Amtsarzt schreibt Schülerin gesund, nun krank

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Amtsarzt schreibt Schülerin gesund, nun krank

Hallo!
Meine Tochter 15 Jahre, ist seit längerem krank, die Schule verlangte eine amtsärztliche Untersuchung, dabei wurde sie nach einer OP wieder als gesund angesehen obwohl der Arzt sie nur befragte nciht untersuchte, nun ist sie erneut krank und ich frage mich, wenn sie eher von der Schule gehen muss, darf der Lehrer sie dann deswegen daran hindern dass der Amtsarzt sie gesund geschrieben hat?
Oder muss sie erneut untersucht werden

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13 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Ihre Frage ist, ob der Lehrer Ihre Tochter davon abhalten darf, die Schule zu verlassen, wenn es ihr nicht gut geht, dann gibt es nur eine Antwort: Nein.

Oder Sie erläutern nochmal, was die Frage ist.




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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo!
Der Amtsarzt hat meine Tochter ohne Untersuchung nur anhand von Gesprächen als schulfähig attestiert.
Nun ist es aber so, dass sie Angst hat hinzugehen weil sie Angst hat gezwungen zu werden zu bleiben wenn es ihr nicht gutgeht weil eben der Amtsarzt sagt sie sei schulfähig.
Leider ist es aber so, dass zwecks unserer bevorstehenden Scheidung und dem Krieg auch ums Sorgerecht eine Depression beim Kind dazugekommen ist.
Dadurch hat sie öfter mal schwere probleme und eben auch Ängste.
Und nun kann es dadurch vorkommen, dass sie eher von der Schule gehen muss weil es ihr wieder sehr schlecht geht.
Deswegen war meine Frage ob sie gezwungen werden kann am Unterricht teilzunehmen obwohl es schlecht geht.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2011 09:55:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Tochter ist noch schulpflichtig. Das heisst, die Eltern müssen alles tun, damit sie ihrer Schulpflicht nachkommt. Und die Tochter muss auch alles tun. "Es geht ihr schlecht", ist mit Sicherheit kein Grund, das Kind nicht zur Schule zu schicken. Warum geht es ihr denn schlecht? Vielleicht, weil sie den Anschluß längst verloren hat? Weil die regelmäßig Anwesenden so jemand dauerhaft auch nicht akzeptieren?

Macht Euch eines klar: den Hauptschulabschluss bekommt man nicht mehr hinterher geschmissen. Das war mal. Inzwischen gibt es da Abschlußprüfungen, und die Prüfungsaufgaben werden zentral erstellt. Mit durchwurschteln ist nicht mehr.

Wie wärs denn, wenn Ihr Euch z.B. mit dem Schulamt in Verbindung setzt, überlegt, ob es sinnvoll ist, das Kind in einer anderen Schule einzuschulen, sozusagen ein Neuanfang zu wagen, der ihr das alles etwas erleichtert? Eventuell flankierend begleitet von einer psychologischen Betreuung? So in der Richtung würde ich denken. Und vor allen Dingen der Tochter klar machen, dass ein "es geht mir schlecht" auch von Euch aus nicht ausreicht, um ein notorisches Schuleschwänzen zu unterstützen.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(590 Beiträge, 312x hilfreich)

Ich denke wenn der Amtsarzt sie gesund geschrieben hat und sie wird erneut krank, muss sie sich wieder (vom Hausarzt) krank schreiben lassen. Es ist dann natürlich damit zu rechnen, dass die Schule sie wieder zum Amtsarzt schickt.

Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass aufgrund von "entschuldigten" Fehlzeiten z.B. ein Schuljahr wiederholt werden muss, weil einfach die Anzahl der Anwesenheiten nicht mehr für ein "Bestehen" ausreicht, ganz egal was irgend ein Arzt attestiert. Wenn man, im Extremfall, während des Semesters nie zur Schule geht, weil man (attestierterweise) krank ist, wird niemand ernsthaft fordern können, dass die Schülerin in die nächsthöhere Klasse versetzt wird oder gar noch eine Prüfung als "bestanden" bewertet bekommt.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wenn ich das aus dem anderen Thread richtig in Erinnerung habe, dann hat sie doch schon einmal wiederholt. Dann läuft so nix mehr. Hier geht es doch um was anderes. Es geht nicht um unentschuldigtes Fehlen. Es geht nicht um eine akute Erkrankung, aufgrund derer das Kind nicht zur Schule gehen kann. Das kann es immer geben, da wird eine Entschuldigung der Eltern ausreichen. Hier geht es darum, dass ein Kind ohne Befund zu Hause bleibt (sonst wäre sie ja nicht dem Amtsarzt vorgestellt worden). Und weil die Eltern das offensichtlich mitmachen. Dumme Frage: warum sollte ein Kind, das wohl den Anschluß verloren hat, noch zur Schule gehen, wenn die Eltern eine Entschuldigung schreiben?

Deshalb ja mein Vorschlag, anders an die Sache ran zu gehen und dem Kind den Wiedereinstieg in die Schule zu ermöglichen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du kannst jeder Tag neu erkranken und daher neue Atteste beschaffen um neu Krank zu machen. Die "Gesundschreibung" gilt ja nur an dem Tage an dem diese festgestellt wurde.

Jedoch bringt das so gut wie nichts, denn irgendwann fliegt man auch so ohne Abschluss raus.

Wenn das "Kind" mit der Scheidung so viel Probleme hat sollte man die Eltern bestrafen. Das Elternteil das nun jedes Blaumachen unterstützt einmal extra.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.03.2011 17:54:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Tja, hier geht es auch, und wahrscheinlich primär um die Eltern, zumindest die Mutter. Die Tochter will nicht in die Schule gehen, weil sie dann da den Unterricht durchsstehen müsste ("sie hat Angst, zu bleiben"). Das ist doch das Problem. Nicht eine aktute Erkrankung. Für die gibt es doch immer eine akzeptable Entschuldigung.

Also, die Tochter geht nicht zur Schule, weil sie sich vor Unwägbarkeiten, die nun mal zum normalen Schulbesuch gehören, fürchtet. Und man kann ja nicht abschätzen, ob Unwägbarkeiten auftreten, etwa eine nicht geplante Klassenarbeit, ein plötzliches Abrufen von Lehrstoff. Also bleibt sie lieber ganz zu Hause, und Muttern findet das völlig in Ordnung.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Macht Euch eines klar: den Hauptschulabschluss bekommt man nicht mehr hinterher geschmissen. Das war mal. Inzwischen gibt es da Abschlußprüfungen, und die Prüfungsaufgaben werden zentral erstellt. Mit durchwurschteln ist nicht mehr.


Das ist falsch!
Es gibt Bundesländer die Abschlußprüfungen haben, aber es gibt auch ohne Abschlußprüfungen. In RLP gibt es nicht mal eine Abschlußprüfung für die Mittlerei Reife und kein Zentralabitur.

Grüße
Kleine Hexe

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

@ Kleine Hexe: es gibt in RLP kein Zentralabitur, das ist richtig. Aber es gibt Abschlußprüfungen sowohl für die Hauptschule als auch für die Realschule. Erkundige Dich im Ministerium (06131-160)oder aber in der ADD Bad Neustadt (06321-990). Die Schulämter in RLP sind etwas anders organisiert als in den anderen Ländern, die sind nur für den baulichen Unterhalt von Schulen verantwortlich.

Indirekt findest Du das auch im SchulG verankert, in welchem ausdrücklich festgelegt, wie beim Scheitern in diesen Abschlußprüfungen zu verfahren ist.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb332207-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Bin hierher geraten wegen eines ähnlichen Problems und bin erschüttert über einige der Antworten. Geht es hier nicht um Rechtsberatung? Hier scheint stattdessen ein Schuldtribunal statt zu finden á la "die Eltern sind selbst dran schuld" und "das Kind ist faul". Dem Fragesteller rate ich dringend mit dem Kind einen Hausarzt aufzusuchen und die Problematik des Kindes zu erläutern, und Therapiestunden bei einem Psychologen verschreiben zu lassen. Selbst wenn man die erste Stunde selbst bezahlen muss, hat man danach wenigstens Klarheit. Habe selbst ein depressives Kind und das Thema ist sehr ernst zu nehmen. Ein Psychologe kann in kurzer Zeit einschätzen, ob ein Kind Not leidet und was passieren soll. Keinesfalls auf die alleinige Aussage des Amtsarztes verlassen wenn ihr dabei ein schlechtes Gefühl habt! Wenn es einem Kind/Jugendlichen so schwer fällt die Schule zu besuchen ist das ernst zu nehmen. Und sollte alles doch nur Drückebergerei sein, wie hier mehrfach ohne das Kind zu kennen unterstellt wurde, dann wird der Psychologe das auch feststellen. Eurem Kind zu Liebe bitte sofort handeln!

4x Hilfreiche Antwort


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