Altimmobilie geerbt - Abschreibungsfragen

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Altimmobilie geerbt - Abschreibungsfragen

Hallo zusammen,
ich/wir haben 2013 eine Ferienwohnung geerbt. Selbige wurde irgendwann im Zeitraum 83-87 gebaut - da habe ich mehrere Belege in der Zeitspanne. Seit wann das mein Vater in der Abschreibung hatte ist mir unbekannt. Fragen kann ich ja auch nicht mehr.
Aktuell habe ich die ganz normal in der Steuererklärung (gemeinsamer Feststellungsbescheid) drin als Immobilie, rechne Mieteinnahmen mit Kosten auf und nehme die Abschreibung aus alten Steuererklärungen. Wird auch aktuell so akzeptiert. Damals waren 2.5% angegeben.
Nur: Wie ist das mit der Abschreibung? Läuft die die ganz normalen 40 Jahre und dann ist aus? Oder läuft die jetzt neu los durch den Eigentümerwechsel? Wie kann ich den exakten Endetermin bestimmen - also wie finde ich raus wann die mal losgelaufen ist? Kann man da beim Finanzamt nachfragen? Eine Aufstellung von Anlagevermögen und Abschreibungswerten habe ich leider nie gefunden. Aktuell gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft. Startet die Abschreibung neu wenn einer der Erben selbige vom Rest abkauft?
Gruß
Roger

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Damals waren 2.5% angegeben.


Sicher, dass das nicht 2% waren?

Zitat:
Läuft die die ganz normalen 40 Jahre und dann ist aus?


Richtig, die ursprüngliche Abschreibung wird fortgesetzt.

Zitat:
Kann man da beim Finanzamt nachfragen?


Bezüglich der Grundlage für die Abschreibung, also Höhe und Beginn: Ja.

Zitat:
Startet die Abschreibung neu wenn einer der Erben selbige vom Rest abkauft?


Für den gekauften Teil ja, für den Rest nicht. Es entstehen dann also 2 Teilabschreibungen.

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Wie kann ich den exakten Endetermin bestimmen - also wie finde ich raus wann die mal losgelaufen ist? Kann man da beim Finanzamt nachfragen?
Das FA -sollte zumindest!- seit Beginn der AfA eine sog. AfA-Tabelle geführt haben. Es weiß also sowohl Beginn der AfA, als auch AfA-Art und verbleibendes AfA-Volumen.

Zitat (von Roger):
Aktuell gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft.
Die Erbengemeinschaft muss eine Erklärung zur einheitlich und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgeben und erhält eine eigene StNr. Die AfA-Tabelle des Vaters wird vom Veranlagungsbezirk des Vaters an die für die Erbengemeinschaft zuständige Stelle weiter gegeben. Insoweit kann man sogar die AfA "weglassen" und um Ansatz von Amts wegen bitten!

Zitat (von Roger):
Damals waren 2.5% angegeben.
Kann sein, dass das z.B. ein Schreibfehler ist!
Kann sein, dass wir uns aus hier nicht ersichtlichen Gründen im §7 Abs.4 Satz 2 EStG befinden!
Kann sein, dass §7 Abs.5 EStG greift und es heute sogar nur noch 1,25% sind!

Das alles ist aber in der AfA-Tabelle vermerkt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke erstmal. Dann werde ich jetzt mal auf das Finanzamt zugehen. Wenn ich das richtig verstehe, dann wechselte die interne Afa Tabelle das Finanzamt und ich kann damit quasi auf "mein" Finanzamt zugehen. Werde ich dann erstmal tun. Danke.

Eigene Steuernummer und so - klar, stimmt. Haben wir.

Und wenn ich euch richtig verstehe, dann ist nach Ende der Abschreibung ein Verkauf fällig, da die Renovierungskosten für das Teil alle Einnahmen auffressen derzeit und ohne Abschreibung sogar n dickes Minus rauskommt ..

Gruß
Roger

-- Editiert von Roger am 24.10.2017 12:56

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ich euch richtig verstehe, dann ist nach Ende der Abschreibung ein Verkauf fällig, da die Renovierungskosten für das Teil alle Einnahmen auffressen derzeit und ohne Abschreibung sogar n dickes Minus rauskommt ..


Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Wenn man mit der Vermietung Verluste macht, kann das Haus auch sofort verkauft werden. Warum will man da auf das Ende der Abschreibung warten?

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#5
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Weil ich mit der Abschreibung zusammen grade n bissl Steuern spare
2. Weil der Verkauf nicht ganz so einfach ist - muss wohl mal den Makler wechseln.

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#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Aktuell gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft. Startet die Abschreibung neu wenn einer der Erben selbige vom Rest abkauft?


Falls hier gemeint ist, dass ein Mitglied die Immobilie dem Rest der Erbengemeinschaft abkauft, also aus der Erbschaft "herauskauft", dann beginnt allerdings die Abschreibung (mit 2%) von Neuem, denn dann findet ein Eigentümerwechsel statt. (vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/lineare-gebaeudeabschreibung-3-abschreibung-auf-die-tatsaechliche-nutzungsdauer_idesk_PI11525_HI7376165.html)

Mit dem Kaufpreis, Notarkosten usw. hat der Käufer nach Abzug des auf das Grundstück entfallenden Anteils dann auch Anschaffungskosten, bei einer Sanierung evtl. auch anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 9 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG .

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