An der Uniklinik Gö sollen Ärzte Akten manipuliert haben, um Patienten schneller benötigte Spenderor

29. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
albigenser
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Frischling
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An der Uniklinik Gö sollen Ärzte Akten manipuliert haben, um Patienten schneller benötigte Spenderor

Ich moechte vorausschicken, dass ich seit den fruehen 1980er Jahren im Gesundheitswesen, Schwerpunkt Klinik, taetig bin.

Mich stoert der Gedanke, dass jeder Beteiligte von einer Organspende gesundheitlich und / oder wirtschaftlich profitiert, nur der Spender und seine Familie nicht.

Es gibt Berichte, dass hirntote Spender durchaus noch schmerzempfindlich sind, und nach der Organentnahme mit schmerzverzerrten Gesichtern bei den Bestattungsunternehmen eintreffen. Man goennt Ihnen naemlich in der Regel beim Ausweiden nicht mal eine Anaesthesie (Schmerzbetaeubung).

Ich kann nicht erkennen, warum man das freiwillig auf sich nehmen sollte, damit Dritte profitieren, waehrend einem selbst (als fast Toter) und den eigenen Angehoerigen nur den Schmerz bleibt.

Man muss bedenken, dass die besten "Organlieferanten" meist junge Unfallopfer sind, deren Koerper und Organe noch ungeschaedigt sind durch Alterung, Umwelt und Medikamente. Gerade diese stehen oft am Anfang ihrer Familiengruendung, und haben fuer sich und Ihre jungen Familien oft noch keinen relevanten wirtschaftlichen Schutz aufbauen koennen.

Oft hat sich schon die Frage aufgeworfen, was ein Menschenleben wert ist. Es gibt, glaube ich, keinen Preis, aber der Wert ist hoch anzusetzen, wenn man bedenkt was alles unternommen (und bezahlt) wird, um einen lebenden Menschen zu retten, z.B. im Falle einer Entfuehrung oder Geiselnahme, oder auch bei schwerer Krankheit oder Verletzung. Bei Schadensersatz fuer Vollinvaliden geht man vom potentiellen Lebensarbeitslohn aus - und kommt zu ebenfalls oft astronomischen Betraegen. Auch wenn der Mensch sicher mehr wert ist als die Summe seiner Organe und entnehmbaren Teile, oder die Bilanz seiner Schaffenskraft, so ist der Wert dieser Organe und Teile doch erheblich, angesichts der vielen leidenden Patienten, die mit diesen Entnahmen geheilt werden koennten. Niemand erwartet, ein Ersatzteil fuer sein Auto (z. B. einen Austauschmotor) umsonst zu bekommen. Der Wert der Lebensqualitaetsverbesserung der Empfaenger muss also in irgendeiner Weise an den "Spender" oder seine Angehoerigen zurueckfliessen, wenn das Verfahren fair bleiben soll. Es kann nicht sein, dass viele mit grosser Hand nehmen, wo nur einer gibt, und das dazu ohne Verguetung und wahrscheinlich unter Zufuegung von erheblichem Schmerz.

Ich glaube, dass viele potentielle Spender dieses Ungleichgewicht fuehlen, selbst wenn sie es vielleicht nicht aussprechen wollen oder koennen. Das derzeitige Spendenverfahren wird als zu einseitig und unausgeglichen empfunden, und fuehrt zu einer Zurueckhaltung bei der Organspendenbereitschaft. Voellig zu Recht, wie ich meine.

Wenn diese potentiellen Spender fuer eine Organspende einen Marktwert in Rechnung stellen koennten (also im Prinzip statt einer Organspenderbescheinigung ein Verkaufsangebot fuer ihre Organe bei sich tragen koennten, mit marktgerechten Preisen), wobei die Erloese ihren Hinterbliebenen zugute kaeme, wuerden viele vermutlich eher bereit sein, ihre Organe zur Verfuegung stellen.

Fuer mich selbst gilt das zumindest so, und wenn ich ueber mein kind oder einen Angehoerigen zu entscheiden haette, wuerde ich ebenso verfahren, es sei denn, die Person haette es anders gewuenscht, und mir gegenueber entsprechend geaussert.

Auf das Thema potentiellen Missbrauches (Entnahme durch Gewalt, oder bei nicht (hirn)toten Spendern moechte) ich an dieser Stelle nicht eingehen, aber auch das ist vermutlich eine offene Baustelle.

Die Transplantationsbranche ist eine Industrie, in der riesige Betraege umgesetzt werden. Jeder haelt hier die Hand auf- was ich nicht verurteile, es werden Leistungen erbracht, die halt auch bezahlt werden muessen. Aber gilt das nicht ebenso fuer den Organspender? Warum also geht der wichtigste Partner in diesem Geschaeft, der Spender naemlich, leer aus? Nur weil er fast tot ist? Er ist naemlich noch nicht tot, nut hirntot. In diesem Zustand, das wissen wir, koennen Menschen an entsprechenden Geraetschaften jahrelang ueberleben. Gehen wir also davon aus, dass wir es hier mit einem Steerbenden zu tun haben, nicht mit einem Toten, selbst wenn das Wort "hirntot" einen Toten suggeriert.

Ein Sterbender hat einen Willen, und er ist verfuegungsberechtigt. Er kann doch auch Haus und Geld vereben, oder seine Kleidung (die zweite Haut!); warum sollten also eine Netzhaut oder eine Leber nicht ebenso zu den vererbbaren, werthaltigen Guetern gehoeren,ueber die der Sterbende und seine Angehoerigen verfuegen koennen wie ueber andere Sachwerte auch? Was unterscheidet eigentlich unter diesem Blickwinkel die Niere von der Rolex? Warum darf der Sterbende die Niere nur verschenken, aber nicht verkaufen oder vererben, waehrend er die Rolex auch verkaufen kann?

Wenn z.B. bei einem jungen, gesunden Spender - mglw. bis zu 20 (oder mehr?) verschiedene Teile und Organe entnommen werden koennen, und der Organspender wuesste, dass dafuer mglw. 100.000 Euro an seine Hinterbliebenen fliessen wuerden, und damit z.B. die Ausbildung der Kinder gesichert werden kann, oder die Hypothek auf dem Haus abgezahlt, so waere dem Verstorbenen und dessen den Hinterbliebenen mit einer entsprechenden Verfuegung sicherlich der Weg zu einer solchen Entnahmeentscheidung leichter gemacht.

Meines Erachtens wuerde der Weg weg von der Spende, hin zum "Verkauf" die Zahl der zur Verfuegung gestellten Organe sicherlich drastisch erhoehen.

Wer seine Organe trotzdem kostenlos spenden moechte, kann das ja tun. Er muss nur als Kaufpreis eine Null einsetzen.

Ich vermute, dass bei attraktiven "Kaufpreisen" etwa 75 % insbesondere der juengeren Bevoelkerung einer Organentnahme nach dem Tod zustimmen wuerden. Und das sind die Organe, die gebraucht werden. Nicht die von uns Omas und Opas.

Moralische Bedenken habe ich bei diesem Modell im Grunde keine, da hier alle gleich, gerecht und fair behandelt werden - das ist beim Spendenverfahren leider nicht so. Der andere Weg waere nur, dass neben dem Spender auch Aerzte, Kliniken, Pharmaindustrie etc. hier kostenlos arbeiten wuerden, aber das ist voellig unrealistisch.

Man komme mir bitte nicht mit dem Kostenargument. Es gibt im Gesundheitswesen immer noch gigantische Wirtschaftsreserven, von aufgeblaehten Verwaltungskoepfen in Kliniken und Krankenkassen ueber unsinnige Therapien, das Kur-Unwesen sowie den Wahn, Therapiegrenzwerte so lange zu manipulieren, bis wirklich jeder ueber 50- jaehrige allein aufgrund behaupteter (aber nicht unbedingt durch solide Studien bewiesener Grenzwerte; danke, liebe Pharmaindustrie. Das geschieht natuerlich alles ganz uneigennuetzig und zum Besten der eigentlich gesunden Patienten) zum behandlungsbeduerftigen Kranken gemacht wird.

Das Geld ist da, es muss im System nur anders verteilt werden.

-- Editiert albigenser am 29.07.2012 18:40

-- Editiert albigenser am 29.07.2012 18:52

-- Editiert albigenser am 29.07.2012 19:39

-- Editiert albigenser am 29.07.2012 19:50

-- Editiert von Moderator am 02.03.2018 15:44

-- Thema wurde verschoben am 02.03.2018 15:44

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18 Antworten
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#1
 Von 
user676
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Kommentar zum Thema Organspende, den ich kürzlich las:

"Leider operieren die Befürworter der Organspende mit bewussten Irreführungen und verschärfen die Verunsicherung potentieller Organspender. Jedem halbwegs intelligenten Menschen ist klar dass Organe nur einem Sterbenden, nicht einem Toten entnommen werden können.

Das Hirntodkriterium ist ein juristisches Hilfskonstrukt um die Entnahme abzusichern. Biologisch gesehen handelt es sich um einen Sterbenden.

Die Medizin hat mit der Entwicklung der Organtransplantation letzlich eine Sackgasse beschritten, aus der man nun nicht mehr herauskommt.

Man hat nicht bedacht, dass diese Behandlungsmethode, nicht nur Menschen zu Ersatzteillagern macht und einen unauflösbaren Zielkonflikt zwischen Hilfe für den Empfänger und einem massiven destruktiven Eingriff in den Sterbeprozess des Empfängers hervorbringt.

Hinzu kommt dass der Mangel an Organen systemimmanent ist und daher nicht nur Empfänger in eine Rangfolge gebracht werden müssen, sondern auch noch nötigende Regelungen für potentielle Spender erforderlich sind ohne dass der Mangel im Grundsatz beseitigt werden kann.

Die Medizin hat sich schlicht fatal verrannt und jeder weitere Schritt verschärft das Problem."

Ich lehne Organspenden grundsätzlich ab.


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""Hoffentlich wird's nicht 
so schlimm wie es ist." (Karl Valentin)"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wäre es nicht fair im Sinne aller Beteiligten, wenn es ein Opt-In-Verfahren im Sinne einer "Lebensversicherung" gäbe:

- Potentieller Spender optiert für eine Organentnahme
- Vorhandene Organe werden vorrangig unter den potentiellen Spendern und erst wenn dort kein Abnehmer gefunden wird, auch unter Nicht-Spendern vergeben. Innerhalb der Gruppen geht es weiterhin nach Dringlichkeit.
- Spender kann nur werden, wer zum Zeitpunkt des Opt-In gesund ist (keine Nachversicherung)

Ggf. könnte man das auch umkehren; also

- Alle sind Spender
- Wer nicht spenden möchte, kann "opt-outen"
- Spenderorgane werden wiederum zunächst unter Spendern, dann unter Nicht-Spendern verteilt.

Diese Variante würde die "Übergangsprobleme" der 1. Variante vermeiden und die notwendige Bedingung "Spender muss gesund sein" umgehen, die evtl. nicht praktikabel ist - dafür aber aktives Eingreifen erfordern, wenn man nicht spenden möchte.

Ich fände das sehr solidarisch und könnte mir auch vorstellen, dass das zu mehr Spenderorganen führen würde.

Habe ich was übersehen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

@albigenser: das ist hoffentlich nicht Dein Ernst???

Ja, bei Deinem Modell würden vermutlich sehr viele sich sofort zu Spendern eintragen lassen. Aber. Was sind dann hinterher die Folgen? Der Hinterbliebene, der den Verstorbenen wirklich sehr geliebt hat, der wartet schon Monate, wenn nicht Jahre mit dem Verkauf der Rolex, weil er aus dem Tod des geliebten Menschen keinen Profit schlagen will. Denkst Du echt, die Hinterbliebenen freuen sich dann über das Geld, das für die Nieren geflossen ist?
Ich lehne Organspenden grundsätzlich ab. Es ist schön, was die Wissenschaft und Medizin alles kann, aber irgendwo muss Schluss sein.
Ich finde es, so wie es derzeit ist mit den Organspenden, gut. Wenn da auf einmal Geld fließen soll, klar, dann gibt es sicher auf einmal sehr viel mehr Spender. Die aber alle nicht nachdenken und nur das Geld sehen. Oder denkst Du echt, dass jemand hinterher sich freut und sagt: guck, das konnten wir uns von Papas Niere kaufen! .....Das ist doch. Eine Horrorvision.
Wer das wirklich will, soll das tun. Ich aber möchte, dass meine Angehörigen im Ganzen beerdigt werden.
Ich möchte weder selbst spenden, noch möchte ich, dass meine Angehörigen es tun, noch möchte ich anderer Leute Organe gespendet kriegen. Menschen sind für mich keine "Ersatzteillager", die man nach dem "Kaputt-gehen" dann ausweidet und die Teile weiter verwendet. Und die Vorstellung, dass sowas auch noch gegen Geld geschehen soll, finde ich noch schrecklicher, als das, wie es derzeit ist. Wer sich als Menschenliebhaber sieht und denkt: gut, wenn ich mal sterbe, soll wer anders mit meinen Organen noch weiterleben. Der soll das gerne tun. Aber wenn da noch Geld fließen soll. Schon schlimm genug, dass so immer ums Erbe gestritten wird. Demnächst gibts dann auch noch den Pflichtteilsergänzungsanspruch auf die Nieren?
In so einer Welt möchte ich jedenfalls nicht leben.

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@little-beagle
Was passiert bei deinem Modell, wenn ein Spender, der deshalb bevorzugt ein Organ erhält sich danach zu Nicht-Spender macht? Wird das Organ wieder ausgebaut? Kann er die einmal gefasste Entscheidung nicht rückgängig machen (z.B. wenn er Anhänger eines Glaubens wird, der so etwas verbietet)?

Das Problem bei der Sache ist doch die Ärzteschaft. Die haben eine Möglichkeit entdeckt Profit zu machen. Die Vergabe von Organen sollte durch eine unabhängige Kommission statt finden, anonym und ohne Beteiligung von evtl. möglichen Profiteuren sowie deren Umfeld.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

@amako:

quote:
Was passiert bei deinem Modell, wenn ein Spender, der deshalb bevorzugt ein Organ erhält sich danach zu Nicht-Spender macht? Wird das Organ wieder ausgebaut?


Natürlich nicht. Um in der Versicherungsanalogie zu bleiben: Wenn ich ein Auto versichere, ein Schaden reguliert wird und ich danach die Versicherung kündige, muss ich ja auch nichts zurückzahlen.

quote:
Kann er die einmal gefasste Entscheidung nicht rückgängig machen (z.B. wenn er Anhänger eines Glaubens wird, der so etwas verbietet)?


Doch, mit allen Vorteilen (Religionsfreiheit) und Nachteilen (dass er eben u.U. in der Empfängerliste weiter nach unten rutscht).

Ich würde aus praktischen Gründen meine zweite Variante bevorzugen: erstmal sind alle Spender (sonst gibt's ein Riesenproblem in der Übergangsphase). Wer nicht spenden möchte, kann sich an einer zentralen Stelle registrieren.

Um Missbrauch zu verhindern (Rücknahme des Widerspruchs "kurz" vor dem gewünschten Empfang eines Organs) würde ich diese Entscheidung auf Lebenszeit treffen lassen, mit einer Ausnahme: Wenn die Eltern für ihr minderjähriges Kind die Entscheidung zum Widerspruch getroffen haben, kann dieses sich mit Volljährigkeit von der Widerspruchsliste streichen lassen ohne Nachteile.

In meinen Augen hat dieses Modell gleich mehrere Vorteile:

- massive Vergrößerung des Personenkreises potentiellen Spender
- dadurch viel weniger Organmangel
- bei Organknappheit faire Verteilung zuerst an die, die sich auch solidarisch zeigen
- Zentrale Registrierung der Organspende-Verweigerer
- dadurch keine zermürbenden "Angehörigengespräche", die diese schwere Entscheidung für jemanden treffen müssen. Ein Blick in die Datenbank genügt.
- Jeder, der nicht spenden möchte, ist angehalten, diese Entscheidung für sich zu überdenken - und sich bewusst zu entscheiden, auf die Vorteile (bevorzugte Vergabe eines Organs im Fall der Fälle) zu verzichten.

Eine Unmöglichkeit der Spende (z.B. durch schwere Krankheit) ist irrelevant, es zählt nur die Bereitschaft. Deswegen auch die Entscheidung auf Lebenszeit für den Fall des Widerspruchs - um zu verhindern, dass einzelne Personen ihre Organe "freigeben" in dem Wissen, dass diese eh nicht mehr verwendet werden können.

Ich kann in meinem Modell also jederzeit aus der "Versicherung" austreten, aber dann nicht mehr eintreten (von o.g. Ausnahme abgesehen).

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich sehe es einfach als problematisch an, spendewillige zu bevorzugen. Jeder Spendenempfänger kann ja nachdem er empfangen hat seine Spendenbereitschaft widerrufen, ohne Folgen. Deshalb gilt als Merkmal für die Empfangsreihenfolge allein die Bedürftigkeit. Diese festzustellen darf auf keinen Fall jemandem überlassen werden, der davon profitieren kann, direkt oder indirekt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
ich sehe es einfach als problematisch an, spendewillige zu bevorzugen.


ethisch oder praktisch?

quote:
Jeder Spendenempfänger kann ja nachdem er empfangen hat seine Spendenbereitschaft widerrufen, ohne Folgen.


Jeder Spender hat ja bis zu seiner Spende seinen Beitrag geleistet; er wäre als Spender in Anspruch genommen worden, wenn er tödlich verunglückt worden wäre. Diese Bereitschaft ist sozusagen sein "Versicherungsbeitrag" und diese kann weder von ihm (weil tot) noch von seinen Angehörigen zurückgenommen werden, wenn der Spendenfall eintritt.

Nach einer empfangenen Organspende kann er natürlich aus der "Versicherung" austreten; das wäre aber aus zweierlei Gründen ungeschickt für ihn:

1) verliert er seinen Status für eine möglicherweise erforderliche weitere Organspende (und er hat ein höheres Risiko, eine weiteres Organ zu benötigen als der "Durchschnittsgesunde")

2) wird er möglicherweise aufgrund seiner Krankheit eh nicht mehr als Spender in Anspruch genommen, weil seine Organe u.U. nicht mehr einwandfrei sind.

Abgesehen davon haben Menschen, die ein Spenderorgan empfangen haben, logischerweise eine höhere Akzeptanzschwelle für Organspenden - sie wissen ja, dass man damit Leben retten kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das Problem ist ethischer Natur.
Das jemand, nur weil er sich selbst z. B. in eine Organspenderdatei eintragen lässt, oder sich auf irgend eine andere eise zum potenziellen Spender macht, bevorzugt behandelt werden soll, macht mir Bauchschmerzen. Ob das nach dem opt-in oder opt-out Modell funktioniert ist einerlei. Der potenzielle Spender kann sich z. B. eine Niere "erschleichen", obwohl er weniger bedürftig ist als ein potentieller Nicht-Spender, und dann anschließend, aus welchen Gründen auch immer zum Nichtspender werden. Der erschlichene Vorteil ließe sich ja nicht mehr nehmen.

Die Bedürftigkeit allein muss das Vergabekriterium sein, die Art und Weise dies festzustellen muß über jeden Zweifel erhaben sein. Ich weiß, dass dies ein nicht durchführbarer Wunschtraum ist, aber die Lösung, die ich für gut empfinde, müsste sich daran messen lassen.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das verstehe ich nicht ganz; Der Spender hat sich doch in Deinem Beispiel das Organ gerade NICHT erschlichen, weil er doch bis dahin als Spender registriert war und für den Fall, dass er verunglückt wäre, seine Organe zur Verfügung gestellt hätte.

Nachdem er das Organ empfangen hat, kann er natürlich von dieser Bereitschaft zurücktretern; warum das eine schlechte Idee wäre, habe ich weiter oben ja schon ausgeführt.

Aber genau dieser Solidargedanke ist doch bei anderen gängigen Versicherungen doch auch im Spiel: Ich leiste einen Beitrag (bei Versicherungen monetär, hier: Bereitschaft zur Spende) und habe einen Vorteil (Übernahme des Schadens; hier: bevorzugter Empfang eines Organs). Nach einem "Schadenfall" kann ich kündigen und wenn ich meinen Beitrag nicht geleistet habe, kann ich mich auch nicht auf die Versicherung berufen. Ich muss aber auch die Vorschäden nicht ersetzen, nur weil ich eine Versicherung kündige.

Ich gebe Dir aber Recht, dass es kein ideales Modell zur Lösung dieses Problem geben kann; ich finde diese Versicherungsidee aber eigentlich gut umsetzbar und zumindest in meinen Augen gerecht.

Ethisch könnte man allenfalls argumentieren, dass es unrecht sei, einen weniger Bedürftigen vorzuziehen, nur weil dieser selbst zur Organspende bereit sei; das ist in meinen Augen aber von dem Solidaritätsgedanken gedeckt; ich kann aber nachvollziehen, wenn dies jemand anders sieht.

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
bei einer Versicherung muß ich vorab Leistungen erbringen, die ich auch bei Kündigung nicht wiedererhalte. Wenn ich meine Bereitschaft erkläre Organe zu spenden, ist dies noch keine Leistung, sondern nur eine Absichtserklärung, Die nehme ich jederzeit zurück, ohne mich über irgendwelche umsonst geleisteten "Zahlungen" ärgern zu müssen. (Übrigens steht bei fast allen Versicherungen nicht der Solidargedanke im Vordergrund, sondern der der Gewinnmaximierung. Die öffentlichen Versicherungen zähle ich eigentlich nicht als solche, weil hier überwiegend kein freiwilliger Entschluß sondern Zwang vorliegt, diese Beiträge sind m.M.n. eine Steuer, der Staat kann jederzeit abändern, was ich für meine Beiträge erhalte)

Was machen wir denn mit Klein- und Kleinstkindern? Sind sie automatisch Mitglieder der Solidargemeinschaft? Wann beginnt hier die Möglichkeit der eigenen Entscheidung?

Ich selbst halte sehr viel von Organspende, ich empfinde dies sogar als meine Pflicht gegenüber meinen Mitmenschen, aber daraus einen Vorteil zu ziehen, gegenüber einem anderen der deutlich bedürftiger ist, halte ich für eher bedenklich.
Gruß
Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Was machen wir denn mit Klein- und Kleinstkindern? Sind sie automatisch Mitglieder der Solidargemeinschaft? Wann beginnt hier die Möglichkeit der eigenen Entscheidung?


ja, grundsätzlich wird man als Organspender geboren. Eltern können entscheiden, dass das eigene Kind keine Organe spenden soll und mit Volljährigkeit können die Kinder in diesem Fall wieder zum Spender werden, ohne Nachteile.

Die Versicherunganalogie habe ich nur zur Klarstellung gewählt; die Bereitschaft ist bereits der Beitrag. Die allermeisten Spender werden auch ihre Organe nicht zur Verfügung stellen müssen, weil sie (zum Glück) eben nicht verunglücken.

Ich will nicht behaupten, dass mein Problem keinerlei Haken hat, aber ich bin immer wieder erstaunt, wieviele Menschen nicht spenden wollen, aber sehr wohl ein Organ empfangen, was ich zutiefst unsolidarisch finde.

Außerdem gibt es im aktuellen System immer das Problem, dass Angehörige eine Entscheidung treffen müssen, die sie nicht treffen wollen und sicherlich zumindest manchmal nicht im Sinne des Betroffenen/Verstorbenen treffen. Ich habe in meiner Familie meine Bereitschaft zur Spende wiederholt signalisiert; vermute aber, dass die Entscheidung im Fall der Fälle sehr davon abhängt, WEN meiner Angehörigen die Ärzte fragen (meine Frau wird zustimmen, meine Mutter eher nicht). Mal angesehen davon, dass diese Angehörigengespräche für alle Beteiligten nicht leicht sind. Da wäre eine Datenbankabfrage deutlich einfacher und sicherer im Sinn des Betroffenen.

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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

ich spende meine Organe allenfalls meiner engsten Familie.

Denn ich weiß nicht wer sonst meine Organe erhalten würde, ob nicht jemand ist, der es nicht verdient hat.
Auf keinen Fall will ich einem Teufel (dies kann auch ein Kind sein !) das Leben verlängern.

Man soll das unvermeidbare Sterben als Schicksal betrachten und akzeptieren.



2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Denn ich weiß nicht wer sonst meine Organe erhalten würde, ob nicht jemand ist, der es nicht verdient hat.
Auf keinen Fall will ich einem Teufel (dies kann auch ein Kind sein !) das Leben verlängern.


Oha. Leute, die darüber befinden (wollen), wer das Recht auf Leben hat oder nicht sind mir die allerliebsten.

Wie löst Du den Konflikt auf, dass sich Deine Organe in Deinem Körper befinden?

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

@little-beagle: da stimme ich Dir zu, dass es merkwürdig ist, wenn Leute Organe erhalten wollen, aber selber nicht spenden. Ich habe ein grundsätzliches Problem mit Organspende und möchte daher weder spenden noch erhalten.
Ich finde das einfach, auch wenn das blöd klingt, "unnatürlich".
Aber klar, wer Spenden annimmt, sollte auch selbst bereit sein, zu spenden. Dies allerdings zur Pflicht zu machen, finde ich bedenklich. Es sollte, wie Andreas schreibt, nach Dringlichkeit gehen und nicht danach, wer bereits selbst als Spender eingetragen ist. Und ich könnte mir auch oft den umgekehrten Fall vorstellen. Dass jemand nie selbst spenden wollte und auch nicht empfangen, aber wenn es dann doch soweit ist, dass der Tod vor der Tür steht, überlegt man es sich anders und nach erfolgreicher Transplantation lässt man sich selbst wegen der eigenen Erfahrungen als Organspender eintragen.
Und die Vorbehalte gegen Organspende sind oft ja auch nicht der Art, dass man sich denkt: "meine Organe gebe ich nicht her!!!" Ich kann nur für mich reden und was mit meinen Organen geschieht nach meinem Tod, ist mir relativ egal. Aber die Vorstellung, fremder Leute Organe eingesetzt zu bekommen, die finde ich gruselig. Und ich fänd auch die Vorstellung gruselig, dass meine Angehörigen nach ihrem Tod "ausgeweidet" werden. Und dann schlägt da irgendwo noch das Herz meines Bruders - der übrigens tatsächlich bei einem Unfall starb vor 2 Jahren, aber keine Organe gespendet hat -, sein Tod war schon schlimm genug, wenn ich jetzt noch wüsste, dass sein Herz weiterlebt, wäre ich sicherlich Wochen und auch noch Monate nach seinem Tod besessen gewesen von der Idee, den Empfänger kennenlernen zu wollen und zu schauen, ob mit dem Herz auch noch ein Teil der Persönlichkeit meines Bruders weiter lebte. Organspende ist eben mehr, als nur seinen Besitz nach seinem Tod weiter zu verteilen. Da hängt ja auch viel Glaube dran. Organe reagieren ja auch auf Gefühle und sind daher für mich etwas mehr als nur Teile, die den Menschen am Laufen halten.
Und gerade beim Sterben kommt es meist ganz anders, als man sich das vorher überlegt und vorgenommen hat. Mein Vater hatte eine Patientenverfügung und wir waren uns alle immer einig, dass keinerlei lebensverlängernde Maßnahmen gemacht werden sollen. Aber als es dann soweit war, dass er im Koma lag. Da haben wir uns zwar dran gehalten, aber sehr schweren Herzens und mit einem schlechten Gewissen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht, wenn wir ihn ernähren lassen, wacht er doch noch mal wieder auf? Wissen die Ärzte wirklich, dass es keine Hoffnung darauf gibt? Wenn es erstmal wirklich soweit ist, ist alles ganz anders als das, wie man sich das vorher immer dachte.
Daher finde ich es bedenklich, jeden zwangsweise zum Spender zu machen und wer sich abmeldet, kann selbst nicht mehr empfangen.
Organspende hat ja auch psychische Auswirkungen. Und ich z.B. fänd es daher gar nicht verkehrt, sollte mir etwas zustoßen, dass dann meine Angehörigen über meine Organe entscheiden. Denn die müssen ja schließlich auch damit weiterleben. Wenn es Ihnen hilft zu wissen, dass mein Tod noch jemand anderem das Leben gerettet hat, dann sollen sie das tun. Wenn Ihnen das eher noch mehr Schmerz bereiten würde, sollen sie es lassen.

LG



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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

@Ofelia,

danke für den Beitrag, der sachlich eine Gegenposition einnimmt. Ich kann das nachvollziehen, allerdings habe ich exakt die gegenteilige Erfahrung gemacht: Als mein Vater damals unerwartet lebensbedrohlich krank wurde, haben meine Mutter, meine Schwester und ich andere Auffassungen seines vermuteten Willen (lebenserhaltende Maßnahmen), was sehr belastend für alle war. Mein Vater war nicht in der Lage, seinen Willen zu äußern oder gar zu entscheiden. Zum Glück kam mein Vater zumindest kurzfristig nochmal auf die Beine und konnte für sein - dann absehbares - Ende alles regeln und schriftlich fixieren.

Weder meine Mutter, meine Schwester noch ich wollten meinem Vater etwas Böses, aber in dieser Streßsituation dann noch solch große Entscheidungen für jemanden treffen, dessen Willen man sich nicht zu 100% sicher ist, ist sehr schwierig.

Ich kann auch die Entscheidung, keine Organe spenden zu wollen, nachvollziehen. In meinem vorgeschlagenen Modell würde das aber nicht dazu führen, dass der Nicht-Spender keine Organe erhält, sondern eben nur dazu, dass der Spender ihm gegenüber bevorzugt wäre.

Wenn es deutlich mehr Spender und damit verbunden natürlich auch deutlich mehr Organe gäbe, würde es den gegenwärtig problematischen Engpass um ein passendes Organ (und damit auch überhaupt einen "Markt" im materiellen Sinn) gar nicht mehr geben.

Und auch noch ein Wort zu Deinem Bruder. Ich kann das akzeptieren; allerdings gibt es auch Angehörige, die aus dem Umstand, dass ein Verstorbener noch ein Organ gespendet hat, Hoffnung und Trost ziehen. Spätestens wenn da Angehörige mit unterschiedlicher Ansicht für denselben geliebten Menschen eine Entscheidung treffen müssen, wird es schwer. Daher sollte jeder für sich selbst diese Entscheidung treffen und seine Angehörigen sollten diese Wahl akzeptieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Eingabe an den Deutschen Bundestag / Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
an Fax : 030-227-36027


Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,
sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,

der Wortlaut der Pet 2-18-15-212-001906 von Herrn Alfons Grau aus Erlangen
wurde mir von ihm zur Kenntnis gegeben.
Hiermit erkläre ich, daß ich diese Petition mitzeichne und unterstütze mit folgendem Antrag* :

Der Bundestag möge beschliessen,

1) daß der Begriff "Aufklärung" im derzeitigen Transplantationsgesetz folgende Informationen beinhalten muß :
a. - ein Hirntoter ist ein voll-durchbluteter Sterbender mit irreversiblen, von 2 Ärzten zweifelsfrei festgestellten Hirnschädigungen
b. - eine Organspender-Erklärung ist deshalb als Tötung auf Verlangen zu werten zugunsten Dritter (Organempfänger) und entsprechend dem ausführenden Operations-Personal eine Gewissensentscheidung zuzubilligen

2) daß im Transplantationsgesetz gesetzlich verbindlich vorgeschrieben wird, dem potentiellen Spender (laut o.g. Definition) - wie in der Schweiz - eine Vollnarkose und Schmerzmittel für den Eingriff zu geben

3) daß im Organspende-Ausweisformular die Zusicherungen enthalten sind, z.B. mit folgendem Formulierungsvorschlag :
" Im Falle einer zweifelsfrei festgestellt-irreversiblen Hirnschädigung, als "Hirntod" benannt, stimme ich unter der Voraussetzung von Vollnarkose und ausreichenden Schmerzmitteln zu, daß meinem sterbenden Körper ......(Anzahl eintragen) Organe und .....(bei Zustimmung Häckchen) Bindegewebe entnommen werden dürfen."


"Begründungen" :

zu 1a) Die bisherige "Hirntod"-Definition ist missverständlich, es kann sich nicht um eine menschliche Leiche handeln, da die mögliche Verwendung von Organen zum Zwecke der Transplantation zugunsten eines Organempfängers voraussetzt, daß die zu entnehmenden Organe durchblutet sind.
Da im bisherigen Transplantationsgesetz bereits eine "Aufklärung" von a) Organ-Spenden-Willigen vorm evtl. Eintritt des "Hirntodes" oder b) im Falle eines festgestellten "Hirntodes" eine "Aufklärung" von den Angehörigen vorgeschrieben wird, sind diese bisher missverständlichen Informationen wie im Antrag genannt zu ergänzen.

zu 1b) Das OP-Personal wurde bisher mit seinen offensichtlich-berechtigten Gewissenkonflikten allein gelassen. Hier besteht ein rechtlicher Regelungsbedarf analog dem Abtreibungsgesetz.
Da diese OP den Sterbeakt unmittelbar verkürzt, ist von einer Tötung auf Verlangen des Spenders auszugehen, was wiederum die mögliche Gewissensentscheidung des OP-Personals bedingt.

zu 2) Da es sich bei Organentnahme eines durchbluteten Menschen noch nicht um eine Leiche handelt, sondern um einen evtl. noch schmerzempfindlichen Sterbenden (unerforscht!), erfordert die Beachtung der Menschenwürde eine Vollnarkose und ausreichende Schmerzmittel für die Organentnahme-Operation, wie es bereits in der Schweiz geregelt ist.

zu 3) Da die ehrliche Aufklärung von Spendenwilligen, die einem anderen kranken Menschen in Not (mit dem
Bedarf eines neuen Organs) helfen wollen im Falle ihres irreversiblen Sterbens, bereits im bisherigen
Transplantationsgesetz vorgeschrieben ist, sollten die Formulierungen im Organspenderausweis entsprechend
präzise sein. Eine solche Ehrlichkeit kann die Spendenbereitschaft fördern, zumal die innerhalb der EU höchst
unterschiedlichen Regelungen schon bisher zu wachsenden Zweifeln geführt haben.

Diesen Antrag werde ich zusätzlich als öffentliche online-Petition beim Bundestag einreichen mit dem Ziel einer öffentlichen Behandlung des Themas, in der Hoffnung auf entsprechende Novellierung des Transplantationsgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen,


2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

warten wir mal ab, ob sich die Vorwürfe erhärten.



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