Amtsanmaßung?

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Amtsanmaßung?

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Frage hier am richtigen Ort stelle, aber ich habe nichts passenderes gefunden. Es geht um folgendes: bei meinem Hobby geocachen trage ich sehr gerne flecktarnfarbene Panzerkombis, weil sie zum einen sehr bequem sind und zum anderen jede Menge Taschen haben. Nun hat sich einer meiner Cacherfreunde den Jux gemacht, mich per "Verleihungsurkunde" zum Hauptmann seiner Leibwache zu ernennen. Dazu gab er mir 2 Schulterklappen von der Bundeswehr mit diesem Offiziersrang und befestigte sie an meiner Panzerkombi. Ich habe den Spaß natürlich mitgemacht und trage diese Schulterklappen nun auch beim cachen. Vor ein paar Tagen meinte ein Bekannter, dies sei Amtsanmaßung, weil ich diesen Rang bei der Bundeswehr ja nie bekleidet hätte, und ich würde mich strafbar machen. Nun meine Frage: ist das bloße Tragen dieser Klappen tatsächlich schon Amtsanmaßung und könnte dies strafrechtlich von Relevanz sein?

Viele Grüße
WoMo

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

'Amtsanmaßung' [§ 132 StGB ] ist es eher nicht, aber

'§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen'

wird wohl in diesem Fall in Frage kommen.

(1) Wer unbefugt

1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Hab mir grad mal die Mühe gemacht in einem StGB-Kommetar nachzuschlagen, und demnach sieht es so aus, dass es nicht strafbar wäre, wenn Sie die Schulterklappen an einer z.B. Jeansjacke tragen würden (oder sogar auch eine 'Bundeswehr-Feldbluse' mit Rangabzeichen, aber dazu eine rote kurze Turnhose mit lila Kniestrümpfen ;) , also keine weiteren Uniformteile) oder Ihren Panzerkombi ohne Rangabzeichen tragen würden, aber beides zusammen ist problematisch, da es insgesamt halt eine 'echte Hauptmanns-Uniform' darstellt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 20.03.2008 23:48:51

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#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hut ab bob, hätte ich als ehemals oberleutnant nicht besser definierien können...

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#3
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort. Nun noch eine Frage zur Praxis: die Panzerkombi trage ich fast nur in Feld und Wald, natürlich aber auch im Auto auf der Fahrt dorthin. Würde die Polizei bei einer der üblichen Verkehrskontrollen in irgendeiner Art auf diese "amtliche" Uniform reagieren, oder prüft sie nur Führerschein und Kfz-Schein, und der Rest ist ihr egal? Würde oder könnte sie z.B. die Feldjäger informieren? Falls ja, was würde geschehen? Zur Ergänzung vielleicht noch: eine rote Turnhose trage ich über der Panzerkombi zwar nicht, aber um diese Jahreszeit fast immer ein schwarze Balaclava, die nicht zur Bundeswehrausrüstung gehört. Wäre dieser Umstand schon entlastend? Oder auch das Tragen von grünen Turnschuhen?

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Wenn Du so gerne Krieg spielt, warum gehst Du nicht zum Bund.
Ich empfehle da z.B. den 'Frankensteinmarsch', sprich 40 KG Gerötel dabei, sind nur schlappe 100 Kilometer, aber das rohe Fleisch ist an den Füssen zu sehen. Da kann man sich die Rangabzeichen verdienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun noch eine Frage zur Praxis: die Panzerkombi trage ich fast nur in Feld und Wald, natürlich aber auch im Auto auf der Fahrt dorthin. Würde die Polizei bei einer der üblichen Verkehrskontrollen in irgendeiner Art auf diese amtliche Uniform reagieren, oder prüft sie nur Führerschein und Kfz-Schein, und der Rest ist ihr egal? Würde oder könnte sie z.B. die Feldjäger informieren? Falls ja, was würde geschehen?

Der Wortlaut der Vorschrrift ist ja oben abgedruckt. Wie Sie sehen, gibt es dort keine örtlichen Einschränkungen hinsichtlich der Strafbarkeit(solange es öffentlich und sichtbar geschieht). Da es 'im Auto' öffentlich und sichtbar wäre, wäre der Tatbestand erfüllt und die Polizei müßte einschreiten und ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Feldjäger haben damit nichts zu tun, Sie sind ja kein BW-Angehöriger (wenn ich es richtig verstanden habe)


@meri

geocaching (kannte ich bisher auch noch nicht, habe gestern mal kurz danach gegoogeled) hat mit Kriegspielen nichts zu tun, eher mit Pfadfinder spielen. Mich hat es gestern an die unter CB-Funkern beliebte sog. 'Fuchsjagd' erinnert, bei der ein Sender (der 'Fuchs') der in regelmäßigen Absänden Piep-töne sendet mittels Funkpeilung geortet und gefunden werden muß.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 21.03.2008 11:07:43

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Achso, jezt verstehe ich. Ich dachte an Softairspiele.
Gleichwohl denke ich, für Spiele im Wald ist eine Tarnuniform gänzlich ungeeignet.
Im Falle eines Unfalles ist der Verunfallte schwer zu finden. Leuchtend orange wie bei einer Treibjagd finde ich da wesentlich besser.

Abgesehen davon:
Auch ein richtiger Soldat unterliegt der hiesigen StVO im Strassenverkehr. Da nützen auch 3 Pickel nichts.

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#7
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

@Bob
Danke für die Antwort. Ich werde die Effekten wohl doch besser entfernen, um jeglichen Stress mit der Obrigkeit zu vermeiden.
Mit der Fuchsjagd haben Sie recht. Im Siegerland hat der örtliche DARC vor einigen Monaten eine Geocaching-Fuchsjagd veranstaltet, und es sollen weitere folgen. Hat wirklich Spaß gemacht, mit Peilgerät und GPS-Empfänger die Stationen zu suchen!

@meri
So ganz verstanden haben Sie wohl immer noch nicht:-(

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ich habe es schon verstanden:

--die Panzerkombi trage ich fast nur in Feld und Wald, natürlich aber auch im Auto auf der Fahrt dorthin---


Streetworker hat es geschrieben:

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeich


...und ich war bei den Feldjägern.:(

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