Angeblicher Diebstahl einer Flasche

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Müllermax31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Diebstahl einer Flasche

Ich weiß es war sehr dumm.
Auf jeden Fall habe ich (m19) mit Freunden in einem Club x gefeiert, bis mir aufgefallen ist, dass ich ja in einem anderen Club y eine Flasche Wodka geschenkt bekomme.
Also bin ich raus und habe sie mir geholt.
Anschließend bin ich wieder in den Club x von vorhin. Kurz nach dem ich im Club war, fragte mich ein Securit woher ich die Flasche denn hätte. Ich habe ihm daraufhin erzählt dass ich sie vom Club y geschenkt bekommen hätte.
Er hat mir die Flasche abgenommen und die Nummer hinten am Perso sowie meinen Namen aufgenommen.
Er meinte auch dass er nachschauen wird ob was vom bestand fehle.
Meine Frage ist jetzt ob und welche Strafe auf mich zukommt bzw. zukommen kann.
Und was wäre wenn aus anderen Gründen tatsächlich eine Flasche fehlte?
MfG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Meine Frage ist jetzt ob und welche Strafe auf mich zukommt bzw. zukommen kann. Ich denke, Sie haben nichts gemacht?
Und was wäre wenn aus anderen Gründen tatsächlich eine Flasche fehlte? Und was ist, wenn Ihnen morgen ein Ziegel auf den Kopf fällt? Solche was-wäre-wenn-Szenarios sind reichlich sinnfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Da man normalerweise keine Flaschen in einen Club mitnimmt, um daraus zu trinken, könnte eine entsprechende Behauptung dann, wenn wirklich eine solche Flasche als Fehlbestand vorliegt, als reine Schutzbehauptung angesehen werden.
Selbst wenn man dann nachweisen könnte, so eine Flasche im anderen Club geschenkt bekommen zu haben, beweist das nicht, daß das die Flasche war, die man dabei hatte. Wie ein Richter dann urteilen würde - nicht vorhersehbar.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wie ein Richter dann urteilen würde - nicht vorhersehbar. Vermutlich gar nicht, weil das wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde (ich unterstelle mal, daß der TE keine Vorbelastungen in Richtung Eigentumskriminalität hat).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Selbst wenn man dann nachweisen könnte, so eine Flasche im anderen Club geschenkt bekommen zu haben, beweist das nicht, daß das die Flasche war, die man dabei hatte.

Wenn der andere Club zumindest bestätigt, die Flasche verschenkt zu haben (und diese aus der Charge des anderen Clubs kommt, wovon man ausgehen kann), sehe ich genügend Zweifel für eine Einstellung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Mit der gleichen Logik könnte ich also eine Flasche irgendwo einstecken und dann als "Beweis" für meine Unschuld anführen, ich hätte nachweislich genau so eine Flasche zuvor woanders gekauft?

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#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mit der gleichen Logik könnte ich also eine Flasche irgendwo einstecken und dann als "Beweis" für meine Unschuld anführen, ich hätte nachweislich genau so eine Flasche zuvor woanders gekauft?


Wennn keine Zeugen oder Beweise für die Tathandlung selbst vorhanden sind, also der Täter nicht eim Einstecken der Falsche beobachtet wurde, er dann auch noch nachweisen kann, dass er eine solche Falsche kurz vor der vermeintlichen Tat woanders gekauft hat und auch nicht nachgewiesen werden kann, dass die Flasche vom vermeintlichen Tatort stammt, dann stehen die Chancen gut, dass entweder das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird oder im Falle einer Anklage ein Freispruch nach in dubio pro reo erfolgt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Mit der gleichen Logik könnte ich also eine Flasche irgendwo einstecken und dann als "Beweis" für meine Unschuld anführen, ich hätte nachweislich genau so eine Flasche zuvor woanders gekauft?

Das ist so nicht verlgeichbar, da
- der TE bei der anderen Bar war und dort Zeugen waren
- die Flasche aus einer anderen Charge kam

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#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Wennn die Flasche aus einer anderen Charge kam, spricht auch ohne weitere Umstände nichts dafür, daß sie in dem Laden gestohlen wurde (sofern dort alle anderen Flaschen aus derselben kamen).

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