Liebes Forum,
folgendes Szenario mit Bitte um Eurer Kommentare und Meinungen.
Person A ist Taxifahrer und fährt ohne Passagiere eine Straße entlang. Eine Kreuzung wird bei Grün (!) passiert, dabei wird das Taxi von einem PKW angefahren, der unvorsichtig abgebogen ist. Es kommt zum Unfall.
Polizei wird bestellt. Diese kommentiert den Unfall bloß mit "Typisch Taxifahrer", obwohl von diesem alle Straßenregeln eingehalten wurden. Unfall wird aufgenommen. 2 Wochen später trifft ein Brief von der Polizei ein, in dem geschrieben wird "Nach eigener Aussage des Taxifahrers wurde das Rotlicht nicht beachtet ". Der Taxifahrer hat eine solche Aussage nicht gemacht. Zudem hat er einen Zeugen benannt, der nicht beachtet wurde. Ohne Begründung, einfach nie wieder aufgetaucht, obwohl zweimal drauf hingewiesen.
Der eigentliche Unfallverursacher (PKW) hat 3 Wochen später einen dubiosen Zeugen angemeldet, der widerum beachtet wurde. Konsequenz: 240 Euro Strafe und ein einmonatiges Fahrverbot für den Taxifahrer (was natürlich einen Monat Verdienstausfall bedeutet trotz laufender Kosten für das Fahrzeug).
Was könnte der Taxifahrer in diesem Fall unternehmen? Gibt es eine Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen?
Herzliche Grüße und vielen Dank für Antworten im Voraus,
WW
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Angeblicher Rotlichtverstoß mit Unfall
2. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2010 | 15:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Rotlichtverstoß mit Unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 16:20
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids kann Einspruch eingelegt werden. Das steht aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Der Einspruch kann auf die Rechtsfolgen, also z.B. das Fahrverbot beschränkt werden. Es kann aber auch der Vorwurf in Abrede gestellt werden. Dann wird die Sache wohl vor Gericht gehen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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