Ich habe mal eine Frage bzgl. Altlasten bzgl. einer Eigentumswohnung. Wenn es Gemeinschaftserben gibt aber…… die Eigentumswohnung auf dem Namen des verstorbenen Ehepartner läuft wie verhält sich das aber mit den Schulden, müssen trotzdem alle Erbberechtigten die Schulden der Eigentumswohnung auch bezahlen und hätten aber keinerlei Anspruch auf die Wohnung?
Altlasten bzgl. einer Eigentumswohnung
8. Mai 2017
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Frage vom 8. Mai 2017 | 14:07
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 40x hilfreich)
Altlasten bzgl. einer Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 8. Mai 2017 | 18:22
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Wenn der Verstorbene das Darlehen unterzeichnet hat, haften dessen Erben dafür, auch wenn dieser nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
#2
Antwort vom 8. Mai 2017 | 21:21
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 40x hilfreich)
aber..... wie sieht es dann mit dem Anspruch auf die Wohnung aus, Der überlebende Ehepartner auf dem seinen Namen ist die Wohnung im Grundbuch eingetragen. Die Kinder haben das Erbe angenommen und nicht abgelehnt haben die denn auch einen Anspruch auf die Wohnung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Mai 2017 | 13:28
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2382x hilfreich)
Zitat:die Eigentumswohnung auf dem Namen des verstorbenen Ehepartner
Zitat:Der überlebende Ehepartner auf dem seinen Namen ist die Wohnung im Grundbuch eingetragen
Was denn nun, ist der verstorbene oder der überlebende Ehepartner als Wohnungseigentümer eingetragen?
Zudem: gesetzliche Erbfolge oder Testament?
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