Amazon trotz bezahlung inkasso

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cata1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Amazon trotz bezahlung inkasso

Guten Tag,
Habe gestern ein schreiben von infoscore erhalten wegen nichtbezahlter rechnung da 2 lastschriften vom 26.11.16 nicht eingelöst wurden. Betrag war 12,99€ und 28,36€. Hatte das geld am 6.12.16 überwiesen. Habe aber da ich mich mit dem per post erhalten brief vergriffen hatte für den artikel überwiesen von dem ich eine zu unrecht erhaltene gutschrift erhalten habe (lastschrift konnte nicht eingelöst werden).Artiekl wurde aber zurückgesendet! Wusste dann erstmal nicht so genau was los war da ich von der gutschrift gar nichts bemerkt hatte. Ich kontrolliere auch nicht täglich meine kontoauszüge und habe auch nicht gewusst das ich für den falschen artikel überwiesen hatte da der betrag bis auf ein paar cent gleich war. Habe dann mehrmals mit amazon per email kommuniziert und 2 mal im chat. Bis mir dann am 23.12 endlich mal das mit der zu unrecht erhaltenen gutschrift gesagt wurde und das ich 41,35€ für beide artikel überweisen soll. Habe denen dann gesagt das ich die überweisung noch am selben tag also den 23.12 veranlassen werde was ich auch gemacht habe. Durch die feiertage ging die überweisung erst am 27.12 raus. Habe dann am 31.12 nachgefragt ob das geld angekommen sei. Mir wurde dann mitgeteilt das nur eine zahlung für den artikel für 28.36€ angekommen sei. Was aber nicht sein kann ich sollte ja 41,35€ für beide artikel mit einem verwendungszweck überweisen. Wurde aufgefordert das ich die 12,99€ noch überweisen soll. Habe denen dann geschrieben das ich doch für beide artikel überweisen sollte und auch getan haben und habe den zahlungsbeleg aus dem online banking vorgelegt. Dann kam nur das es bereits an infoscore weitergeleitet wurde und ich das mit denen klären soll. Gestern kam auch ein brief datiert auf den 29.12.16 von denen das ich für den artikel 12,99€ jetzt 40,02€ bis zum 8.1 an infoscore überweisen soll. Meine frage ist was ich jetzt machen soll? Habe das geld ja bereits am 27.12 an amazon überwiesen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Im Prinzip musst du nichts machen. Die Forderung wurde von dir ja schon bestritten, ich vermute mal dass durch den Verlauf der Zugang bei amazon auch nachweisbar ist. Insofern ist die Einschaltung des Inkassos von vorn herein rechtswidrig.

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#2
 Von 
Cata1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Im Prinzip musst du nichts machen. Die Forderung wurde von dir ja schon bestritten, ich vermute mal dass durch den Verlauf der Zugang bei amazon auch nachweisbar ist. Insofern ist die Einschaltung des Inkassos von vorn herein rechtswidrig.


Ok danke für deine antwort. Aber was ist wenn weitere forderungen kommen? Soll ich infoscore auch nicht schreiben und denen den fall schildern? Laut Amazon können die ja keine zahlungen von 12,99€ sehen obwohl ich ja 41,35€ für beide sachen überwiesen habe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du kannst natürlich auch im eigenen Interesse gegenüber infoscore die Sache kurz und knapp zurückweisen. Aber bitte nur schriftlich und auch nur einmalig. Keine Brieffreundschaft anfangen. Zwingend reagieren brauchst du aber erst bei einem Mahnbescheid (unwahrscheinlich)

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#4
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich persönlich bin dafür, dass man dem Inkasso mindestens einmal antwortet. Vorallem, wenn man so berechtigte Einwendungen hat wie in diesem Fall, dass man die Hauptforderung des Gläubigers bereits bezahlt hat und das anhand eines belasteten Kontoauszuges nachweisen kann.
Bei der Kontoauszugskopie alle Daten (IBAN, BIC, Name der Bank und die anderen Kontobewegungen), die den Inkassodienstleister nichts angehen, schwärzen.
Dann muss der Inkassodienstleister dies mit dessen Auftraggeber klären. Ich habe es selbst schon oft genug erlebt, dass unsere Auftraggeber es nicht auf die Reihe bekommen haben, solche einfachen Sachverhalte selbst zu klären. Erst nach unserer Kommunikation mit dem Schuldner klärte sich der Sachverhalt auf und der Gläubiger bat sodann um Einstellung des Inkassoverfahrens.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 07.01.2017 12:55

Signatur:

Meine Beiträge stellen ausdrücklich KEINE Rechtsberatung dar! Ich verweise auf § 675 Abs. 2 BGB.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Mal so nebenbei. Ich kapiere nicht, wieso man immer Kontoauszüge mitschicken muss/soll. Haben die Gläubiger ihre Konten nicht im Griff oder wieso immer dieses "Schick die Kontoauszüge mit"?
Natürlich, es macht weniger Ärger potentiell, aber wieso eigentlich?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Haben die Gläubiger ihre Konten nicht im Griff oder wieso immer dieses "Schick die Kontoauszüge mit"?


Das liegt meist an der Buchhaltungssoftware, dass die wie in diesem Fall eine einzige Zahlung für mehrere Geschäftsvorfälle nicht oder nur zum Teil zuordnen kann. Hier kam dann wohl auch noch eine falsche Gutschrift dazu, da steigt die Software dann vollständig aus. Und selbst erfahrene Buchhalter blicken dann in so einer Situation nicht mehr durch.

Ich hatte den Fall mal in meiner Firma, da sollte ich eine Mahnung vom Lieferanten prüfen, für die es gar keine Rechnung gab. Habe die Rechnung dann sogar im System gefunden und konnte das nur persönlich vor Ort in der Buchhaltung mit der zuständigen Person klären, weil die das sonst nicht auf die Reihe bekommen hat. Ende vom Lied war, dass aufgrund einer Fehlbedienung durch eine andere Person die Rechnung im System nicht mehr als offen angezeigt wurde.

Wie ich hier im Forum bereits erfahren durfte, bekommen die Inkassos im Massengeschäft nur elektronische Datensätze, wo dann auch nur die vermeintlich offenen Posten draufstehen und keine weiteren Informationen. Die Inkassos haben bekanntermaßen nicht viel Lust, hier großartig Detektiv zu spielen und reichen die spärlichen Informationen an den Schuldner weiter. Etwaige Einwände können so natürlich nicht nachvollzogen werden und werden einfach abgelehnt.

Deshalb der Kontoauszug als Nachweis, um das Inkasso gleich mit der Nase darauf zu stoßen, wie das gelaufen ist. Also hier, dass eine Gesamtzahlung zu mehreren Bestellungen vorgenommen wurde und eine Position offenbar nicht zugeordnet werden konnte. Wenn das Inkasso dann immer noch anderer Meinung ist, kann es dem Schuldner egal sein, er hat ja den notwendigen Beweis erbracht und ansonsten der Forderung widersprochen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Das liegt meist an der Buchhaltungssoftware, dass die wie in diesem Fall eine einzige Zahlung für mehrere Geschäftsvorfälle nicht oder nur zum Teil zuordnen kann. Hier kam dann wohl auch noch eine falsche Gutschrift dazu, da steigt die Software dann vollständig aus. Und selbst erfahrene Buchhalter blicken dann in so einer Situation nicht mehr durch.

Nicht das Problem des Schuldners. Davon abgesehen darf ein Zahlungsempfänger, der Zahlungen in nicht zuzuordnenden Höhen oder ähnliches erhält, die nicht einfach stillschweigend behalten. Darauf wollte ich ja eigentlich hinaus. ;-)

Zitat:
Die Inkassos haben bekanntermaßen nicht viel Lust, hier großartig Detektiv zu spielen und reichen die spärlichen Informationen an den Schuldner weiter.

Ob Sie Lust dazu haben oder nicht, ist nichts, was den Schuldner interessieren sollte.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mal so nebenbei. Ich kapiere nicht, wieso man immer Kontoauszüge mitschicken muss/soll. Haben die Gläubiger ihre Konten nicht im Griff oder wieso immer dieses "Schick die Kontoauszüge mit"?
Natürlich, es macht weniger Ärger potentiell, aber wieso eigentlich?


Besser kann man dem Zahlungsempfänger doch nicht nachweisen dass man a) Betrag X b) am yy.yy.yyyy c) zu Verwendungszweck Z überwiesen hat.

Wenn man bei der Überweisung einen falschen Verwendungszweck angegeben hat, kann man im Anschreiben dann den Fehler auch noch richtigstellen.

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