Hallo,
Ich bin vor kurzem in einem Laden sehr unfreundlich bedient worden. Natürlich habe ich mich sehr darüber geärgert und habe mich daher entschlossen eine Bewertung zu dem entsprechenden Unternehmen zu schreiben:
Ich kann leider nur Negatives berichten:
Zunächst lies mich der Verkäufer lange vor der Tür warten, da er anscheinend ein Gespräch führen müsse bei dem es um sensible Daten ginge. Das kann ja durchaus sein, aber dann sollte so ein Gespräch auf nach den Öffnungszeiten verschoben werden, im Hinterraum geführt werden, der Laden geschlossen werden etc...
Als ich ihn darauf ansprach, gab es keinerlei Entschuldigung, sondern nur den Kommentar, dass es heute ja gar nicht kalt sei (5 °C).
Auch im Folgenden war der Herr extrem unfreundlich.
Ich kann von diesem Laden nur abraten, denn ich bin schon lange nicht mehr so unhöflich behandelt worden.
Auch hier https://goo.gl/maps/aSYUNEyu4RS2 zu finden.
Kurz darauf bekam ich eine Email, in der mir der Betreiber eine Schadensersatzklage und eine Klage wegen Rufschädigung androht. Die Email bekam ich am darauf folgenden Tag mit exakt dem gleichen Text nochmals.
Ich habe bis jetzt noch nicht auf die Emails reagiert.
Was ist eure Meinung dazu? Ist das heiße Luft? Hätte so eine Klage Chancen? Ich musste mich mit derartigen Sachen noch nie auseinandersetzen.
Für eure Einschätzung wäre ich dankbar!
Julius
PS: Ich weiß, es geht hier nicht direkt um eBay. Ich habe es dennoch hier gepostet, da es sich um eine Bewertung im Internet handelt.
-- Editier von JuHim am 14.02.2016 12:10
Androhung Klage nach negativer Bewertung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
also du widersprichst dir ja schonmal selber in deiner Bewertung und allgemein hast du auch nicht gross drüber nachgedacht!
Ob das der Kunde auch so sieht mit dem er gesprochen hat??? Vorallem, wieso soll dies deiner meinung nach nach den Öffnungszeiten passieren?Zitat:aber dann sollte so ein Gespräch auf nach den Öffnungszeiten verschoben werden
Zitat:der Laden geschlossen werden etc
Ja was denn jetzt nun??? Du schlägst ja selber vor, der Laen sollte solange geschlossen werden, genau dies ist doch geschehen! Jetzt beschwerst du dich, dass genau deine Idee umgesetzt wurde??? Sorry aber das ist nicht mehr zu verstehen und unlogisch! Wieso sollte der Mitarbeiter sich für etwas entschuldigen, was du doch selbervorschlägst?Zitat:Zunächst lies mich der Verkäufer lange vor der Tür warten
Irgendwie hast du bei deiner Bewertung rein gar nicht nachgedacht würde ich sagen...
Ich gebe zu, dass ich beim Verfassen der Bewertung ein wichtiges Detail vergessen hatte:
Als mich der Verkäufer vor die Tür schickte, hatte er mir die entsprechende Dienstleistung bereits angeboten und ich hatte sie bereits bezahlt. Von geschlossen kann also keine Rede sein. Darüber hinaus ist ein unhöflicher Umgangston immer etwas, für das man sich zu entschuldigen hat.
Aber ich hatte eigentlich um eine Einschätzung gebeten, ob ich in diesem Fall rechtlich belangt werden kann, oder die Drohung heiße Luft ist.
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Die Kritik ist weder unsachlich, noch beleidigend, noch handelt es sich um Schmähkritik.
Allerdings sind Tatsachenbehauptungen enthalten ("hat mich draußen stehen lassen"). Die müsste man zur Not auch beweisen können.
Danke!
Also ich finde die Bewertung jetzt auch nciht beleidigen oÄ. Sie ist sachlich geschrieben - wie sieht es aber mit der BEweisbarkeit aus? Grundsätzlich finde ich es auch nicht OK, Kunden vor die Tür zu schicken, um zu telefonieren. Das ist einfach schlecht organisiert. Und wenn es mal vorkommt - Fehler passieren immer mal - sollte der Betreiber wenigstens freundlich sein und eine Entschuldigung und ein Lächeln über die Lippen kriegen!
Jehan
Zur Beweisbarkeit.
Die Antwort des Inhabers auf die Kritik spricht da schon Bände.
Zitat:Antwort vom Inhaberin der letzten Woche
so ist dass bei uns, immer Einzelabfertigung bei Ankäufen, das hat nichts mit 'unfreundlich' zu tun sondern mit Schutz der Privatsphäre des Kunden !
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