Am Verzweifeln - Quad gekauft und und nun Probleme

8. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Am Verzweifeln - Quad gekauft und und nun Probleme

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe letzten Samstag, dem 29.3. mir ein Quad gekauft.
Das Quad wurde auf mobile.de von einem Händler angeboten. Laufleistung 1000km, EZ 9/2007.
Da ich auf keinen Privatanbieter hereinfallen wollte wurde also ein Termin ausgemacht.

Angekommen (Händler ist ca. 3 Stunden entfernt) wurde das Quad begutachtet. Dabei fiel mir auf dass das Quad an der Verkleidung beschädigt war, also sprich abgeschliffen ist, ebenso am Heckbügel. Ich fragte den Händler ob dies ein Unfallschaden ist was er verneinte, der Vorbesitzer hat mit diesem Quad auf seinem Hof lediglich Anhänger gezogen und war ein Bauer, weshalb er nicht so auf die Optik geachtet hat und vielleicht mal an einem Scheunentor oder ähnlichem entlang gefahren ist. Eine Probefahrt habe ich nicht gemacht da dies mein erstes Quad ist und ich ungern gleich einen Unfall bauen wollte.

Man muss dazu sagen das mein Onkel dabei war der selbst Motorrad fährt. Der Verkäufer startete das Quad und ich probierte kurz die Hupe und das Abblendlicht aus. Das Quad war sehr laut und mein Onkel bemerkte das der Luftfilter mehrfach angebohrt ist. Ich dachte dass das Geräusch davon kommt und der Händler meinte das er so durch den Tüv kam, da das Quad eine LOF-Zulassung hat. Ebenso hat das Quad eine kurze Übersetzung, um mit diesem Wheelies zum Beispiel zu machen etc. Anschließend habe ich das Quad gekauft weil ich dem Händler getraut habe und ich nicht wirklich technisch bewandert bin!
Als der Vertrag fertig war und ich das Quad startete, von der Hofeinfahrt fuhr und blinken wollte fiel mir auf das die Blinker nicht funktionierten. Laut Verkäufer funktionierten die jedoch VORHER noch. Na gut dachte ich mir, ist sicherlich nur eine Sicherung oder ein Relay, sowas lässt sich bei gebrauchte eben nicht vermeiden. Die Fahrt nach Hause verlief ohne jegliche Komplikation, eben bis auf die Blinker. Habe mir nichts weiter dabei gedacht da das Quad im März 2014 noch HU sowie TÜV erhielt und zwar OHNE MÄNGEL (habe ich schriftlich vom Händler)

Heute war ich nun bei meiner hiesigen Werkstatt und fiel aus allen Wolken als sich zwei Mechaniker mein Quad angesehen haben. Ich zähle mal die Punkte auf und kommentiere diese mit ().

-Scheinwerfer vorne ist einer zu viel und nicht abgeklemmt, wird so vom TÜV nicht zugelassen da nicht erlaubt (Mechaniker fragte mich ob ich ein Zug wäre und erklärte mir das dies nicht erlaubt sei und das Quad so nicht durch den Tüv hätte kommen dürfen.)
-Die Kratzer an der hinteren Verkleidung sowie am Heckbügel sind definitiv passiert als dem Händler (dem als Vorbesitzer eingetragen ist) wohl das Quad bei einem Wheelie oder ähnlichem durchging, das Quad erst nach hinten gekippt ist und anschließend noch einige Meter gerutscht ist. Der Knopf für die Handbremse hat ebenfalls solche Schleifspuren. (Somit ist das für mich ein Unfall oder nicht?!)
-hinten ist eine Halterung die einmal geschweißt wurde gebrochen. Betrifft hauptsächlich die rechte Heckleuchte, Blinker und Halterung für die Verkleidung.
-Die Befestigung des Auspuffs ist dillettantisch und kam wenn dann nur ganz knapp durch den TÜV.
-Nicht der Luftfilter ist für den Krach verantwortlich sondern weil der Händler vorher die Flöte aus dem Auspuff gebaut hat. Ich kann sowas als Laie leider nicht erkennen und bin mir zu 120% sicher das die auch schon vor dem Kauf außgebaut war da ich mich noch über das große "Loch" des Auspuffs wunderte, dachte aber das sei bei einem Sportauspuff (der ist widerum eingetragen) normal. Laut den beiden Mechanikern ist das so definitiv nicht durch den Tüv gekommen, eine Probefahrt werden sie damit auch nicht machen da dies nicht erlaubt ist wenn die Flöte fehlt.
-Hinten ist zudem noch eine ca. 0,5cm dicke Schraube verbogen, war keine befestigungsschraube sondern eine spezielle, habe jetzt nur den Namen vergessen
-An sich haben die Mechaniker noch den Tachostand angezweifelt, sie schätzen die tatsächliche Zahl zwar nicht weitaus höher ein aber 1000km sind es nicht. Schwer nachzuweisen.

An sich sehe ich hier den HÄndler zumindest in der Gewährleistungspflicht, gäbe es da nicht folgendes Problem, nämlich den Vertrag! Ich Idiot (und ja, das war ich hier wirklich weil ich unbedingt ein Quad wollte, ich dem Händler vertraute und den Vertrag auf der letzten Seite nur überflogen habe)
Hier ist der Vertrag, dieser wurde meiner Meinung nach selbst aufgesetzt indem aus diversen Verträgen bestimmte Sätze herausgepickt wurden und eben eingetragen wurden. Der Vertrag lautet Original so:

KFZ-Kaufvertrag

Verkäufer:
Name, Vorname:
Straße
Ort:
Käufer:
Name, Vorname:
Straße
Ort:
Kraftfahrzeug:
Hersteller
ID
EZ
Nächster TÜV / HU
Tachostand: xxx laut vorbesitzer
Austattung:
Gesamtpreis: in Worten:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Sofern eine bestimmte Beschaffenheit gesondert vereinbart oder Garantien gewährt sind, wird für Ansprüche des Käufers eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab der Fahrzeugübergabe vereinbart. Der Sachmängelhaftungsausschluss und die Verkürzung der Verjährungsfrist gelten jedoch nicht für Rechte des Käufers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie ebenso nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Vor- oder Unfallschäden sowie können nicht ausgeschlossen werden. Nachlackierungen und andere als Originalteile verbaute Fahrzeugteile sind möglich.
Der Verkäufer garantiert dem Verkäufer,
dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist, dass das Kfz folgende Zusatzausstattung/Zubehör aufweißt: ______________
dass Kfz, soweit ihm bekannt ist,
-mit dem Originalmotor

SEITE 2
Sonstige Vereinbarungen:
Das Quad hat Gebrauchsspuren rundum, wird daher von Privat als Bastlerfahrzeug Verkauft.
Ohne Sachmangelhaftung oder Reklamation oder Rückgaberecht.


Das Quad ist Angemeldet KENN-ZEICHEN-1, und muss inerhalb von 3 Tagen abgemeldet werden.
Der Käufer haftet ab Übergabe des Kaufes, für Versicherung/sonstiges.


Unterschrift:

____________________________

Dies ist der originale Vertrag inklusive Rechtschreibfehler und Wörter die da stehen wo sie nicht hingehören.
Einzig was ich ausgelassen habe sind Namen sowie das Kennzeichen, welches ich als KENN-ZEICHEN-1 ersetzt habe.
Das ich da Mist unterschrieben habe ist mir klar geworden..hilft mir jetzt nur nicht mehr weiter.
Ich würde jetzt so vorgehen:
-Morgen Gutachten des Quads machen lassen.
-Anschließend Verkäufer bzw. Händler anrufen und ihm nahelegen mir meinen Kaufpreis komplett und in bar (so wie ich bezahlt habe) zu ersezten, ebenso das Quad abholen zu lassen oder ich ihn wegen arglistiger Täuschung / Betrug anzeigen werde. Die Frist hierfür wird auf Samstag bis 12:00 Uhr gesetzt.

Da die Freundin meiner Mutter bei einem Anwalt arbeitet können wir relativ schnell auf einen Anwalt zugreifen.

Ja ich weiß das ich überstürzt unterschrieben habe, das Quad ist oder soll für mich eine Belohnung für etwas sein. Ich habe das Geld nicht im überfluss und umso mehr frustet mich dieser Kauf da ich das Quad so ganz gern mag. Ich kenne mich nur leider weder mit KFZ-Technik aus noch mit Verträgen.

Meint ihr ich habe gute Chancen wieder mein Geld zu bekommen? Ich habe meinen Onkel als Zeugen das er den Unfallschaden verneint hat, ebenso diverse Mängel.

Mir liegt vor:
Vertrag
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
TÜV-Gutachten.

Danke euch für euere Mühe! Ich bin echt am verzweifeln da das für mich ein Batzen Geld ist.

um nochmal das kurz zu erwähnen. Ich hab dem Vertrag im guten Glauben unterschrieben das ich von einem händler kaufe da dies auch so auf mobile.de inseriert war!

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-- Editiert markus_1989 am 08.04.2014 00:01

-- Editiert markus_1989 am 08.04.2014 00:01

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Morgen zusammen, nachdem das Thema mir auch über die Nacht keine Ruhe gelassen hat habe ich folgendes gefunden:

http://www.iww.de/asr/archiv/gw-handel-gewaehrleistung-trotz-verkauf-als-bastlerfahrzeug-f39432

Sollte sich der Händler/verkäufer quer stellen, wie lange würde der Weg zum Gericht bis einschließlich der Abschluss des Verfahrens ca. dauern?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeterWe.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

im Urteil steht ja "Sachmängelansprüche des Verbrauchers dürfen nicht eingeschränkt werden."

Hast du eine Rechtsschutz?

Man könnte mit 14 Tages Fristsetzung per Einschreiben zur Mängelbeseitigung gemäß Nacherfüllungspflicht 439 BGB auffordern oder alternativ die Rückgängigmachung des Kaufes anbieten.

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi, danke erstmal für die Antwort.

Ich glaube die habe ich letztes Jahr gekündigt. Allerdings habe ich einen Anwalt im Bekanntenkreis. Der würde das für mich machen. Kostet zwar aber das wäre eben Lehrgeld. Ich persönlich möchte keine Gewährleistung sondern ich trete vom Kauf zurück, da das Gefährt nach aller Wahrscheinlichkeit an einem Unfall beteilig gewesen ist. Das wurde wie gesagt von dem Händler vertuscht indem er behauptete das die Kartzer davon kommen das der Vorbesitzer das Fahrzeug nicht pfeglich behandelte weil derjenige ein Bauer war der eben mal an einem Hänger oder ähnlichen entlang geschliffen ist. Wurde aber schon von 2 Mechanikern angezweifelt

Heute Mittag habe ich einen Termin bei einem Sachverständigen der mir die MÄngel und das mit dem Unfall aufnimmt, anschließend kontaktiere ich den Händler und gebe ihn wie schon erwähnt 2 möglichkeiten.

1. Er gibt mir mein komplettes Geld zurück und holt das Fahrzeug bei mir ab (ich werde das Fahrzeug sicherlich nicht mehr zu ihm bringen, das sind 2 stunden fahrt). Lehnt er das ab werde ich den Anwalt kontaktieren und ihn wegen Betruges (oder arglistiger Täuschung, weiß nicht was da zählt) anzeigen.

Denn er hat das Inserat als gewerblicher Anbieter eingestellt, das Fahrzeug auf dem Automobilhof verkauft etc. Ich habe im gegensatz zu ihm einen Zeugen und und und.

Und die Frist das er das Fahrzeug abholt würde ich bis Samstag mittag, 12:00 Uhr setzen.

Passt das so?

Bin ehrlich gesagt immer noch etwas durch den Wind also verzeiht mir bitte den ein oder anderen Logikfehler.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

auch ein Händler kann Fahrzeuge privat verkaufen [URL=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20M%FCnchen&Datum=23.07.2007&Aktenzeichen=212%20C%2023532/06] 212 C 23532/06 [/URL].

Wollte der Händler mit dem Vertrag die Gewährleistung umgehen wird dieser nicht ungültig. Er muss dann für einen heilen Auspuff und Blinker sorgen.

Den Schaden sehe ich eher als Bagatellschaden ähnlich dem eines umgefallenen Motorrades an.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Den Schaden sehe ich eher als Bagatellschaden ähnlich dem eines umgefallenen Motorrades an


Mal zum nachdenken.
Motorrad kippt auf die rechte Seite.

Schäden:
Bremshebel ~ 80 €
Fußrastenanlage ~ 300 €
Kupplungsdeckel ~ 120 €
Lackkratzer an Heckverkleidung ~ 200 €
Lackkratzer/Beule am/im Tank ~ 200 - 700 €
Blinker ~ 35 €

Bagatellschaden?

Solche Schäden wie im obigen Beitrag beschrieben sind klassische Unfallschäden an dieser Art von Fahrzeugen.

-- Editiert spatenklopper am 08.04.2014 15:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

also wäre ich im Recht wenn ich den vollen Kaufbetrag zurückerstatte und die Abholung verlange?

Hätte ich gewusst das dies ein Unfallfahrzeug ist hätte ich es nie gekauft!

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ach und fast vergessen. Ich konnte das Angebot zum Glück noch im Cache von Autoscout finden. Auch hier steht gewerblicher Anbieter drin. Zudem hat er mir das auf dem Geschäftshof / Showroom verkauft.

Im übrigen beläuft sich der Schaden / die Reparatur mit allen drum und dran laut Werkstatt zwischen 800-1000€. Und da sind nicht die schäden des Unfalls dabei sondern lediglich die anderen Punkte.

-- Editiert markus_1989 am 08.04.2014 16:41

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#7
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Mal zum nachdenken....Bagatellschaden?


natürlich. Es geht doch nicht um die Schadenshöhe. Es geht um Unfallfahrzeug oder nicht.

Wegen defektem Lack und einer Beule ist das noch lange kein Unfallfahrzeug.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin,

ja, das Teil hat am Heck abschürfungen, ebenso vorne an der Parkbremse (ist am Lenker neben der Kupplung).

Laut Mechaniker passiert so etwas wenn man zu viel Gas gibt, das Quad hebt die Vorderräder an (wie beim Motorrad ein Wheelie) und dem Kerl gerät das Quad dann außer kontrolle. Daher kommen die Abschürfungen im hinteren Bereich und wahrscheinlich auch der Rahmenbruch hinten für Verkleidung und Rückleuchten. Die vordere Abschürfung ist dann wenn das Quad weiter nach hinten fällt und dabei eben ne geschwindigkeit hat das es noch schlittert.

Wie gesagt, unfall hat er verneint.

Im Moment ist der Vertrag beim Anwalt, werde heute Abend mehr wissen. Kann nämlich gut sein das der Vertrag schon allein anfechtbar ist.

Hoffe mal das wendet sich alles zum guten.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HRdl2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich weiß es ist ewig her aber wir haben ein ähnliches Problem.
Daher würde mich mal interessieren was bei dir dann noch passiert ist.
Wurde es repariert oder zurückgenommen?
Was ist im rechtlichen Sinne passiert?

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von HRdl2017):
wir haben ein ähnliches Problem.
Dann schildere uns doch mal dein Problem in einem eigenen Thema..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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