Hallo zusammen,
ich/wir haben 2013 eine Ferienwohnung geerbt. Selbige wurde irgendwann im Zeitraum 83-87 gebaut - da habe ich mehrere Belege in der Zeitspanne. Seit wann das mein Vater in der Abschreibung hatte ist mir unbekannt. Fragen kann ich ja auch nicht mehr.
Aktuell habe ich die ganz normal in der Steuererklärung (gemeinsamer Feststellungsbescheid) drin als Immobilie, rechne Mieteinnahmen mit Kosten auf und nehme die Abschreibung aus alten Steuererklärungen. Wird auch aktuell so akzeptiert. Damals waren 2.5% angegeben.
Nur: Wie ist das mit der Abschreibung? Läuft die die ganz normalen 40 Jahre und dann ist aus? Oder läuft die jetzt neu los durch den Eigentümerwechsel? Wie kann ich den exakten Endetermin bestimmen - also wie finde ich raus wann die mal losgelaufen ist? Kann man da beim Finanzamt nachfragen? Eine Aufstellung von Anlagevermögen und Abschreibungswerten habe ich leider nie gefunden. Aktuell gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft. Startet die Abschreibung neu wenn einer der Erben selbige vom Rest abkauft?
Gruß
Roger
Altimmobilie geerbt - Abschreibungsfragen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Damals waren 2.5% angegeben.
Sicher, dass das nicht 2% waren?
Zitat:Läuft die die ganz normalen 40 Jahre und dann ist aus?
Richtig, die ursprüngliche Abschreibung wird fortgesetzt.
Zitat:Kann man da beim Finanzamt nachfragen?
Bezüglich der Grundlage für die Abschreibung, also Höhe und Beginn: Ja.
Zitat:Startet die Abschreibung neu wenn einer der Erben selbige vom Rest abkauft?
Für den gekauften Teil ja, für den Rest nicht. Es entstehen dann also 2 Teilabschreibungen.
Das FA -sollte zumindest!- seit Beginn der AfA eine sog. AfA-Tabelle geführt haben. Es weiß also sowohl Beginn der AfA, als auch AfA-Art und verbleibendes AfA-Volumen.ZitatWie kann ich den exakten Endetermin bestimmen - also wie finde ich raus wann die mal losgelaufen ist? Kann man da beim Finanzamt nachfragen? :
Die Erbengemeinschaft muss eine Erklärung zur einheitlich und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgeben und erhält eine eigene StNr. Die AfA-Tabelle des Vaters wird vom Veranlagungsbezirk des Vaters an die für die Erbengemeinschaft zuständige Stelle weiter gegeben. Insoweit kann man sogar die AfA "weglassen" und um Ansatz von Amts wegen bitten!ZitatAktuell gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft. :
Kann sein, dass das z.B. ein Schreibfehler ist!ZitatDamals waren 2.5% angegeben. :
Kann sein, dass wir uns aus hier nicht ersichtlichen Gründen im §7 Abs.4 Satz 2 EStG befinden!
Kann sein, dass §7 Abs.5 EStG greift und es heute sogar nur noch 1,25% sind!
Das alles ist aber in der AfA-Tabelle vermerkt!
taxpert
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Hallo, danke erstmal. Dann werde ich jetzt mal auf das Finanzamt zugehen. Wenn ich das richtig verstehe, dann wechselte die interne Afa Tabelle das Finanzamt und ich kann damit quasi auf "mein" Finanzamt zugehen. Werde ich dann erstmal tun. Danke.
Eigene Steuernummer und so - klar, stimmt. Haben wir.
Und wenn ich euch richtig verstehe, dann ist nach Ende der Abschreibung ein Verkauf fällig, da die Renovierungskosten für das Teil alle Einnahmen auffressen derzeit und ohne Abschreibung sogar n dickes Minus rauskommt ..
Gruß
Roger
-- Editiert von Roger am 24.10.2017 12:56
Zitat:Und wenn ich euch richtig verstehe, dann ist nach Ende der Abschreibung ein Verkauf fällig, da die Renovierungskosten für das Teil alle Einnahmen auffressen derzeit und ohne Abschreibung sogar n dickes Minus rauskommt ..
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn man mit der Vermietung Verluste macht, kann das Haus auch sofort verkauft werden. Warum will man da auf das Ende der Abschreibung warten?
1. Weil ich mit der Abschreibung zusammen grade n bissl Steuern spare
2. Weil der Verkauf nicht ganz so einfach ist - muss wohl mal den Makler wechseln.
ZitatAktuell gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft. Startet die Abschreibung neu wenn einer der Erben selbige vom Rest abkauft? :
Falls hier gemeint ist, dass ein Mitglied die Immobilie dem Rest der Erbengemeinschaft abkauft, also aus der Erbschaft "herauskauft", dann beginnt allerdings die Abschreibung (mit 2%) von Neuem, denn dann findet ein Eigentümerwechsel statt. (vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/lineare-gebaeudeabschreibung-3-abschreibung-auf-die-tatsaechliche-nutzungsdauer_idesk_PI11525_HI7376165.html)
Mit dem Kaufpreis, Notarkosten usw. hat der Käufer nach Abzug des auf das Grundstück entfallenden Anteils dann auch Anschaffungskosten, bei einer Sanierung evtl. auch anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 9 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG .
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