Angedrohte Kündigung bei nicht Anwesenheit auf Betriebsfeier

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
corsa_fan
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Angedrohte Kündigung bei nicht Anwesenheit auf Betriebsfeier

Hallo allerseits,

ich habe ein Problem. Ich habe am Wochenende eine Betriebsfeier an der ich aus privaten Gründen nicht teilnehmen kann.

Jetzt hat mich der Chef angerufen und gedroht, wenn ich nicht teilnehme habe ich Montag meine Kündigung auf dem Tisch.

Gibt es ein rechtliche Grundlage mit der er mich Kündigen kann?

Und was wer er einen "anderen" Grund sagt, z.B. Auftragsmangel. Müsste er den beweisen?

Achso unsere Arbeitszeit ist Mo-Fr, die Feier wäre also am We während meiner "Freizeit".

Ich steh aber nicht alleine da, meine Kollegin hat den selben Anruf bekommen.


Wir sind alle total fertig mit den Nerven. :-(

Ich danke euch schonmal für antworten.


LG

-- Editiert von corsa_fan am 20.10.2017 11:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von corsa_fan):
Gibt es ein rechtliche Grundlage mit der er mich Kündigen kann?


Aufgrund des Fehlens am freien Wochenende wohl kaum. Aber vielleicht gibt's andere Möglichkeiten: Kleinbetrieb, Probezeit....

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
Gibt es einen BR?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
corsa_fan
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein BR gibts nicht. Wir sind ein Zweigbetrieb ca. 10 Mitarbeiter im ganze Unternehmen ca 250. Quasi Hauptzulieferer für den Hauptbetrieb. Probezeit besteht nicht sind alle hier min. 10Jahre im Betrieb.

-- Editiert von corsa_fan am 20.10.2017 13:25

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#4
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Um was für eine Betriebsfeier handelt es sich denn?
und wann genau (Zeiten9 ist den eine Anwesenheit verlangt?
zum Mitfeiern? oder z.b. Präsent sein für z.b Kunden, Leiferanten, Geschäftspartner.

Ich frag, weil es entscheident sein könnte, ob z.B. am SA von 10:00 - 15:00 das xx-Bestehen der Firma gefeiert wird (mit Kunden, Lieferanten) oder am abend eine "Party" nur mit Kollegen.


-- Editiert von Ohadle am 20.10.2017 13:35

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#5
 Von 
corsa_fan
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist ein Oktoberfest, geselliges Beisammensein der Belegschaft, keine Kunden oder sonst was. Das fest soll Samstag Abend 17 Uhr - Open End sein. Und wir als Belegschaft des Zweitbetriebes müssen 400km Anfahrtsweg auf uns nehmen. Müssten also Vormittags losfahren. Und das gleich Sonntag zurück. Es ist also das ganze We im A...

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

... also offenbar kein Dienst, keine Arbeitszeit - und keine Anwesenheitspflicht.
Die Ankündigung läuft dann ins Leere.

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