Angestellter in der eigenen Firma

20. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Micha7705
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Angestellter in der eigenen Firma

Ich bin Personalvermittler und somit Gewerbetreibender. Als Einzelunternehmen für ich die Firma als eingetragener Kaufmann (e.K.).

Frage: Kann mich selbst die Firma als anstellen? Im Nu wären ja die Gewinne durch die Ausreichung meines eigenen Gehaltes niedrig und ich müsste viel weniger Steuer bezahlen.

Ich vermute, dass ist ein Denkfehler von mir. Oder ?

Herzlichen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Hier liegen nicht nur jede Menge Schreibfehler vor. In der Tat auch ein Denkfehler. ANGESTELLTER in einer eigenen Firma kann man als Einzelkaufmann nicht werden. Sie können eine GmbH gründen.Dort sind Sie dann GESELLSCHAFTER der GmbH und gleichzeitig angestellter GESCHÄFTS-
FÜHRER mit Gehalt, das den Gewinn der GmbH schmälert. Sie sind EINKOMMENSTEUER-PFLICHTIG und die GmbH zahlt Körperschafts-steuer und vom ersten Euro Gewinn an ebenfalls Gewerbesteuer.
Also, genau überlegen und ggf. einen Steuerberater befragen.

mfg Miledy


5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fankos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

tja, vorausgesetzt, daß es genügend Verteilmasse gibt, ansonsten lohnt der ganze Aufwand nicht, siehe doppelte Buchführung, Bilanzen etc.

Und falls genügend Gewinn anfällt, warum nicht gleich die kostengünstige Ltd. UK oder + & Co. KG. Richtige Fachleute zur sauberen Gründung befragen. Allerdings verbergen sich viele Wölfe im Schafspelz mußte ich nach meinen Internetrecherchen selbst feststellen. Bisher weiß ich immer noch nicht, wem ich den Gründungsauftrag anvertrauen kann, ohne das Fell über die Ohren gezogen zu bekommen oder gar den Betrag in den Sand zu setzen. Gut und vor allem besser sind sie wohl alle, behaupten sie von sich selbst ;-).

Wer hat schon Gründung mit Erfolg und ohne Beanstandung einschließlich Zweigniederlassungs-Anmeldung in D bei Gewerbeamt u. ggf. auch bei HRG hinter sich? Bitte melden zwecks Austausch, ggf. mit Mailadresse?

-- Editiert von fankos am 09.09.2005 17:57:17

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peter-blitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 41x hilfreich)

Frage: Wie verhält es sich als angestellter Geschäftsführer im eigenen Unternehmen (UG) wenn es außer mir noch einen anderen Gesellschafter gibt im Zusammenhang mit einer Kündigung? Kann mich die Firma entlassen z.B. aufgrund schlechter Auftragslage und ich kann ohne sperre Arbeitslosengeld beantragen?

41x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie wäre es mit einem eigenen Beitrag statt so eine Leiche auszugraben?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

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