Angesteller u. jur. Unternehmen für eine Firma

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
ivanrebro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Angesteller u. jur. Unternehmen für eine Firma

Moin Moin :)

hab schon ein wenig hier gesucht und auch bei google ^^
Hatte bisher nur Thematik der Scheinselbständigkeit gefunden.

Nun zum Thema:

Gehen wir davon aus Mr. A ist in einer GmbH Angestellt. Mr. A ist aber auch gleichzeitig mit einer Limited (GB) Unternehmer (Mr A Director bzw. 400 Euro Jobber. Mrs Z hat Prokura und arbeitet mit).

Die Limited möchte für die GmbH einen Auftrag durchführen (Mr. A führt gemeinsam mit Mrs Z zusammen aus).
Die Limited hat auch viele andere Kunden (Finanziel also Unabhängig).

Nun hat die GmbH sorge das bei einer Betriebsprüfung eine Strafe lauer könnte, aufgrund dessen - das Mr. A in der GmbH und der Limited arbeitet.

Wie würdet ihr die Situation beurteilen. Der GmbH Recht geben und auf den Auftrag verzichten?

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

überschneidet sich denn die Angestelltentätigkeit bei der GmbH mit dem Auftrag an die Ltd.? Kann der Angestellte Einfluss auf die Wahl des Dienstleisters für diesen Auftrag nehmen (tatsächlich oder theoretisch)?

Kann die Ltd sicherstellen, dass sie den Auftrag selbständig (also eben nicht weisungsgebunden) durchführen kann, wenn die Personalunion ein weisungsgebundener Angestellter involviert ist?

Wenn die GmbH Bedenken hat, wird sie der Ltd den Auftrag eh nicht erteilen - das ist ja deren Entscheidung. Insofern musst Du das ja nicht entscheiden ;-)

Ein "Gschmäckle" hat die Sache schon, insofern würde ICH in dieser Konstellation auf den Auftrag verzichten bzw. hätte mich überhaupt nicht um ihn beworben; eine Scheinselbständigkeit sehe ich aber nicht.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ivanrebro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin

Mr A besteht ja nicht auf den Auftrag ;) Interessiert sich nur für die Richtigkeit :)

Tätigkeit:
Limited bekommt von GmbH Liste von Kunden. Diesen Kunden soll durch eine Marketingaktionen ein Produkt vorgestellt werden (Online-System).
Wie der Weg zum Ziel erfüllt wird, bleibt der Limited bzw. dem Dritten überlassen. (Einverständnis und Interesse der Kunden liegt vor)

Diese Aktion wurde bereits von einer dritten Firma und einem Ex-Mitarbeiter durchgeführt. Aufgrund von Problematiken wechselt die GmbH den Anbieter.

Der Angestellte hat kein Einfluss auf die Wahl. Ist jedoch unter anderem als Kundenbetreuuer tätig (Keine feste Abteilung).

Am Einfachsten wäre wohl beim FA dirket nach zu fragen ^^ Die sollten eigentlich wissen wie die bei einer Prüfung reagieren würden oder??

lg

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