Person A hat sich nach verlassen einer Gastronomie verletzt. Es soll so passiert sein: Person A ist über die Terrasse gegangen und am Schirmständer hängen geblieben. Es lag Schnee - der eigentliche Geh-Weg war geräumt. Person A fordert nun schriftlich Schadensersatz vom Kleidungsstück. Keiner der Angestellten hat etwas gesehen und Person A kam auch nicht zurück um das zu melden.
Aus meiner Sicht ist er in Beweispflicht und hat kein Recht eine Forderrung zu stellen. Wie soll ich nun vorgehen?
Angeblicher Unfall
12. Januar 2017
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Frage vom 12. Januar 2017 | 19:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Unfall
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2017 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatPerson A fordert nun schriftlich Schadensersatz vom Kleidungsstück. :
Echt? Was kann das Kleidungsstück dafür? Ich hätte den ja vom Gastwirt gefordert ...
ZitatAus meiner Sicht ist er in Beweispflicht :
Korrekt
Zitatund hat kein Recht eine Forderrung zu stellen. :
Doch. Denn Forderungen stellen kann jeder.
ZitatWie soll ich nun vorgehen? :
Woher sollen wir das wissen? Wir wissen ja nicht wer DU bist.
#2
Antwort vom 13. Januar 2017 | 11:48
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Wer bist du denn eigentlich und was hast du mit dem Fall zu tun?ZitatWie soll ich nun vorgehen? :
wer zu blöd zum geradeaus laufen ist darf seinen Schaden selbst tragen...ZitatPerson A ist über die Terrasse gegangen und am Schirmständer hängen geblieben :
Und jetzt?
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