Angeblicher Privatverkauf keine Rücknahme

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Matja
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)
Angeblicher Privatverkauf keine Rücknahme


Hallo,

hab da ein Problem.Ich habe bei Marketplace, über Amazon.de, einen IPod als neu gekauft.Marketplace ist eine Verlinkung von gewerblichen und privaten Verkäuern für neue und gebrauchte Ware.Die Ware kam auch einige Tage später an.Das Gerät war orginal verpackt,doch es gab keine Rechnung oder zumindest einen Garantieschein,naja irend welche Belege.Ich schrieb dem Verkäufer ich hätte gerne die Unterlagen.Er schrieb,er ist Privatverkäufer und hätte keine Unterlagen.Weil mich das alles etwas stutzig machte,öffnete ich die Verpackung um zu sehen,ob es keine Atrappe ist.War alles Orginal.Ich rief bei Apple Deutschland an und erfuhr durch die Reg.Nr. das, das Gerät im April 09 gekauft wurde.Auch das der IPod ohne Belege nicht von Apple repariert wird,falls was sein sollte.Weder in der Garantiezeit noch auserhalb.Darauf hin zog ich die Einzugsermächtigung zurück und schickte das Gerät an den Verk.zurück.Ist auch nachweislich angekommen.Da Amazon.de schon dem Verk. das Geld gutgeschrieben hat sitzt mir durch Amazon ein Inkassobüro am Hacken.Ist wohl wie bei e-bay das Pay Palkonto.Der Verk. schreibt mir ich hätte das Gerät gebraucht,weil ich es geöffnet habe und er könne es nicht mehr als Neu verkaufen. Ich bin der Meinung das Gerät ist nicht Neu sondern nur Neuwertig.Und der Verkäufer hätte unter der Artikelbeschreibung dies auch vermerken müßen.Bei Amazon ist in keinster Weise zu erkennen,das er ein Privatverkäufer ist!Seine Seite ist ein Händlershop und hat an die 150 verschiedene Artikel drin.Konnte auch nichts unter seinem Verkäuferinfo finden.Der Verkäufer wurde von Amazon und auch von mir angeschrieben das Geld gutzuschreiben.Der Verk.hat sich immer noch nicht gemeldet.Wenn der Verkäufer sich quer stellt ziehe ich die Akarte.Er hat das Geld und den IPod.Amazon hat mir erstmal tel geraten das Geld an das Inkassobüro zu überweisen und dann die A bis Z Garantie in Anspruch zu nehmen.möchte das aber nicht,da ich befürchte das Geld ist dann ganz futsch.Brauche einen Rat. Danke im vorraus
gruß Matja

-----------------
"Muss ich mir alles gefallen lassen?!Ich nicht!!"

-- Editiert am 07.01.2010 14:35

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Matja
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Welchen Anteil machen die Neuwaren aus? Hat der Verkäufer auch in der Vergangenheit vorzugsweise Neuwaren verkauft?

es sind 149 Artikel.So wie sehe,alles als Neu deklariert.
Ich bin ja auch von einem Unternehmen ausgegangen.War für mich klar das ich eine Rechnung bekomme.
Vielen Dank Mirk

Werde jetzt mal ein paar E Mails schreiben

gruß Matja

-----------------
"Muss ich mir alles gefallen lassen?!Ich nicht!!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Man hätte hier erstmal die A-Z Garantie in Anspruch nehmen müssen bevor man den Geldbetrag zurückbucht.

Auf jeden Fall sollte man jetzt hier schnellstens die A-Z Garantie in Anspruch nehmen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matja
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab dem Verkäufer jetzt ein Frist gesetzt.Sollte er sich nicht melden und wir nicht zu einer vernünftigen Lösung kommen,werde ich gegen ihn vorgehen.
Und dann auch die A-Z Garantie in Anspruch nehmen.
(Das geht,wenn ich das Geld zurück überweise)

Noch warte ich ab

-----------------
"Muss ich mir alles gefallen lassen?!Ich nicht!!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen