Darf eine Person gleichzeitig Angestellt und Freiberuflich bei einer Firma sein?
Angestellt und Freiberuflich bei gleicher Firma?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kommt drauf an.
Bissel mehr Info? Tätigkeiten z.B.?
Die Freiberufliche Tätigkeit ist eine einfache Tätigkeit z.B. telefonische Kundenwerbung. Als Angestellter wäre die als Teamleiter.
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Scheinselbständigkeit (<- google)
Meines Wissens gibt es überhaupt keine Möglichkeit, dass ein AG einen AN gleichzeitig auch freiberuflich beschäftigt.
Das wäre ja auch ein Freibrief für AG, um die Arbeitnehmerkosten erheblich zu senken und die Sozialkosten in noch größerem Umfang den Arbeitnehmern aufzubürden.
Die Sache kann dem Arbeitgeber sehr zu teuer kommen.
Grundsätzlich haben Sie die Pflicht jede freiberufliche Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden, da es auch Selbständige gibt die verpflichtet sind in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Sofern der steuerlichen Gewinn unter € 400 ist man eh versicherungsfrei.
Die Sozialträger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkassen etc.) fragen bei Ihrem Meldeantrag, ob Sie für diesen "Auftraggeber" schon mal beschäftigt waren oder es sind. Natürlich müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Wenn Sie die Frage bejahen, prüft der Sozialträger ob es wirklich eine Selbständigkeit ist. In der Regel wird dies jedoch problematisch. Kommt auf die individuellen Umstände drauf an.
Sollte jedoch der Träger feststellen, daß es keine selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit ist, als quasi, als Arbeitnehmer angestellt, so muß der Arbeitgeber die Sozialbeiträge nachentrichten. Und zwar muß der Arbeitgeber sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmeranteil nachentrichten. Und das wird für den Arbeitgeber dann ziemlich teuer.
Selbst wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht melden, was ich nicht empfehle, kommt sowas in der Regel in der nächsten Betriebsprüfung des Arbeitgeber durch die Sozialträger raus.
Am Besten sollten Sie oder noch besser der Arbeitgeber die Sache im vornhinein abklären.
Hallo,
dazu hätte ich auch gerne mal etwas gefragt. Das kommt mir wie gerufen. Haben heute bei uns ganz heiss diskutiert!
Ich bin auf 30 Stunden fest angestellt in einem großen Fitness-Studio. Ich mache dort Rezeption und Administration!
Da ich aber auch Fitnesstrainerin bin, unterrichte ich z.Zt.zwischen 5 und 8 Stunden in der Woche in dem gleichen Studio. Mal mehr, mal weniger!
Diese Stunden werden mit € 22 Brutto(da der AG noch Steuern darauf zahlen muss)pro Stunde abgerechnet und auf mein Festgehalt aufgeschlagen und versteuert mit Steuerklasse V
Wenn ich dafür Rechnungen schreiben könnte, könnte ich € 28 abrechnen!!!
Würde das gehen??? Mit oder ohne MWST?
Ich habe irgendwo im Internet mal gelesen, dass, wenn es sich um zwei total unterschiedliche Arbeiten beim gleichen AG handelt, man für die eine Sache Rechnungen schreiben könnte!?
Nur, lohnt sich das auch für mich? Oder zahle ich am Ende des Jahres wieder drauf?
Wäre ganz nett von euch, wenn mir da mal jemand einen Rat geben könnte
DANKE DANKE DANKE
Das würde gehen, wenn der Rentenversicherungsträger Ihre Tätigkeit als selbständig anerkennt.
Das können Sie selber prüfen lassen, Formular etc. unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Versicherung/V027.html
Entweder bin ich bei einer Firma angestellt oder aber ich bin für diese Firma freiberuflich tätig. Beides wäre in meinen augen widersprüchlich.
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"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "
Gleichzeitig freiberuflich und angestellt bei / für einen Auftraggeber / Arbeitgeber halte ich rechtlich für fragwürdig.
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