Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Freund und ich hatten einen heftigen Trennungsstreit. In folge dessen, riss er meine Dunstabzugshaube runter und wir beschimpften uns gegenseitig. Ich verließ darauf hin sofort unsere Wohnung und rief meine Exmann an um ihn zu bitten unsere Kinder von der Schule abzuholen und schilderte kurz die Situation. Später erfuhr Ich, dass er die Polizei angerufen hat. Ich wurde schließlich befragt und auf dem Weg zum Polizeiwagen sagte ich in meiner Wut, dass er mir gedroht hat mich umzubringen wenn die Polizei kommt. Als ich dann vernommen wurde , fragte man mich wann ich bedroht wurde, ich sagte, dass wir uns im Streit immer mal wieder was vor den Kopf schmeißen würden aber das nie etwas passiert ist. Es wurde dann aufgenommen was im Streit kaputt gegangen ist und mit welchen Worten er mich beleidigt hat. Dies Unterschrieb ich. Er hat mich weder geschlagen noch bedroht. Jetzt ist das Problem, dass er noch 6 Monate Bewährung hat und jetzt wegen unser beider Schuld wegen einem blöden Streit, wieder ins Gefängnis muss weil ich das mit dem bedrohen gesagt aber nicht unterschrieben habe. Was kommt jetzt auf ihn zu ? Ich mach mir so sehr Vorwürfe!
-- Editiert von fb476384-14 am 22.01.2018 15:06
-- Editiert von fb476384-14 am 22.01.2018 15:06
Angeblich Häuslich Gewalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was kommt jetzt auf ihn zu ? Ein Verfahren wegen Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Ich mach mir so sehr Vorwürfe! Tja, dann teilen Sie der Polizei doch mit, daß Sie an dem Punkt gelogen haben. Das führt dann natürlich dazu, daß Sie wegen falscher Beschuldigung dran sind.
Dass er mich angeblich bedroht hat, habe ich nicht unterschrieben sondern lediglich erwähnt. Ich wurde extra nochmal gefragt ob er mich bei diesem Streit bedroht hat und ich sagte Nein. Ich habe auch keinen Strafantrag gestellt.
-- Editiert von fb476384-14 am 22.01.2018 15:38
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Zuallererst würde mich wirklich einmal aus Neugier interessieren, wie man darauf kommt, der Polizei so einen Quark zu erzählen! "dass er mir gedroht hat mich umzubringen wenn die Polizei kommt."... Was soll so ein Unfug? Ernsthaft gefragt! Wie kommt man darauf, der Polizei zu erzählen, man würde mit dem Tode bedroht, wenn alles was passiert ist, eine beschädigte Dunstabzugshaube ist!? Wie in Gottes Namen kommt man dazu?!
Zweite Frage: Wieso lebt man noch mit jemandem zusammen, der geeignet ist, ihn zu bezichtigen, er habe einen mit dem Tode bedroht? Irgendetwas stimmt da doch ganz und gar nicht!
Und nun zur eigentlichen Frage: Hinsichtlich der Bewährung passiert erstmal gar nichts. Sollten Sie das Ermittlungsverfahren allerdings weiterlaufen lassen könnte das im ungünstigsten Fall am Ende natürlich zu einem Widerruf der Bewährung führen.
-- Editiert von TachelesNow am 22.01.2018 16:39
Das alles tut mir ja auch furchtbar leid. Ich habe einfach drauflos geredet ohne nachzudenken weil ich so sauer war. Mich interessiert jetzt, was passiert den schließlich habe ich bei der darauffolgenden Vernehmung weder was von Bedrohung oder Körperverletzung gesagt. Ich habe lediglich gesagt was kaputt gegangen ist. Wie kann ich denn das Ermittlungsverfahren stoppen ? Ich hab ihn ja nicht mal angezeigt.
Eigentlich ist es gant einfach: Beleidigung ist absolutes Antragsdelikt, dass kann ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Sachbeschädigung ist relatives Antragsdelikt, wird also nur verfolgt wenn die StA öffentliches Interesse annimmt.
Bedrohung ist zwar Offizialdelikt, aber gleichzeitig auch Privatklagedelikt. Hier wird die StA also auch nur selbst verfolgen, wenn sie das öffentliche Interesse aus § 376 StPO
bejaht.
Wenn Sie das tut, wird man sehen ... was am Ende dabei rumkommt. Was mit der Bewährung passiert (weswegen ist die?), weiß man noch nicht. Sie muss nicht zwangsläufig widerrufen werden, sondern kann z.B. auch verlängert werden. Dazu muss in der neuen Sache aber eine Verurteilung ergehen.
Zitat:Dass er mich angeblich bedroht hat, habe ich nicht unterschrieben sondern lediglich erwähnt
Das reicht, wenn sich der Polizist daran erinnert und es ggf. für sich notiert hat.
Zitat:Er hat mich weder geschlagen noch bedroht.
Dann stellen Sie es richtig. Es passiert dann eines von folgendem:
Man glaubt Ihnen, dass er sie nicht bedroht hat, dann wird ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Sie eingeleitet.
oder
Man glaubt es Ihnen nicht, sondern geht davon aus, dass Sie ihn einfach nur schützen wollen, wegen der Bewährung, dann bleibt für ihn alles wie es ist. Für Sie würde es ggf. ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung nach sich ziehen, es sei denn Sie wären verlobt.
Er hat Bewährung wegen Körperverletzung. Ich Frage mich nur ,weshalb ich bei der Vernehmung gefragt wurde, ob er mich die letzten 3 Tage bedroht hat?! Es wurde extra aufgeschrieben, dass er mich weder bedroht noch verletzt hat.
-- Editiert von fb476384-14 am 22.01.2018 18:15
Ich Frage mich nur ,weshalb ich bei der Vernehmung gefragt wurde, ob er mich die letzten 3 Tage bedroht hat?! Das weiß hier auch keiner.
Vielen Dank für die hilfreichen Sätze. Ich hoffe das alles eingestellt wird. Zur Not werde ich einen Anwalt beauftragen und falls es doch vor Gericht kommt da er ja von der Polizei angezeigt wurde, werde ich klarstellen, dass ich in meiner Wut etwas falsches gesagt habe. Wenn Sachbeschädigung und Beleidigung ohne Strafantrag nicht verfolgt werden, hat er wenigstens da nichts zu befürchten.
Zitat:Ich Frage mich nur ,weshalb ich bei der Vernehmung gefragt wurde, ob er mich die letzten 3 Tage bedroht hat?! Es wurde extra aufgeschrieben, dass er mich weder bedroht noch verletzt hat.
Nun ja, neben dem was formal aufgeschrieben wurde, können sich Polizeibeamte natürlich auch noch weitere Notizen machen. Wenn dann auch noch ausgerechnet eine Vorstrafe wg. Körperverletzung vorliegt, muss man nur 1+1 zusammenzählen. Und dass der gewalttätige Freund in den darauffolgenden Tagen die Frau dahingehend einschüchtert, bei der späteren Vernehmung bloß alles abzustreiten, kommt auch nicht allzu selten vor.
Kein StA würde allerdings bei Abwesenheit jedwedes Zeugen, der die Bedrohung bezeugen könnte, Anklage erheben.
Wird ihm denn der Tatbestand der Bedrohung, § 241 StGB
, offiziell vorgeworfen? Dann muss es in der Akte was dazu geben, obwohl Sie Nein gesagt haben. Die zaubern sich das ja nicht aus dem Hut...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.01.2018 22:22
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