Hallo zusammen,
welche formellen und inhaltlichen Anforderungen müssen eigentlich vorliegen damit ein ursprünglich auf einem Kostenfestsetzungsbeschluss basierende Forderung von 7000.- kurz vor Insolvenz Eröffnung noch eine mehrere Jahre alte strittige Grundschuld rechtlich gesicherte Forderung von 650.000.- Nachgeschoben werden kann?
Reicht dazu eine als nicht unterschriebenes Fax versendete Kopie einer E-Mail direkt an den Richter aus?
Gruß
Jürgen
Anforderungen an eine Insolvenzantragsausweitung
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Was soll mit Nachschieben gemeint sein?
Wurden etwa seitens des Gerichts Zweifel an dem Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers im Hinblick auf das Insolvenzverfahren geäußert, wegen der Forderung aus dem KFB, sodass sozusagen dargelegt wurde, dass es noch weitere Forderungen gibt?
Ansonsten umfasst das Insolvenzverfahren sowieso alle Forderungen gegen den Schuldner, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden waren, egal ob fällig oder nicht.
Hallo Eidechse,
mit "Nachschieben ist gemeint":
nachdem ich dem Gutachter angekündigt hatte das Geld für den Insolventantrag begründeten Forderung hinterlegen zu wollen,
hat dieser daraufhin die N-Sparkasse darüber informiert und diese hat daraufhin eine email an den Richter gesendet und eine 7 Jahre alte, strittige und Aussonderungsberechtigende 6-stellige Forderung zusätzlich geltend gemacht.
Die Jungs arbeiten doch alle zusammen, deshalb gibt es grundsätzlich keine Zweifel.
Es ist zwar richtig das im Insolvenzverfahren jeder Forderung geltend gemacht werden kann,
darauf hatte es die N-Sparkasse ja auch abgesehen,
Für dem Antrag muss die Forderung aber glaubhaft gemacht, d.h. bewiesen werden, fällig sein, tiutliert sein und schon mal eine erfolglose Vollstreckung versucht worden sein und es muss ein Rechtsschutzinteresse bestehen,
das ist aber bei der nachgeschobenen Forderung nicht der Fall, deshalb meine Frage!
Gruß
Jürgen
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quote:
tiutliert sein und schon mal eine erfolglose Vollstreckung versucht worden sein
Wo hast du denn den Unsinn her?
Natürlich muss die Forderung nur bestehen, nicht jedoch tiutliert sein oder ein (erfolgloser) Vollstreckungsversuch erfolgt sein.
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"
Hallo Harry,
quote:
Wo hast du denn den Unsinn her?
Natürlich muss die Forderung nur bestehen, nicht jedoch tiutliert sein oder ein (erfolgloser) Vollstreckungsversuch erfolgt sein.
ich bilde mir ein das in einem der zahllosen BGH-Urteile, Veröffentlichungen im Internet oder Kommentaren gelesen zu haben,
steht im Gesetz aber so nicht drin.
Im Gesetz steht vieles nicht drin was die Gerichte dazu entschieden haben ...
Ich frage mich andererseits:
warum hat N-Sparkasse für einen nur vorl. vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss 110% als Sicherheitsleistung bei der Helaba hinterlegt und eine erfolglose Vollstreckung versucht,
wenn sie die Forderung auch so hätte anmelden können?
Gruß
Jürgen
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