Angabe des Arbeitslohnes auf der Handwerkerrechnung für die Steuer

30. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Angabe des Arbeitslohnes auf der Handwerkerrechnung für die Steuer

Eine Handwerkerfirma hat Sanierungsarbeiten durchgeführt. Der Lohnanteil kann vom AG in Höhe von 20% steuermindernd geltend gemacht werden.

Die FA weigert sich aber, den Lohnanteil auszuweisen, weil der AG die Rechnung nur soweit bezahlt hat, wie die Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt wurden. Auf Anfrage des AG erklärte die Firma, die Rechnung sei ja noch nicht vollständig bezahlt.

In der Rechnung sind die verschiedenen Arbeiten nur pauschal angegeben worden.

Der AG schreibt daraufhin an die FA, dass für den bezahlten Anteil der Lohnanteil ausgewiesen werden solle, da ansonsten ja auch kein Lohn angefallen sei.

Die FA reagiert nicht.

Was kann der AG tun, um eine Rechnung zu erhalten, aus der der Lohnanteil hervorgeht? Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Trennung von Lohn- und sonstigen Kosten?

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13 Antworten
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#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Habe mal bei der Handwerkkammer Arnsberg geschaut, die zeigen die Pflichtangaben einer Rechnung, bei Festpreis- oder pausch muss der Lohnanteil nicht extra aufgeführt werden:
www.hwk-arnsberg.de
Sonst ist die Aufschlüsselung fürs Finanzamt Verhandlungssache:
Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf den Arbeitslohn des Handwerkers und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Handwerksbetriebe schlüsseln daher ihre Rechnungen genau nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten auf. Eine reine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung ist steuerlich nicht begünstigt. Mit dem Handwerksunternehmen sollte daher schon vor der Rechnungstellung über die erforderliche Aufteilung auf der Rechnung gesprochen werden

Hoffe das hilft dir

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Danke, sad,

leider hilft es mir gerade nicht weiter: Da für einzelne Arbeitsschritte (es ging um die Trocknung nach einem Wasserschaden) ein Pauschalpreis angeboten wurde, ist z. B. auf der Rg. aufgeführt:

"Pauschale für: 1. Austrocknung der Wände, 2. Raumtrocknung: Gestellung, Laufzeit und Vorhaltung von Trocknungsanlagen. Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen incl. Servicetechniker."

Da habe ich wohl wenig Chancen, oder??

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Moin fridolin,
sehe eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1. da noch nicht alles bezahlt ist, Druck machen--wird wohl nicht viel nützen.
2.ein Vergleichsangebot für genau diese Arbeiten einholen, indem der Lohnanteil extra steht. Dann die Pausch-Rechnung und das Angebot einreichen, das Finanzamt hat auch Erfahrungswerte für den Lohnanteil einer Arbeit.
Ich habe nur die Prozente der Banken und WfA, kann ich dir aber gerne geben.
LG
sad

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hallo sad,

das wäre sehr nett von dir, wenn du mir die Prozente mal geben könntest!!

Der Tipp mit den Vergleichswerten könnte Abhilfe schaffen, wenn der im Finanzamt nicht allzu formalistisch arbeitet...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Mach ich fertig, brauche aber Infos, welche Arbeiten genau ausgeführt wurden:
Maler,Teppichlegen,Fliesen,...

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Habe das beim FA sogar ohne Vergleichangebot durchgekriegt.
Die ausführende Firma gab es nicht mehr und da habe ich einfach die Arbeitsdauer geschätzt und mit einem angenommen Stundenlohn multipliziert. Ist anstandslos durchgagangen. Ich bin aber beim Lohn eher bescheiden rangegangen.
Aber Vergleichsangebot ist eine super Idee.
Ansonsten finde ich es aber nicht mehr zeitgemäß, wenn Firmen den Arbeitslohn nicht ausweisen. Sinn und Zweck der Regelung sollte doch sein die Schwarzarbeit zu unterbinden wenn die Auftragnehmer beim FA einen Teil der Kosten zurück kriegen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Für Fridolin:
der prozentuale Arbeitslohn schwankt zw. 45- 55%, gerechnet von den Kosten des Gewerkes.
Ausnahme ist hier das tapezieren, dafür werden sogar 65% angesetzt.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hallo sad,

die Rechnung besteht aus folgenden Positionen:

1. Pauschale für a) Austrocknen der Wände
b) Raumtrocknung:
Gestellung, Vorhaltung und Laufzeit von Trocknungsanlagen bis 30 Tage auf- und abbau unserer Anlagen. Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen incl. Servicetechniker
1200,-- €
2. Pauschale für Fogging Penetrox S
290,-- €

Das ist hier ja so eine Sache mit der Gestellung und Vorhaltung etc....

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hey fridolin,
Fogging kenn ich nicht, für die anderen Arbeiten würde ich aber 55% Lohn ansetzen,
grade durch die ganzen Arbeiten der Techniker.
An die Arbeittsstunden-- bei den Bescheinigungen/Meßergebnissen -- kommst du nicht dran?


@Interessierter Laie
danke für das Lob

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Leider nicht. Die FA behauptet, die Rg. sei nicht korrekt bezahlt. Ich habe oben auch nur die Anteile angegeben, die tatsächlich bezahlt wurden. Die FA hat die selben Positionen, die ich oben für einen Bereich des Hauses angegeben habe, auch für Bereiche im Erdgeschoss berechnen wollen, obwohl sie dort nichts getrocknet etc. haben. Also habe ich das natürlich auch nicht bezahlt. Darüber haben sie sich geärgert! (Ist auch blöd, wenn so ein kleiner Zusatzverdienst, der nicht einmal Kosten verursacht hat, ausfällt)

Fogging ist das "ausräuchern" gegen Geruchsbildung nach Feuchtigkeitsschäden und gegen Schimmelbildung. Das heißt, man muss das Haus verlassen, dann wird es abgedichtet und danach wird ordentlich Chemie hineingeführt und schon sind alle Sporen tot...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

wie kannst du die arme FA auch so schocken
:devil:

Hat die FA selbst eigentlich kein Angebot gemacht? Bei so einer Maßnahme muss doch festgestellt worden sein, in welchem Umfang die Sanierung nötig ist/war.


Würde ansonsten die pauschalierte Re. beim Finanzamz einreichen bzw. dort mal fragen, wie gesagt mit anderem Angebot und/oder der Aufschlüsslung nach PRozenten.


1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Ja, die arme FA!!

Sie hat sich den Schaden angesehen und hat dann die erforderlichen Maßnahmen genannt und durchgeführt. Aber eben nur z. T., also nicht alles, was der Sachverständige in seinem Schadensgutachten festgestellt hatte.

Das Problem mit der Rg ist, dass sie bereits beim FA eingereicht ist und das FA um Aufschlüsselung gebeten hat. Aber ich werde es mal auf jeden Fall mit den Prozenten versuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Nimm auch das gutachten zur Hilfe, sag nicht, da sind auch keine Arbeitsstunden drin.

1x Hilfreiche Antwort

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