlich zur arge in wolfenbüttel zu gehen....

gemacht getan, dort wurde uns gesagt es hätte nie eine Frau ******* aus Laatzen dort angerufen und nach gefragt, das geld was meinem freund an mietkosten zustehen würde sind exakt 330€ warm + die stromkosten.
Und sobald wir eine angemessene wohnung für ihn haben einfach nur melden und dann wird das geklärt..

tolle sache dachten wir was sich die trulla da ausgedacht hat in laatzen...

naja die wohnung war weg und wir machten uns weiter auf die suche, als wir eine noch perfektere wohnung für meinen freund fanden.

2Zimmer ca.52qm² 240€ kalt +40€ nebenkosten =280€ warmmiete. wir hatten glück und die vermieter möchten meinem freund die wohnung vermieten, die kaution ist schon mal gezahlt (falls es nicht klappt kriegt er die wieder) und mein freund muss sich nur noch die genehmigung vom amt holen dann kann sofort den mietvertrag unterschreiben.

seine angst ist halt jetzt das das amt ihm wieder nen strich durch die rechnung macht....können die das denn?
als wir hier in wolfenbüttel bei der arge waren wurde ihm halt gesagt das er für die kaution selbst aufkommen muss und trotzdem miete dann gezahlt bekommt.

hoffe auf schnelle antwort und sorry für den langen text.=) lieben gruß ziege

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ziege

ich hatte dir gesagt im mietrecht, dass du deine ausdrucksweise ändern solltest. die'trulla' mag sich irren, mag falsche angaben machen, ist aber eine sachbearbeiterin und keine trulla. du bist offensichtlich der meinung, dass sachbearbeiter beleidigt werden dürfen, darum antworte ich dir jedenfalls nicht.
die diskussion über die unhöflichkeit seitens leistungsempfängern hatten wir hier zur genüge. armut und hilfebedürftigkeit müssen nicht mit unfreundlichkeit und diffamierung seitens le einhergehen.
habe ich keinen bock mehr drauf.



sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 03.01.2008 21:30:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Höre ich falsch, oder kommt in dem Text eine gewisse Vollkaskomentalität zum Ausdruck?


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Jobtrocken:

Also, Vollkaskomentalität vermag ich hier nun wirklich nicht rauszulesen. @Ziege schreibt doch ganz eindeutig, dass alle Beteiligten sich darüber im Klaren sind, dass Umzugskosten und Kaution hier nicht von der ARGE zu übernehmen sind. Diese werden - woher auch immer - aus eigenen Mitteln bestritten. Und der Anspruch auf ALG II inkl. KdU besteht unabhängig vom Wohnort.

@Ziege:

Ganz knapp und in aller Deutlichkeit: Du, oder besser Dein Freund, braucht keine Genehmigung für den Umzug. Von nichts und niemandem!

Jeder Mensch in Deutschland hat das grundgesetzlich geschützte Recht, sich seinen Wohnsitz selbst auszusuchen und so oft umzuziehen, wie er Spaß daran hat. Das gilt auch für Sozialleistungsempfänger. Das bei einem selbst gewollten Umzug die Umzugs- und Renovierungskosten sowie die Mietkaution nicht übernommen werden, steht auf einem anderen Blatt, und ist Euch ja bereits bekannt.

Dein Freund braucht also überhaupt keine Zustimmung der alten ARGE zum Umzug. Er muss lediglich mitteilen, wenn der Umzug vollzogen ist, und muss sich bei der neuen ARGE entsprechend anmelden. Natürlich muss er darauf achten, dass die Angemessenheitskriterien der neuen ARGE eingehalten werden, was hier ja der Fall ist. Darüber hinaus sollte die zukünftige Miete auch nicht teurer sein, als die bisherige, da ansonsten bei einem nicht zwingend notwendigen Umzug, die Miete nur in bisheriger Höhe übernommen wird.

Außerdem sollte Dein Freund sich schon darauf einstellen, ggf. erklären zu müssen, wovon er die Kaution bezahlt und auch den Umzug finanziert hat. Sollte er hierfür Geld von irgendwelchen Freunden und/oder Verwandten erhalten haben, könnte die ARGE schnell mal auf die Idee kommen, diese Zuwendungen als Einkommen anzurechnen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi danke für die antwort, aber ich glaube auch nicht das wir uns von den "sozialbeamten" beleidigen lassen müssen. Jedenfalls hab ich noch eine andere frage...
die wohnung in hannover ist zum 31.1. gekündigt und das mietverhältniss in der neuen wohnung beginnt am 1.2. .... wann haltet ihr es für sinnvoll sich ab/bzw an zumelden? abmelden in hannover am 31.1. oder früher? und anmelden muss das auch schon früher gemacht werden damit die genug bearbeitungszeit haben wegen der mietüberweisung die bis zum 3. des monats erfolgen soll? lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ziege

wenn ihr/ du auch den ton drauf habt, den du hier zeigst, dann reagiert der sb lediglich auf eure ausdrucksweise.
@axel schreibt doch: wenn der umzug vollzogen ist.



sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi sunbee,

ne den ton habe ich dort selbstverständlich nicht drauf, nur irgendwann ist man wirklich auch mal angep***t wenn man jedesmal was anderes erzählt kriegt und dort beleidigt wird und einem falsche sachen erzählt werden weil man dann auch mal aufhört zu glauben das überhaupt noch irgendetwas klappt was mit dem amt zu tun hat.

und @ axel

danke für die antwort, die kaution konnte ich meinem freund auslegen da sich zu weihnachten etwas angesammelt hat von meiner großfamilie (kaution betrug 200euro)
die 200euro zahlt er bei mir in raten ab, meinst du das amt gibt sich damit zufrieden?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

hi,

@ziege

bist Du Dir sicher, dass ihr nichts übersehen habt/verwechselt habt?

Du schreibst die Arge übernimmt eine Miethöhe von 330€ Warmmiete, schön und gut. Die Miete Deines Freundes beträgt aber 240€ plus 40€ Nebenkosten= 280€ Kaltmiete !!

Warmmiete bedeutet Kaltmiete plus Heizkosten. Da Dein Freund 52 qm zur Verfügung hat, muss er diese auch heizen und da können dann gut und gerne auch mal 52€ Heizkostenpauschale herauskommen. Dann läge die Warmmiete bei 332€ zzgl. Stromkosten, meist so um die 20-30 € bei einer Person.

Verdienst Du selber oder beziehst Du Leistungen vom Amt? Ich frage, weil Du ja Deinen Freund begleitet hast zwecks Wohnung, so kann euch unter Umständen eine Beziehung nachgewiesen werden und man könnte versuchen, Dein Einkommen mitanzurechnen und Dein Freund würde weniger Leistungen bekommen. Es gibt ja die einen oder anderen "netten" Sachbearbeiter.. :( :schock:

Gruß
some

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@some:

Auch wenn ich persönlich das ziemlich daneben finde, wird in der Regel die Kaltmiete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten, auch als Warmmiete bezeichnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es (außer in Berlin :augenroll: ) noch weitere ARGE'n gibt, die die Miet-Obergrenze einschließlich Betriebs- und Heizkosten festlegen. Dieses würde m.E. auch eine unzulässige Pauschalierung darstellen.

@ziege:

Sicherheitshalber solltet Ihr auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen, dass die Zahlung von Dir

1. zweckgebunden zur Bezahlung der Kaution war und

2. in monatlichen Raten in Höhe von xx Euro zurückzuzahlen ist. Dann dürfte da eigentlich nichts passieren.

Was den Zeitpunkt der Meldung betrifft: Sobald der exakte Umzugstermin feststeht, sollte Dein Freund diesen der ARGE in Hannover mitteilen. Zeitgleich sollte er sich auch bei der ARGE am neuen Wohnort melden. Die werden mit Sicherheit eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um die Leistung ohne Unterbrechung weiter zahlen zu können.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi some. also das amt sagte zu uns, Ihnen steht 330€ warmmiete zu und dann noch die strom und heizkosten. so hat die dame vom amt es uns erklärt.
und zu deiner anderen frage, ich beziehe keine leistungen vom amt, ich bin erst 17 :wipp: und noch auf ausbildungssuche habe aber die möglichkeit bald einen aushilfsjob zu bekommen, aber ich bleibe weiterhin bei meiner mutter und meinem bruder wohnen und ziehe Nicht! mit zu meinem freund. Ich bin nur mitgekommen, weil er mich als unterstützung dabei gebeten hat, er erledigt sowas nicht gern alleine (ein kerl der nicht gerne nachhakt und alles wieder vergisst) ;) also kam ich mit um zuzuhören da vier ohren ja besser sind als zwei =).

@ axel danke für deine antwort, werd mich zwecks schriftstück wegen mietkaution dran halten

danke für eure antworten

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Bist Du Dir sicher, dass die ARGE tatsächlich auch die Stromkosten übernimmt? Das wäre sehr ungewöhnlich, da diese bereits im Regelsatz enthalten sind; zumindest bis zu einem Betrag von rund 23 Euro.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi, ja bin mir sicher weil die amts dame, ich wiederhole jetzt erneut mit genau diesen worten gesagt hat: es stehen Ihnen 330€ warmmiete und dann noch zusätzlich die heiz und stromkosten zu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ziege

wenn du das mit der stromübername schriftlich hast respektive dein freund, poste bitte das az und die region.
das würde hier (und anderswo) sehr vielen den klageweg ersparen.

kommt die aussage mündlich vom sb, dann kann auch in china der berühmte sack reis umkippen, es hat keinerlei bedeutung.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hey sunbee, was meinst du mit :respektive dein freund? und was bedeutet az denn?
also wir waren beim sachbearbeiter hier in wolfenbüttel (nähe braunschweig) und die hat uns so ne art katalog gezeigt, dort konnten wir mitlesen, was und wie viel ihm wofür zusteht, also haben wir es schwarz auf weiß mit angesehen,

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ziege:

Respektive Dein Freund: Ist doch klar. Dein Freund ist der Antragsteller, also braucht er die entsprechenden Aussagen schriftlich, nicht Du.

AZ = Aktenzeichen.

quote:
und die hat uns so ne art katalog gezeigt, dort konnten wir mitlesen,


Das wird Deinem Freund im Zweifel wenig nützen, weil ihm vermutlich niemand diesen Katalog aushändigen wird. Ist aber schon interessant, wenn es tatsächlich so sein sollte, dass in Wolfenbüttel die Stromkosten standartmäßig übernommen werden. Ich hoffe nur, dass Ihr da nicht vielleicht ein kleines Wörtchen überlesen habt und da in Wirklichkeit stand, "werden nicht übernommen, oder so ähnlich.

Sicherheitshalber sollte Dein Freund sich mal darauf einstellen, dass die Stromkosten nicht übernommen werden. Das ist nämlich die bundesweit gängige Praxis und - zumindest teilweise - m.E. auch eindeutig so vom Gesetz gedeckt. Sollten die Stromkosten tatsächlich übernommen werden, wäre - nach Vorliegen des Leistungsbescheides - ein Hinweis hier durchaus interessant und hilfreich. Genau das hat wohl auch @sunbee gemeint.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

genau so war es gemeint:)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hey danke noch mal für die erklärung werde auf jedenfall bescheid geben wenn von der arge eine rückmeldung eingetroffen ist, in hannover musste mein freund immer 50 euro an e.on wegen strom und gas zahlen, und hinterer wurde ihm erzählt auch von der arge in hannover das er das gar nicht hätte machen müssen, nun ja abwarten und tee trinken, geb dann auf jedenfall bescheid.
glg :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rene Herrmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Also die Sachbeabeiter und Sachbeabeiterrin auf den Ämtern bringen uns sehr oft zur weissglut. Also 330€ sind der monatliche Festpreis und dazu kommen noch Nebenkosten wie Miete, wo auch Heizung mit drin ist. Strom wird aber eigentlich nicht mit berechnet. Der ist in die 330€ mit drin, die für den Lebensunterhalt dienen.
Wünsche euch trozdem alles gute und das mit der neuen Wohnung wird schon klappen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

@ rene herrmann danke hoffentlich klappts, werd gucken was da auf uns zukommt und dann noch mal berichterstatten =) lg

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hallo ihr lieben, langsam frage ich mich was das ganze eigentlich soll..... heute hätte mein freund die zu/absage von der arge kriegen müssen.... auf dem anfrage bogen ist ja extra eine zeile für "eilige fälle"
nunja er rief bei der arge und die meinten mal wieder das das alles noch in der bearbeitung liegt und noch nicht mal angeguckt wurde und das noch ungefähr 48 stunden dauern könnte.....
da frag ich mich warum es dann überhaupt eine zeile für "eilige fälle" gibt wenn die mal wieder nicht in die pötte kommen.
Wir "normalbürger" sollen alles innerhalb so und so viel zeit einreichen sonst werden leistungen gestrichen aber die dürfen sich so viel zeit lassen wie se wollen? da die arge ja so pünktlich ist können wir mal wieder eine wohnung in den wind schießen. schönen dank auch arge.

lg ziege :bang: :(

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Die Arge hat viele Anfragen zu beantworten. Da kann es Verzögerungen geben.
Du aber hast den ganzen Tag Zeit. Warum solltest Du also nicht Deinen Antrag innerhalb kürzerer Zeit einreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go562056-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 01.11.2020 19:48

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Eigenes Problem = eigener Beitrag


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.