Ich bin Personalvermittler und somit Gewerbetreibender. Als Einzelunternehmen für ich die Firma als eingetragener Kaufmann (e.K.).
Frage: Kann mich selbst die Firma als anstellen? Im Nu wären ja die Gewinne durch die Ausreichung meines eigenen Gehaltes niedrig und ich müsste viel weniger Steuer bezahlen.
Ich vermute, dass ist ein Denkfehler von mir. Oder ?
Herzlichen Dank.
Angestellter in der eigenen Firma
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hier liegen nicht nur jede Menge Schreibfehler vor. In der Tat auch ein Denkfehler. ANGESTELLTER in einer eigenen Firma kann man als Einzelkaufmann nicht werden. Sie können eine GmbH gründen.Dort sind Sie dann GESELLSCHAFTER der GmbH und gleichzeitig angestellter GESCHÄFTS-
FÜHRER mit Gehalt, das den Gewinn der GmbH schmälert. Sie sind EINKOMMENSTEUER-PFLICHTIG und die GmbH zahlt Körperschafts-steuer und vom ersten Euro Gewinn an ebenfalls Gewerbesteuer.
Also, genau überlegen und ggf. einen Steuerberater befragen.
mfg Miledy
tja, vorausgesetzt, daß es genügend Verteilmasse gibt, ansonsten lohnt der ganze Aufwand nicht, siehe doppelte Buchführung, Bilanzen etc.
Und falls genügend Gewinn anfällt, warum nicht gleich die kostengünstige Ltd. UK oder + & Co. KG. Richtige Fachleute zur sauberen Gründung befragen. Allerdings verbergen sich viele Wölfe im Schafspelz mußte ich nach meinen Internetrecherchen selbst feststellen. Bisher weiß ich immer noch nicht, wem ich den Gründungsauftrag anvertrauen kann, ohne das Fell über die Ohren gezogen zu bekommen oder gar den Betrag in den Sand zu setzen. Gut und vor allem besser sind sie wohl alle, behaupten sie von sich selbst ;-).
Wer hat schon Gründung mit Erfolg und ohne Beanstandung einschließlich Zweigniederlassungs-Anmeldung in D bei Gewerbeamt u. ggf. auch bei HRG hinter sich? Bitte melden zwecks Austausch, ggf. mit Mailadresse?
-- Editiert von fankos am 09.09.2005 17:57:17
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Frage: Wie verhält es sich als angestellter Geschäftsführer im eigenen Unternehmen (UG) wenn es außer mir noch einen anderen Gesellschafter gibt im Zusammenhang mit einer Kündigung? Kann mich die Firma entlassen z.B. aufgrund schlechter Auftragslage und ich kann ohne sperre Arbeitslosengeld beantragen?
Wie wäre es mit einem eigenen Beitrag statt so eine Leiche auszugraben?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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