Alte Verkehrsschilder ungültig – Freibrief für Verkehrssünder?

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Durch eine Lücke im Gesetz sind derzeit die alten Verkehrsschilder unwirksam. Durch eine Änderung im Gesetz wurden auch etliche Schilder hinsichtlich des Layouts verändert. Schilder mit dem alten Layout sind nicht mehr gültig. Bisher befand sich dazu im Gesetz der Passus, dass die alten Schilder dennoch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Dieser Satz wurde nunmehr aber aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestrichen, was dazu führt, dass die alten Schilder eben nicht mehr wirksam sind.

Die Unterschiede zwischen dem neuen und dem alten Layout sind nur selten sehr deutlich erkennbar; in vielen Fällen muss man schon genau hinsehen, um den Unterschied zu finden.

Steffan Schwerin
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Viele Verkehrsvergehen, wie insbesondere Falschparken, können bei Vorhandensein der alten Schilder nicht mehr geahndet werden. Nur gegen die Anweisung eines rechtsgültigen Verkehrsschildes kann auch verstoßen werden. Ein altes – und nunmehr ungültiges Schild – kann keine rechtsverbindliche Anweisung mehr geben, die im Missachtensfall von den Ordnungsbehörden zu ahnden wäre.

Rechtsgrundlage für ein solches Bußgeld kann nur ein gültiges Verkehrsschild sein, was dann aber nicht gegeben wäre. Somit wäre der Bußgeldbescheid mangels wirksamer Rechtsgrundlage auch rechtswidrig.

Sie sollten in Zukunft also genauer hinsehen, wenn ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs wartet. Vielleicht ist das betreffende Verkehrsschild ungültig. Dann müssen Sie auch nicht zahlen.

Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Lage keinen Freibrief für Verkehrssünder darstellt.

Im Zweifel hat sich zwar das Layout, aber nicht die grundsätzliche Bedeutung der betreffenden Verkehrsschilder geändert. Daher kann auch bei einem ungültigen Verkehrsschild eine Ordnungswidrigkeit begangen werden. Ob diese dann Bestand hat oder nicht, werden im Einzelfall aber die Gerichte entscheiden müssen.

Da die Rechtslage derzeit aber doch recht verworren ist, sollte man es darauf ankommen lassen. Haben Sie ein Bußgeld aufgrund eines alten und damit ungültigen Verkehrsschildes bekommen, lohnt ein Vorgehen derzeit immer.

Steffan Schwerin
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