Angebliche Bedrohung

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)
Angebliche Bedrohung

Folgender Fall: A schuldet B Geld. B ruft bei A an um das Geld zurückzufordern, nachdem auf Sms keine Antwort kam. A tut so, als wenn er B kein Geld schulden würde. Daraufhin sagt B, dass er sich das Geld holen würde, aber nicht alleine. A droht B mit Anzeige wegen Bedrohung. Er habe das Gespräch, was sehr kurz war, aufgezeichnet und jemand hätte das Telefonat mitgehört und zwar die Ex-Freundin. Meine Frage: Liegt hier der Tatbestand der Bedrohung vor? Es sollte ja nur ein zeuge sein, der bei der Übergabe des Geldes dabei sein sollte. Was ist, wenn die angebliche Zeugin eine Falschaussage macht und behauptet, man hätte massiv bedroht? Vermutlich war die angebliche Zeugin gar nicht zugegen. Danke für eine Antwort

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Liegt hier der Tatbestand der Bedrohung vor?


Nein

quote:

Was ist, wenn die angebliche Zeugin eine Falschaussage macht und behauptet, man hätte massiv bedroht?


Dann muß man abwarten, ob man ihr das glaubt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Außerdem ist es höchst wahrscheinlich, dass das Mithören/Aufzeichnen des Telefongesprächs nicht verwertbar ist.

Die Aufzeichnung ist nur unter besonderen Ausnahmen verwertbar, welche hier offensichtlich nicht vorliegen.

Und ein Telefongespräch darf gezielt ebenfalls nur unter ganz besonderen Ausnahmen durch eine 3. Person mitgehört werden, die hier ebenfalls nicht vorliegen dürften.


Was verwendbar wäre, wäre ein rein zufälliges Mithören einer dritten Person, das dürfte aber nur in ganz außergewöhnlichen Fällen der Fall sein. Ich glaube kaum, dass hier A so etwas belegen kann, zumal er behauptet, dass es aufgezeichnet wurde. Ein gezieltes Mithören ist aus meiner Sicht daher offensichtlich und dann nicht verwertbar.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn A von B innerhalb einer bestimmten Frist eine schriftliche Entschuldigung fordert für etwas was B ja nicht begangen hat? Ansonsten droht A mit Anzeige.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Dann würde ich die Aufforderung schlicht ignorieren. Anderenfalls hat er nämlich ein Geständnis in der Hand für etwas, was Sie nicht getan haben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Hallo, wollte noch einmal auf o.g Sachverhalt zurückkommen. Die Frist für die Entschuldigung ist abgelaufen und B wird von A mit SMS bombardiert, in welchen er mit Anzeige droht, wenn die schriftliche Entschuldigung nicht bald mit Einschreiben erfolgt. Außerdem bezichtigt er B der üblen Nachrede, worüber angeblich Chatprotokolle existieren. Es wurden jedoch keine Details erläutert. B kann sich aber an solche Chatgespräche nicht erinnern und verbreitet wurde diesbezüglich sowieso nichts. Man war ja auch noch bis vor kurzer Zeit gut befreundet, B hat ja von A noch eine Weihnachtskarte bekommen. Der Streit bzgl. Geld und angebliche Bedrohung entstand est später. A weiß von B, dass dieser ein sehr ängsticher Mensch ist und auch schon deswegen vor Jahren in psychiatrischer Behandlung war (Panikattacken etc). Das wiederholte Drohen mit Anzeige und Fordern einer Entschuldigung macht B völlig fertig, sodass B sich mehr und mehr in alte Ängste hineinsteigert. Wie seht Ihr rechtlich den o.g Sachverhalt? Danke für eine Antwort.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das könnte evtl. versuchte Nötigung sein. Allerdings glaube ich kaum, daß eine entsprechende Anzeige die Situation entschärft. Was fürchten Si eigentlich? Eine Anzeige? Die hätte er längst machen können, wenn er gewollt hätte. Er wird keine machen, auch wenn evtl. behaupten wird, er hätte - dann kommt nämlich die Variante "ich ziehe die Anzeige zurück, wenn ich Geld bzw. eine Entschuldigung kriege". Sie sollten sich Ihre Freunde sorgfältiger wählen - ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß A bis neulich ein richtig netter Mensch war...

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