Anfechten --- 3 Zeugen Testament

28. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2014 16:51:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Anfechten --- 3 Zeugen Testament

Mein Vater hat mir mit einem 3 Zeugen Testament den Pflichtteil entzogen . Dieses wurde vom Gericht als gültig erlärt . Ich denke das ist nicht ok . Kann man die Zeugen wegen falschaussage verklagen in der hoffnung das sie sich vor Gericht in wiedersprüche " verlabern " ? . Oder ist das nicht möglich und ich kann die Sache nur mit zb. starke Medikation ( Morphium ) angehen ? . Über ein paar Tips oder meinungen würde ich mich sehr freuen !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Der Pflichtteil kann unter normalen Umständen nicht entzogen werden, es sei denn, der Erbe hätte dem Erblasser nach dem Leben getrachtet o.ä.
Wahrscheinlich wurde per Testament enterbt, dann bleibt der Anspruch auf den Pflichtteil aber bestehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.04.2014 16:51:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Seine letzte verfügung vor 3 Zeugen war das ich aus dem und dem Grund ( §2333 Nr. 2 - Verbrechen - Vergehen )vom Pflichtteil ausgeschlossen werde . 2 Min. später war schon licht aus ( Nachts 2 Uhr ) wurde ja auch anerkannt - nur wie komme ich jetzt aus der nummer raus ? Zeugen verklagen ? Von allen Sinnen - stand ja unter schmerzstillenden Mitteln oder wie geht man das am besten an ? Im Testament bekommt alles seine Frau und ich nichts . Danke --

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Am besten ist es, wenn man nachweist, das der für die Entziehung des Pflichtteils genannte Grund nicht zutrifft. Dadurch entfällt dann die Grundlage für die Entziehung.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Zeugen haben mit der Angelegenheit doch gar nichts zu tun. Es ist auch wurscht, wann wo das Licht ausging oder nicht. Die Zeugen werden lediglich bezeugen, dass der Verstorbene eben auch den Pflichtteil entzogen hat. Und das wars.

Ob die Voraussetzungen für den Entzug da sind, das ist doch eine ganz andere Frage. Die wird ein Gericht zu überprüfen haben, wenn dieses nicht schon geschehen ist.

wirdwerden

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