Hallo liebes 123recht Forum,
Bei mir wurde im Oktober ein Betrag von 15,37€ von Amazon zurückgebucht und ich hatte mir vorgenommen, das auch sofort am 1.11. zu bezahlen, aber leider läuft bei mir alles in letzter Zeit eher stressig und chaotisch und deshalb habe ich es leider vergessen.
Da Amazon leider keinen Brief geschickt hat und dort noch die E-Mail Adresse hinterlegt ist, bei der ich selten reinschaue, weil dort viel Spam landet, habe ich mich auch leider nicht mehr daran erinnert.
Bis ich heute einen Brief von infoscore im Briefkasten hatte, worin von mir nun 45,42€ gefordert werden. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Amazon-Bestellung: 15,37€
Mahngebühren (Rücklastschrift): 3,00€
4,12% Zinsen aus 15,37€ (30.10.17-18.11.17): 0,03€
Inkassokosten: 27,00€
4,12% Zinsen aus 15,37€ (21.11.17-30.11.17): 0,02€
Muss ich das nun komplett bezahlen oder kann ich auch einfach die 15,37€ plus Rücklastschriftgebühr an Amazon bezahlen, ohne dass ich Angst haben muss verklagt zu werden? Weihnachten steht vor der Tür und jetzt direkt 45€ weniger wäre bei meinem aktuell knappen Lohn eher ungemütlich.
Hätte Amazon mir einen Brief geschickt, hätte ich natürlich sofort überwiesen und sogar mit Freude noch das Porto für den Brief bezahlt.
-- Editiert von kevdotcom am 22.11.2017 21:07
Amazon & Infoscore - hohe Inkassokosten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Warum sollte Amazon noch einen Brief schicken? Es muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass die Rechnung zu zahlen ist - daß Sie das vergessen oder nicht in Ihre Mails schauen ist niemandes Problem außer Ihrem. Dem Grunde nach sind Sie zur Zahlung der Verzugskosten verpflichtet.
Ich habe an einigen Stellen gelesen, dass man die Inkassokosten nicht bezahlen muss und 27 Euro dafür, dass die mir einen Brief geschickt haben, ist schon ein bisschen krass.
Außerdem war ich nie Zahlungsunwillig. Ich habe sogar nach der Rückbuchung noch Sachen bei Amazon bestellt und problemlos bezahlt (bevor ich die Rückbuchung ursprünglich bemerkt habe). Ich habe einfach nur nicht mehr dran gedacht, weil so viel anderes Zeugs auf einmal auf mich zu kam. Die Rückbuchung selbst kam auch nur zustande, weil ich zu spät Geld auf mein Konto eingezahlt hatte. Bekomme meinen Lohn aktuell bar ausbezahlt, da ich nur in einem 450€-Minijob-Verhältnis bin.
Leider sieht man aber auch nicht mal auf der Amazon-Seite in seinem Konto oder so, dass man einen Rückstand hat, so wie jede andere Website (z.b. o2) das auch kann. Lediglich E-Mails vom Absender "mp-lastschriftservice-ape@amazon.com", wovon zum Beispiel auf meinem iPhone das "amazon" komplett abgeschnitten wird, weil es nicht auf den Bildschirm passt.
Ich bin auf jeden Fall bereit, die Schulden die ich gemacht habe zu bezahlen, aber wenn es ohne schlimme Folgen möglich ist würde ich den Inkassokosten lieber aus dem Weg gehen. Davon hat ja auch niemand was, außer einer gierigen Firma, die 27€ dafür will, dass sie mir einen Brief schicken um mich zu erinnern.
Infoscore bis jetzt nichts gemacht, was Amazon selbst nicht auch hätte machen können. Und ich hab sicher nicht danach gefragt, also wieso soll ich eine Gebühr von einer Firma bezahlen, die Amazon unnötigerweise engagiert hat?
Was wäre denn das schlimmste, das passieren kann, wenn ich jetzt einfach Originalbetrag plus Rücklastschriftgebühr plus Zinsen an das Konto überweise, welches Amazon mir in den Mahnungen genannt hat?
-- Editiert von kevdotcom am 23.11.2017 02:48
-- Editiert von kevdotcom am 23.11.2017 02:50
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Zitat:Außerdem war ich nie Zahlungsunwillig
Das ist deine Sicht, aber die interessiert nicht. Es kommt nur drauf an, was der Gläubiger wusste und du hast die Zahlung verweigert und dich auch nie mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt.
Zitat:Ich habe sogar nach der Rückbuchung noch Sachen bei Amazon bestellt und problemlos bezahlt (bevor ich die Rückbuchung ursprünglich bemerkt habe).
Das ist kein Grund.
Zitat:Die Rückbuchung selbst kam auch nur zustande, weil ich zu spät Geld auf mein Konto eingezahlt hatte. Bekomme meinen Lohn aktuell bar ausbezahlt, da ich nur in einem 450€-Minijob-Verhältnis bin.
Interessiert leider für die Sachlage exakt gar nicht, da du mit dem Gläubiger nicht gesprochen hast.
Zitat:Was wäre denn das schlimmste, das passieren kann, wenn ich jetzt einfach Originalbetrag plus Rücklastschriftgebühr plus Zinsen an das Konto überweise, welches Amazon mir in den Mahnungen genannt hat?
Infoscore wird weitere Briefe schicken. Sie könnten einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken und sofern man dem widerspricht, könnten geklagt werden und man könnte verlieren. Wird halt dann nochmal etwas teurer, wenn man verliert.
Du hast bereits einige Gründe, die gegen Inkassokosten sprechen, genannt. Ob man damit am Ende auch vor Gericht landen würde, kann man nicht vorher sagen. Wenn man die HF samt Zinsen usw. bezahlt, werden die Inkassokosten schonmal extrem selten eingeklagt. Das ist die allgemeine Erfahrung. Ob du darauf baust oder nicht, ist deine Entscheidung.
Du hast das Geld lt deinen eigenen Aussagen aktiv zurückgebucht. Sowas nennt man Betrug und du kannst froh sein wenn da nicht noch mehr kommt.
Selbstverständlich warst du zahlungsunwillig, sonst hättest du nicht zurückgebucht.
Im Übrigen sind 27€ Inkassogebühren noch sehr großzügig, 70,20€ wären auch ok gewesen.
-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 23.11.2017 10:03
ZitatDu hast das Geld lt deinen eigenen Aussagen aktiv zurückgebucht. :
Im Deutschunterricht vor ca. 10 Jahren habe ich gerlernt: Aktiv ist, wenn man selbst etwas macht.
Ich habe die Rückbuchung aber nicht veranlasst, sondern das hat die Bank gemacht, weil ich nicht rechtzeitig einbezahlt hatte.
Aktiv wäre aus meiner Sicht, wenn ich in mein Online-Banking gehe und auf Rückbuchung klicke, oder sehe ich das falsch?
Du siehst das völlig richtig.
Es gibt hier nur einen Fallstrick: Wenn man von vornherein Geldprobleme hatte und das auch wusste oder hätte wissen müssen. Und wenn man dann trotzdem einkauft, weil man vielleicht irgendwie das hinkriegen will, was man aber nie hinkriegen kann.
Das ist eine Kausalkette, wo einem dann Absicht im Sinne des Betruges unterstellt wird. Dann reicht da auch das "Passive Rückbuchen durch Überschreiten des Limits"
Wen solche Konstellationen bei dir nicht vorlagen, gibt es auch keinen Raum für Betrug o.ä. Dann bleibt das eine rein zivilrechtliche Diskussion. Schusseligkeit o.ä. ist kein Betrug.
-- Editiert von mepeisen am 23.11.2017 23:20
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