Angeblicher Unfall

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sorgenvoll10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Unfall

Person A hat sich nach verlassen einer Gastronomie verletzt. Es soll so passiert sein: Person A ist über die Terrasse gegangen und am Schirmständer hängen geblieben. Es lag Schnee - der eigentliche Geh-Weg war geräumt. Person A fordert nun schriftlich Schadensersatz vom Kleidungsstück. Keiner der Angestellten hat etwas gesehen und Person A kam auch nicht zurück um das zu melden.
Aus meiner Sicht ist er in Beweispflicht und hat kein Recht eine Forderrung zu stellen. Wie soll ich nun vorgehen?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Sorgenvoll10):
Person A fordert nun schriftlich Schadensersatz vom Kleidungsstück.

Echt? Was kann das Kleidungsstück dafür? Ich hätte den ja vom Gastwirt gefordert ...



Zitat (von Sorgenvoll10):
Aus meiner Sicht ist er in Beweispflicht

Korrekt



Zitat (von Sorgenvoll10):
und hat kein Recht eine Forderrung zu stellen.

Doch. Denn Forderungen stellen kann jeder.



Zitat (von Sorgenvoll10):
Wie soll ich nun vorgehen?

Woher sollen wir das wissen? Wir wissen ja nicht wer DU bist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Sorgenvoll10):
Wie soll ich nun vorgehen?
Wer bist du denn eigentlich und was hast du mit dem Fall zu tun?

Zitat (von Sorgenvoll10):
Person A ist über die Terrasse gegangen und am Schirmständer hängen geblieben
wer zu blöd zum geradeaus laufen ist darf seinen Schaden selbst tragen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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