Anerkennung ausländischer Scheidung & Ehe in DE

19. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
sparer
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Beginner
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Anerkennung ausländischer Scheidung & Ehe in DE

Hallo allerseits,

zu meiner Situation: seit 10 Jahren wohne ich Deutschland und habe bereits eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Zuvor habe ich in Belarus (Weißrussland) gewohnt und habe immer noch die belarussische Staatsangehörigkeit. Nun wird die Hochzeit mit meiner Freundin aus Belarus in Deutschland geplant. Alles wäre schön, aber das größte Problem für die Eheschließung in Deutschland ist angeblich die Tatsache, dass meine Freundin in Belarus bereits verheiratet war.

Im zuständigen Standesamt wurde mir erklärt, dass die Scheidung meiner Freundin in Deutschland anerkannt werden soll. Ansonsten darf ich sie hier nicht heiraten. Das kann ich nachvollziehen, dass die deutschen Behörden sicher sein wollen, dass die Scheidung im Ausland tatsächlich erfolgt ist, um eine Doppel-Ehe zu vermeiden. Dafür werden alle Unterlagen (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Gerichtsurteil, etc.) mit Apostil versehen und ins Deutsche (von einem zugelassenen Übersetzer in Deutschland) übersetzt. ABER: der Beamte meinte, dass die Behörden in Deutschland prüfen werden, ob der Ex-Mann meiner Freundin ordnungsgemäß an der Scheidung beteiligt wurde. Dafür benötigen sie seine Anschrift in Belarus, um ihn anzuschreiben!!! Der Ex müsste also zustimmen, dass alles ok war. Meine Güte, das ist doch Bull…t!!! Der Ex wird sehr froh sein, dass er viele Steine in den Weg legen kann, indem er einfach nicht reagiert oder (was noch schlimmer wäre) antwortet, dass er nicht ordnungsgemäß an der Scheidung beteiligt wurde. Noch während der Scheidung war er immer dagegen und hat vor Gericht mehrmals um Erhalt der Ehe gebeten, bis das Gericht letztendlich ohne seine Zustimmung die Ehe für geschieden erklärt hat. Der Beamte meinte auch, dass es im schlimmsten Fall bis zu drei Jahren dauern kann, bevor die Scheidung in Deutschland anerkannt wird, wenn der Kerl nicht reagiert. Gut, dass meine Freundin nur einmal verheiratet war. Und wenn es drei Mal wäre …?

Der Beamte hat mir auch einen „geheimen" Rat gegeben, die Ehe entweder in Belarus oder in Dänemark abzuschließen, um den Horror zu vermeiden.

1) Gibt es wirklich keinen Ausweg, um die Ehe dann doch in Deutschland zu schließen?

2) Auch wenn es unmöglich ist und wir gezwungen werden, die Ehe im Ausland zu schließen, wird es hier in Deutschland durch das Finanzamt anerkannt? Der Beamte war der Meinung, dass es für Finanzämter unerheblich ist, in welchem Land die Ehe geschlossen wurde, solange die Gesetze des Landes beachtet wurden und den deutschen Gesetzen nicht widersprechen. Ich muss also die Heiratsurkunde mit Apostil aus Belarus (oder Dänemark) versehen, in Deutschland übersetzen lassen, dem Einwohnermeldeamt vorlegen und bei der Steuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Bin ich zu naiv oder ist es wirklich so?

4) Meine Freundin hat ein polnisches Mehrfach-Schengen-Visum. Kann sie damit mit mir zum Ausländeramt gehen und als meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen oder muss es ein bestimmtes Visum sein, das sie bei der deutschen Botschaft in Belarus beantragt?

Vielen Dank für jeden Rat!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was der Beamte vom Standesamt meint, ist völlig einerlei. Er ist ohnehin nicht zuständig. Ihr reicht alle Unterlagen ein, die Vorhanden sind. Bei uns ist ein spezialisierter Senat des Oberlandesgerichts zuständig. Die überprüfen dann, das sind die zuständigen Leute.

wirdwerden

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