Alter Laden neues Gewerbe

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb474201-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Laden neues Gewerbe

Hi Leute ich hoffe doch das mir wer helfen kann , ich will eine Kneipe mieten .
Die Kneipe will ich als Untermieter mieten , und ich mach dann ein neues Gewerbe auf (mein erstes Gewerbe ) jetzt die Frage , der Laden ist in etwa 20 Jahre alt es würde auch nichts in den Laden gemacht Brandschutz usw der Laden ist in betrieb und der Besitzer will den nicht mehr , nun jetzt will ich den Laden übernehmen mit ein neuen Gewerbe natürlich auch Gastronomie so wie es jetzt ist . Wenn ich als das Gewerbe neu anmelden auf den Laden muss ich dann die neuen Brandschutz Verordnung einhalten ? Der Laden ist ja jetzt schon sehr alt es würde einfach Zuviel Geld kosten alles neu zu machen . Kann ich also wenn ich das neue Gewerbe auf den Laden anmelde gleich weiter machen oder muss ich erst noch Geld in den Laden stecken ?
Ich hoffe sehr das hier einer bescheid weiß , bitte keine Paragraphen einfach mal sagen ob ich noch Geld in den Laden stecken muss danke

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb474201-46):
Ich hoffe sehr das hier einer bescheid weiß

Das / die zuständige(n) Amt / Ämter vor Ort.
Oder ein Architekt.


Der jetzt geltende Bestandschutz kann bei einem Wechsel entfallen. Egel on man Inhaber oder Material wechselt.
Wenn man z.B. eine Dunstabzugshaube wechselt, kann es sein das die ganze Elektrik auf Vordermann gebracht werden muss. Wenn dann dafür die Wand aufgestemmt werden muss, kann es sein das hinterher die Dämmung nach neuestem Stand angebracht werden muss - an allen Wänden.
Nennt sich Kettenreaktion.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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