Altlasten bzgl. einer Eigentumswohnung

8. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
Altlasten bzgl. einer Eigentumswohnung

Ich habe mal eine Frage bzgl. Altlasten bzgl. einer Eigentumswohnung. Wenn es Gemeinschaftserben gibt aber…… die Eigentumswohnung auf dem Namen des verstorbenen Ehepartner läuft wie verhält sich das aber mit den Schulden, müssen trotzdem alle Erbberechtigten die Schulden der Eigentumswohnung auch bezahlen und hätten aber keinerlei Anspruch auf die Wohnung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn der Verstorbene das Darlehen unterzeichnet hat, haften dessen Erben dafür, auch wenn dieser nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

aber..... wie sieht es dann mit dem Anspruch auf die Wohnung aus, Der überlebende Ehepartner auf dem seinen Namen ist die Wohnung im Grundbuch eingetragen. Die Kinder haben das Erbe angenommen und nicht abgelehnt haben die denn auch einen Anspruch auf die Wohnung?

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
die Eigentumswohnung auf dem Namen des verstorbenen Ehepartner

Zitat:
Der überlebende Ehepartner auf dem seinen Namen ist die Wohnung im Grundbuch eingetragen

Was denn nun, ist der verstorbene oder der überlebende Ehepartner als Wohnungseigentümer eingetragen?
Zudem: gesetzliche Erbfolge oder Testament?

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

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