Altersteilzeitvertretung öffentl. Dienst,

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pemac
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 88x hilfreich)
Altersteilzeitvertretung öffentl. Dienst,

Ich bin seit nunmehr 4,5 Jahren im öffentlichen Dienst mit befristeten Verträgen beschäftigt.
1. Vertrag, Altersteilzeitvertretung über 3 Jahre, Ende im Mai 2010.
2. Anschließend arbeitslos plus 30% geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, der mit einen weiteren, ebenfalls befristeten Arbeitsvertrag 7 Monate später in Aussicht gestellt hat.
3. Ab November 2010 dann wieder ein befristeter Vertrag als Altersteilzeitvertretung bis 11/2013.

Seitens der Verwaltung wurde mit mitgeteilt, dass es sich bei diesen "Altersteilzeitvertretungen" um einen Vertrag ohne Sachgrund handelt. Nach Recherche jedoch handelt es sich um einen Vertrag mit Sachgrund, jedoch geht die zu vertetende Person in den Ruhestand und kehrt nicht mehr zurück, die Arbeitsaufgabe dieser Stelle bleibt, die Stelle wird nicht gestrichen. Ein Sachgrund besteht nur wenn die zu vertretende Person zurückkehrt, was hier nicht der Fall ist.
Wäre die Stelle ohne Sachgrund, dann dürfte nicht über diese lange Zeit ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Wäre die Stelle mit Sachgrund (was ich glaube, wiederum spricht der Sachgrund "Altersteilzeitvertretung dagegen), dann könnte der Vertrag nochmals befristet werden.

Ein Verwirrspiel!

Mittlerweile habe ich einige Schulungen hinter mir, leiste hochqualifizierte Arbeit, bin gut eingearbeitet und derjenige den ich "vertrete" kehrt definitiv nicht mehr zurück.
Liegt hier denn überhaupt ein Sachgrund vor? Hat jemand Erfahrungen mit solchen Arbeitsverträgen und vor allem mit einer Überleitung eines solchen Arbeitsvertrages in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Mit einer Entfristungsklage möchte ich erst mal noch nicht kommen, ich habe noch 2 Jahre Zeit, versuche aber so viel Infos wie möglich zu bekommen, da diese Befristungen auf Dauer eine echte Belastung darstellen.

Für Infos bin ich dankbar.



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"Pemac2006"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Interessant in deinem Sinne erscheint mir die Unterbrechung nach dem ersten TZ-Vertrag und die Wiederanstellung: Nach dem TzBfrG ist das bei Befristung ohne Sachgrund nicht möglich - es könnte somit sein, dass du einen unbefristeten Vertrag hast. M.a.W: Du solltest die Auskunft deines AG, dass das kein Sachgrund sein soll, stehen lassen und nicht bestreiten. Den ganzen Komplex sollte aber ein RA prüfen oder die Fachleute der Gewerkschaft.

tzbg § 14 Zulässigkeit der Befristung


(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Das sollten Sie auch mit dem Personalrat besprechen.
Der steht auf Ihrer Seite.

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