Hallo.
Ich versende meine versteigerte Ware grundsätzlich über Hermes als versichertes Paket und verlange an Versandkosten für ein S-Paket 5 Euro.
Der Paketschein kostet (online) 3,90 Euro, an weiteren Kosten entstehen natürlich noch die Umverpackung, Füllmaterial, Verpackungsaufwand sowie die von eBay
untersagten Transportkosten zum Versender (ca. 6km einfach).
Fragen hierzu:
a. Ist der 1-Euro-Aufschlag unangemessen hoch oder erscheint das noch vertretbar?
Ich hatte heute eine Diskussion mit einem Ersteigerer der über den Versandpreis nachverhandeln wollte; er lenkte aber ein weil die Versandkosten bereits in der Auktion drin standen.
b. Falls der Käufer aus Verärgerung negativ bewertet "Versnadkosten zu hoch, uneinsichtiger Verkäufer"; kann ich dagegen vorgehen?
Passiert ist noch nichts, möchte nur ein paar Tips wie ich mich geschickterweise verhalten sollte.
Ich biete auch immer kostenlose Abholung bei mir zu Hause an.
-- Speedy
Angemessene Versandkosten? Wie hoch??
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Der Verkäufer schuldet als vertragliche Nebenpflicht eine angemessene Versandverpackung, das bedeutet die Versandverpackung muss den Verpackungs- und Beförderungsrichtlinien der Versender entsprechen.
Das wäre z.B. bei den DHL-Packsets der Fall, bei den Kartonagen von Hermes oder bei anderen DIN-geprüften Kartonagen. Die Kosten hierfür wären als Aufschlag in jedem Fall angemessen.
Zusätzlich muss auch ensprechendes Füllmaterial gekauft werden das den Verpackungs- und Beförderungsrichtlinien der jeweilgen Versender entspricht. Die Kosten hierfür wären als Aufschlag ebenfalls angemessen.
Fazit: 1 EUR Aufschlag ist schon fast ein Schnäppchen
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Grundsätzlich können die Versandkosten nahezu völlig frei vom VK bestimmt werden. Viele gewerbliche VK nutzen überzogene Versandkosten ja bewußt, um Artikel zu einem niedrigen Preis anbieten zu können.
Wenn Sie die Versandkosten in Höhe von 5 Euro im Angebot klar angeben, ist aus rechtlicher Sicht absolut nichts zu beanstanden. (Wäre es im übrigen auch bei 10 Euro nicht.) Das Risiko einer negativen Bewertung besteht natürlich immer und bei 100 Käufern hat man garantiert 1 dabei, der ein Haar in der Suppe findet. Die Möglichkeiten, gegen eine negative Bewertung vorzugehen, sind zwar prinzipiell gegeben aber doch eher theoretischer Natur. Sollte ebay die negative Bewertung nicht löschen, ist es nahezu sinnlos das einklagen zu wollen. (Käme höchstens bei extremer Ruf-/Geschäftsschädigung in Frage.)
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
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Hallo,
...also ich muss 4,00 Euro für ein S-Paket bezahlen...
Grüße
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quote:
...also ich muss 4,00 Euro für ein S-Paket bezahlen...
Stimmt, das wurde im Sommer (?) geändert, ich hatte noch die 3.90 Euro im Kopf.
Danke für die Antworten.
Ich stimme Harry_van_Sell zu. 1 Euro ist schon ein Schnäppchen.
Das Problem ist nur, dass viele Käufer zwar die Paketpreise kennen, aber dabei vollkommen vergessen, dass die Versandkosten nicht alles sind (und manche auch noch einsichtsresistent sind, wenn man versucht es zu erklären).
Ich versende Flaschen und berechne Versandkosten zwischen EUR 6,- und EUR 10,-, je nach Größe des Pakets. Dabei zahle ich bei jedem Versand drauf. Zertifizierte Flaschenverpackungen sind teuer. Aber höhere Versandkosten werden einfach vom Kunden nicht akzeptiert, denn "Amazon versendet ja auch kostenlos".
Gruß
Connlon
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Grundsätzlich geht es den Käufer und Auktionshäuser wie Ebay überhaupt nichts an, wie hoch der Verkäufer seine Versandkosten ansetzt, weil die privaten Aufwendungen und Umstände des Verkäufers, von Ebay oder dem Käufer garnicht eingesehen werden können, die zum Transport des Artikles notwendig gewesen sind.
Es ist auch rechtlich nicht möglich, das Auktionshäuser wie Ebay einfach die Höhe der Versandkosten bestimmt und einfach festlegt, welche Versandkosten als angemessen zu gelten haben.
Das würde dann bedeuten, dass Ebay auch bestimmen könnte, welchen Kaufpreis der VK für seine Waren zu nehmen hat. So gehts nicht.
Es ist vielmehr so, dass sich Käufer nach dem Kauf gerne eine Vergünstigung erschleichen wollen, wenn die Höhe der Versandkosten im Angebot klar ersichtlich sind und nach dem Kauf einfach bestimmen welche Versandkosten der VK zu nehmen hätte.
Umgekehrt, wenn der VK aber nur 1.- Auktion und kostenlosen Versand für einen Porsche anbieten würde und die Auktion endet mit 1.- Euro obwohl der Porsche 100.000.- Euro Wert besitzt, dann heißt es plötzlich es wär sein Pech.
Außerdem kommt noch hinzu, daß von Ebay die Höhe bei Inlandsendungen auf 7.- Euro beschränkt wird, was auch schon nicht zulässig ist, da nicht einfach bestimmt werden kann, das der Aufwand des Verkäufers auch dem Gegenwert von 7.- Euro entspricht.
Bei Auslandsversand heißt es aber dann, dass eine unbegrenzte Höhe der Versandkosten möglich sei.
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-- Editiert venue am 19.08.2011 06:22
-- Editiert venue am 19.08.2011 06:26
@venue:
So ganz konnte ich den Sinn deines Beitrages nicht folgen.
> "Es ist auch rechtlich nicht möglich, das Auktionshäuser wie Ebay einfach die Höhe der Versandkosten bestimmt und einfach festlegt, welche Versandkosten als angemessen zu gelten haben."
Ebay hat doch Hausrecht, warum sollen die ihren Mitgliedern nicht vorschreiben können, das Versandabzocke verboten ist?
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Ich meine mich sogar einmal daran zu erinnern, dass Bücher kostenlos versendet werden mussten? Das nur mal so als das andere Extrem.
Abgesehen davon, wäre es für Ebay ja von Nutzen die Versandkosten zu restriktieren ggf. wird dieser Preis dann nämlich auf den Kaufpreis aufgeschlagen, an dem wg. Provision mitverdient wird.
Zumindest 'wirtschaftlich' wäre das also sogar besser.
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-- Editiert Katanaka am 19.08.2011 11:13
quote:
Es ist auch rechtlich nicht möglich, das Auktionshäuser wie Ebay einfach die Höhe der Versandkosten bestimmt und einfach festlegt, welche Versandkosten als angemessen zu gelten haben.
Selbstverständlich kann eBay eine Regelung zum Bestandteil seiner Vertragsgestaltung mit Verkäufern machen, die bestimmte Höchstgrenzen für Versandkosten festlegt. Noch herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland.
quote:
daß von Ebay die Höhe bei Inlandsendungen auf 7.- Euro beschränkt wird, was auch schon nicht zulässig ist, da nicht einfach bestimmt werden kann, das der Aufwand des Verkäufers auch dem Gegenwert von 7.- Euro entspricht
Selbstverständlich dürfte eBay auch "ungerecht" erscheinende oder realitätsferne Klauseln in seine Verträge aufnehmen ("der Verkäufer darf Autos nur noch verkaufen, wenn diese pink oder blau sind", "der Verkäufer muß für jede angefangene 100 EUR Umsatz in der eBay-Zentrale ein Liedchen singen").
quote:
Ebay hat doch Hausrecht
Es geht nicht um ein wie auch immer geartetes "Hausrecht", sondern allein darum, wie der Vertrag zwischen eBay und Verkäufer geregelt ist.
"Hausrecht" bedeutet ja nach deiner Interpretation, eBay könne nachträglich nicht im Vertrag vorhandene Einschränkungen vornehmen, was nicht zulässig wäre.
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OK, "Hausrecht" war falsch, Vertragsfreiheit der richtige Begriff.
Danke
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