Anfrage zum Eigentumsrecht

3. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
sklczwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfrage zum Eigentumsrecht

Hallo!

1. Kaufvertrag vom 14.11.74 liegt vor für eine Garage für 2500 DM mit folgenden weiteren Wortlaut.
" Der Pachtpreis für das Grundstück, auf dem sich die Garage gefindet, ist im Kaufpreis inbegriffen."

2. Ein neuer Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Garage befindet verlangt ab 01.01.03 eine monatliche Pachtgebühr von 25 €.

Frage: Ist diese Pachtgebühr rechtens, wenn man den Wortlaut siehe Kaufvertrag gegenüberstellt?


Bitte um Antwort.
Vielen Dank!

Mfg. Gabi Kumant

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sklczwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

weiß denn keiner eine antwort???

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Pacht ist ein Nutzungsrecht und zeitlich befristet. Durch einen Pachtvertrag erwirbt man kein Eigentum am Pachtgegenstand. Der Vertrag ist mißverständlich formuliert und es muß ergründet werden, was die Vertragsparteien damals vereinbaren wollten. Wenn die Pacht im Kaufpreis enthalten sein soll, muß man fragen, bis wann? Im Zweifel für ein Jahr, da die Pacht i.d.R. jährlich gezahlt wird. Ich hätte keine Bedenken gegen den jetzt erhobenen Pachtzins. Ich würde mich nicht mal wundern, wenn auch noch die Pacht für die vergangenen 2 Jahre verlangt werden würde. Allerdings muß die Pacht vereinbart und beziffert sein...

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

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