Angebot Vergleich durch Kläger

14. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
niko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot Vergleich durch Kläger

Ein Unternehmen hat 3 Verfahren gegen mich angestrengt. Erste Verhandlungen vor Gericht sind gelaufen. Der Streitwert beläuft sich auf: Verfahren1: 152.000 EUR, Verfahren 2: 7.500,- EUR, Verfahren 3: 680.000,- EUR. Der Kläger hat mir jetzt eine Vergleichsverhandlung angeboten. Ich habe dem Kläger im Vorfeld der Klage bereits einen Vergleich angeboten, den dieser mit der Aussage " Wir weden Deine Existenz zerstören " abgelehnt hat. Ich habe parallel zu den Zivilprozeßverfahren Starfanzeige wegen Verdachts auf Betrug gestellt. Mir ist nicht ganz schlüssig, worin sich der plötzliche Sinneswandel des Klägers begründet.
Die Verhandlungen stehen vor der Einschaltung eines Sachverständigen, den der Kläger zu bezahlen hat.
Wie habe ich mich bei der außergerichtlichen Verhandlung mit anwaltlicher Vertretung zu verhalten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Ohne Anwalt würde ich bei diesen Streitwerten gar nichts machen. Du mußt selbst wissen, ob du die Beträge schuldest. Wenn ja, zahle was zu zahlen ist, wenn nicht, verteidige dich. Mehr gibts da nicht zu sagen...

Joh. 19, 22

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