Hallo zusammen,
ich bin neu in der Runde und hab da folgende Frage:
ich vertrete meine Eltern nachdem sie bei einem Haustürgeschäft um eine gehörige Stange Geld gebracht wurden. Ich habe dem Geschäft fristgerecht widersprochen, den Täter bei der Polizei angezeigt und einen Mahnbescheid über das online-Mahnverfahren erwirkt. Der Schuldner hat sich einen Anwalt genommen und der hat mir pünktlich innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt, dass sein Mandant die Forderung anerkennt und die Schuld in 11 Raten begleichen will. Damit bin ich prinzipiell einverstanden.
Jetzt kommt die Frage: Wenn ich den Vollstreckungsbescheid nicht beantrage (weil ja der Schuldner seinen Willen bekundet, die Schuld zu begleichen) und der Schuldner in drei Monaten beschließt, doch nicht zahlen zu wollen, habe ich dann wichtige Fristen verpasst? Anders herum: muss ich den Vollstreckungsbescheid beantragen, um den "Titel" (bin Laie, hab gehört, den muss man haben um Rechtssicherheit zu haben) zu erwirken, damit bei der Rückzahlung nix in die Hose geht? Wann hat man diesen "Titel"?
Ist die Willenserklärung über den Anwalt gerichtsfest?
Oder ganz einfach: wie mache ich jetzt weiter? Der Anwalt vertritt ja die Interessen des Gegners; vielleicht will der mich verarschen?
-- Editiert von Friedensengel.oldenburg am 19.11.2017 12:35
-- Editiert von Moderator am 19.11.2017 16:26
-- Thema wurde verschoben am 19.11.2017 16:26
Angebot der Ratenzahlung nach Mahnbescheid annehmen ohne Vollstreckungsbescheid?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Mit der Antragstellung hast du sämtliche Gerichtskosten für das Verfahren "Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid" bereits bezahlt. Zusätzliche Kosten für den Vollstreckungsbescheid fallen nicht mehr an. Falls du das nicht über einen "Unterhändler" getan hast, sondern über die einzig offizielle Seite
www.online-mahnantrag.de
Soviel "wert" wie der Vollstreckungsbescheid wäre nur ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schuldners, das kostet den Schuldner aber deutlich mehr als das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid.
Du hast bis 6 Monate ab Zustellung des Mahnbescheids Zeit, den Erlass des Vollstreckungsbescheides beim Mahngericht zu beantragen. Tust du das nicht, dann ist das Verfahren eben ohne Vollstreckungsbescheid beendet und du hast keine "Sicherheit" in der Hand (keinen Vollstreckbaren Titel).
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html
Erst mit dem Vollstreckungsbescheid kannst du dann auf die Schuld vollstrecken. Du musst es aber nicht ... z.B. solange nicht, solange der Schuldner "freiwillig" seine Raten zahlt.
Da das Verfahren schon komplett bezahlt aber nur fast beendet ist, würde ICH den letzten Schritt in jedem Fall noch innerhalb der Frist erledigen.
Danke Lolle,
Das hilft mir schon weiter.
Gruß Friedensengel
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