Hallo,
hab da ein Problem.Ich habe bei Marketplace, über Amazon.de, einen IPod als neu gekauft.Marketplace ist eine Verlinkung von gewerblichen und privaten Verkäuern für neue und gebrauchte Ware.Die Ware kam auch einige Tage später an.Das Gerät war orginal verpackt,doch es gab keine Rechnung oder zumindest einen Garantieschein,naja irend welche Belege.Ich schrieb dem Verkäufer ich hätte gerne die Unterlagen.Er schrieb,er ist Privatverkäufer und hätte keine Unterlagen.Weil mich das alles etwas stutzig machte,öffnete ich die Verpackung um zu sehen,ob es keine Atrappe ist.War alles Orginal.Ich rief bei Apple Deutschland an und erfuhr durch die Reg.Nr. das, das Gerät im April 09 gekauft wurde.Auch das der IPod ohne Belege nicht von Apple repariert wird,falls was sein sollte.Weder in der Garantiezeit noch auserhalb.Darauf hin zog ich die Einzugsermächtigung zurück und schickte das Gerät an den Verk.zurück.Ist auch nachweislich angekommen.Da Amazon.de schon dem Verk. das Geld gutgeschrieben hat sitzt mir durch Amazon ein Inkassobüro am Hacken.Ist wohl wie bei e-bay das Pay Palkonto.Der Verk. schreibt mir ich hätte das Gerät gebraucht,weil ich es geöffnet habe und er könne es nicht mehr als Neu verkaufen. Ich bin der Meinung das Gerät ist nicht Neu sondern nur Neuwertig.Und der Verkäufer hätte unter der Artikelbeschreibung dies auch vermerken müßen.Bei Amazon ist in keinster Weise zu erkennen,das er ein Privatverkäufer ist!Seine Seite ist ein Händlershop und hat an die 150 verschiedene Artikel drin.Konnte auch nichts unter seinem Verkäuferinfo finden.Der Verkäufer wurde von Amazon und auch von mir angeschrieben das Geld gutzuschreiben.Der Verk.hat sich immer noch nicht gemeldet.Wenn der Verkäufer sich quer stellt ziehe ich die Akarte.Er hat das Geld und den IPod.Amazon hat mir erstmal tel geraten das Geld an das Inkassobüro zu überweisen und dann die A bis Z Garantie in Anspruch zu nehmen.möchte das aber nicht,da ich befürchte das Geld ist dann ganz futsch.Brauche einen Rat. Danke im vorraus
gruß Matja
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"Muss ich mir alles gefallen lassen?!Ich nicht!!"
-- Editiert am 07.01.2010 14:35
Angeblicher Privatverkauf keine Rücknahme
7. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2010 | 11:54
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 3x hilfreich)
Angeblicher Privatverkauf keine Rücknahme
Problem bei eBay und Co?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2010 | 18:19
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 3x hilfreich)
quote:
Welchen Anteil machen die Neuwaren aus? Hat der Verkäufer auch in der Vergangenheit vorzugsweise Neuwaren verkauft?
es sind 149 Artikel.So wie sehe,alles als Neu deklariert.
Ich bin ja auch von einem Unternehmen ausgegangen.War für mich klar das ich eine Rechnung bekomme.
Vielen Dank Mirk
Werde jetzt mal ein paar E Mails schreiben
gruß Matja
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"Muss ich mir alles gefallen lassen?!Ich nicht!!"
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#3
Antwort vom 8. Januar 2010 | 02:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Man hätte hier erstmal die A-Z Garantie in Anspruch nehmen müssen bevor man den Geldbetrag zurückbucht.
Auf jeden Fall sollte man jetzt hier schnellstens die A-Z Garantie in Anspruch nehmen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#4
Antwort vom 8. Januar 2010 | 09:18
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 3x hilfreich)
Hab dem Verkäufer jetzt ein Frist gesetzt.Sollte er sich nicht melden und wir nicht zu einer vernünftigen Lösung kommen,werde ich gegen ihn vorgehen.
Und dann auch die A-Z Garantie in Anspruch nehmen.
(Das geht,wenn ich das Geld zurück überweise)
Noch warte ich ab
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"Muss ich mir alles gefallen lassen?!Ich nicht!!"
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