Als Untermieter den (Therapie)Hund mitnehmen

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Als Untermieter den (Therapie)Hund mitnehmen

Hallo,

ich habe vor bei einer bekannten zur Untermiete zu wohnen. Der Vermieter macht die genemigung zur Untervermietung davon abhinging ob ich meinen Hund mitnehme und ob die Nachbarn zustimmen.

Zu mir bzw. meinem Hund. Ich bin Epileptiker und habe einen GdB von 40%. Der Hund ist nicht ausgebildet wie bspw. ein Blindenhund. Allerdings ist ein Sibirian Husky bekanntermaßen äußerst intelligent und hat schon des öfteren bei einem Anfall meine Eltern "informiert" indem er sie nachdrücklich zur Hilfe geholt hat. Ich habe diesbezüglich auch ein Attest vom Arzt, wonach mein Hund auf Grund einer chronischen erkrankung sehr hilfreich ist.

Muss ich dennoch die Unterschriften sammeln in der Hoffnung dass alle unterschreiben oder können die Nachbarn in Fällen wie diesen übergangen werden?

Ich bin erwerbsunfähig und der Hund ist keine Minute unbeaufsichtigt, bellt NIE!, hält sich permanent in meiner unmittelbaren Nähe auf und gibt mir Sicherheit. Ich hätte vermutlich schon diverse Male Hilflos und ohne dass es jemand mitbekommen hätte am Boden gelegen. Das ist auch der Grund dafür, dass ich nicht allein wohnen möchte und von meinen Eltern zu einer Bekannten in ein WG Zimmer ziehen will. Und natürlich möchte ich meinen Hund mitnehmen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Allerdings ist ein Sibirian Husky bekanntermaßen äußerst intelligent


Ein Husky in einem Zimmer würde ich als bedenklich bezeichnen.

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#2
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Hund kann sich doch in der ganzen Wohnung, bis auf das Zimmer der Hauptmieterin frei auf ca. 60qm bewegen. Außerdem bin ich mit dem Hund sowieso, aufgrund meiner Erwerbsunfähigkeit, die meiste Zeit des Tages mit ihm draußen. Grad jetzt im Winter. Das kommt meiner Gesundheit ja außerdem zu Gute. Frische Luft, weit ab von Reizfaktoren wie Lampen, Jalosien, Fernsehern usw. die Anfälle auslösen.

Aber es ging ja auch primär um die Frage ob diesem Fall die Nachbarn einfach mal damit leben müssen, da mein Interesse der pauschalen unbegründeten Ablehnung eines einzelnen Nachbarn überwiegt

-- Editiert von Andre83 am 14.12.2017 20:02

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Außerdem bin ich mit dem Hund sowieso, aufgrund meiner Erwerbsunfähigkeit, die meiste Zeit des Tages mit ihm draußen. Grad jetzt im Winter


Darauf wollte ich eigentlich hinweisen. Ein Husky braucht sehr viel Auslauf. Ist schon mal gut wenn Ihnen das bekannt ist.

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#4
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Naja der Amtsarzt hat mir damals beim Rentenantrag zu einem aktiven Hund geraten. Der mich zwingt einem geregelten Tagesablauf nachzukommen. Also morgens früh hoch und so wenig wie möglich Reizen ausgesetzt sein usw.

Ein Mops war da natürlich keine Alternative. Es sollte also ein Hund sein der viel raus will um mich möglichst lange einem reizenden Umfeld fern hält und intelligent genug ist zu merken wenn mit Herrchen etwas nicht stimmt. Und zudem menschen bezogen genug um auch fremden freundlich zu begegnen und möglichst keinen Alarm macht in der Wohnung.

Ich muss dazu sagen, dass der Vermieter der Wohnung in der ich lebe, der selbe ist. Sollte es da nicht viel logischer sein, dass der Vermieter meine bisherigen Nachbarn fragt ob es mal Probleme mit dem Hund gab als eventuell voreingenommene neue?

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Sollte es da nicht viel logischer sein, dass der Vermieter meine bisherigen Nachbarn fragt ob es mal Probleme mit dem Hund gab als eventuell voreingenommene neue?

Nö, der Vermieter will den Hausfrieden wahren. Es würde ja nichts bringen wenn der Vermieter den Hund erst erlauben würde und danach die anderen Bewohner sich darüber beschweren, bis hin zur Mietminderung. Danach den Hund weg zu geben wäre wohl schmerzhafter.

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#6
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Worüber sollten die Nachbarn sich beschweren können? Der Hund bellt NIE! Und ist so gut wie garnicht in der Wohnung da er, wie bereits gesagt, die meiste Zeit des Tages mit mir unterwegs ist.
Der Hausfrieden ist doch nur dann bedroht, wenn ein Hund bspw. permanent bellt. Das kann bei mir nicht passieren da ich wie gesagt ununterbrochen (das meine ich buchstäblich!!!) 365 Tage im Jahr, 24h am Tag mit dem Hund zusammen bin.
Zudem bin ich, vom Arzt bestätigt, auf den Hund angewiesen. Das Ding ist, es soll ja Leute geben die ihrem blinden Nachbarn den Blindenhund wegnehmen wollen. Nun bin ich zwar nicht blind, aber sehe den Hund nicht als Haustier zum knuddeln, sondern als eventuell Lebensversicherung an. Ich weiß nicht in wie weit hier jemand schon Erfahrungen mit Epilespie gemacht hat. 1. man merkt es selbst nicht vorher, im Gegensatz zu einigen Hunden. 2. man ist im Falle des Anfalls Hilflos, da kann der Hund eben Hilfe holen und 3. kann ein ungünstiger Sturz bei einem Anfall schwerste Verletzungen zur Folge haben.
Man stelle dich vor ich falle um, schlage mit dem Kopf ungünstig auf und der Hund schlägt an und holt Hilfe....gerettet. Das ganze jetzt nochmal ohne Hund, ggf. exitus

Allein das sollte doch mein Interesse mit einem Attest unterstützt bestätigen?

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Der Hausfrieden ist doch nur dann bedroht, wenn ein Hund bspw. permanent bellt.

Nö es gibt auch Allergien gegen Tierhaare,
Zitat (von Andre83):
Zudem bin ich, vom Arzt bestätigt, auf den Hund angewiesen.

Tja und wenn die anderen Bewohner dagegen sind wird man sich eben eine Wohnung suchen müssen, wo die Nachbarn nichts dagegen ein zu wenden haben, Alternativ sein Haus bauen, oder weiterhin bei den Eltern leben.
Zitat (von Andre83):
3. kann ein ungünstiger Sturz bei einem Anfall schwerste Verletzungen zur Folge haben.

Da ist ein Hund bestimmt nicht die Lösung, sondern dafür gibt es technische Notrufeinrichtungen welche man bei sich hat.
Vor allem sollte man bedenken, irgendwann wird das Jobcenter wohl eine Arbeit vorschlagen, was ist dann:
https://www.123recht.net/Bescheid-hifaelligaufgehoben-wenn-das-JobCenter-diesen-selbst-ignoriert-__f526840.html

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#8
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich bin Erwerbsunfähig, zum 3. Mal.... das Jobcenter selbst hat mich dazu aufgefordert Rente zu beantragen. Dass nun ausgerechnet die auf die Idee kommen ist mehr als unwahrscheinlich. Darum geht es hierbei aber garnicht. Die Frage ist...

Darf ein Vermieter, wenn man bereits in einem seiner Objekte seit Jahren mit Hund und ohne Ärger lebt, die Untervermietung untersagen wenn der Hund laut Attest medizinisch notwenig und hilfreich ist.

Ob ein Hund Auslauf braucht, irgend eine alte Frau glaubt sonderrechte im Haus zu haben Oder ob andere Mieter Hunde haben spielt bei der Fragestellung doch keine Rolle.

Genauso könnte ich fragen: darf ein Vermieter sagen "der blindenhund muss weh weil Frau xxxx Hunde doof findet".....

0815frager.... erkläre mir wie man eine technische nortufanlage benutzen soll, wenn du von einer auf die andere Sekunde krampfend, sabbernd und dich bepissend am Boden kauerst. Diese klugscheißerei bon leuten die keine Ahnung haben geht mir auf den Sack

-- Editiert von Andre83 am 14.12.2017 23:01

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
man ist im Falle des Anfalls Hilflos, da kann der Hund eben Hilfe holen

Und wie genau soll der Hund das machen?
Wenn man alleine in der Wohnung sitzt kann er nichts machen.
Wenn er draußen ist, kann er zu anderen Leuten laufen, aber die werden nicht verstehen was er will.



Zitat (von Andre83):
erkläre mir wie man eine technische nortufanlage benutzen soll, wenn du von einer auf die andere Sekunde krampfend, sabbernd und dich be*****nd am Boden kauerst.

Muss man nicht weil es entsprechende Anlagen gibt die das dann merken und automatisch den Notruf abesetzen.



Zitat (von Andre83):
Darf ein Vermieter, wenn man bereits in einem seiner Objekte seit Jahren mit Hund und ohne Ärger lebt, die Untervermietung untersagen wenn der Hund laut Attest medizinisch notwenig und hilfreich ist.

Ja, darf er.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Diese klug*******rei bon leuten die keine Ahnung haben geht mir auf den Sack


Was uns auf den Sack geht, sind a) Leute, die der unbedingten Meinung sind, dass sprichwörtlich jeder Mensch gefälligst über jegliche möglichen Auswirkungen der persönlichen Erkrankung vollständig Bescheid wissen und b), kaum daß nachgefragt wird (nicht sofort die Wunschantwort kommt), patzig werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und nein, er muss mit Ihnen keinen neuen Mietvertrag eingehen. Und nein, auch als Untermieter dürfen Sie Ihren Hund nicht einfach mitbringen.

Das mit der ganzen Wohnung zur Benutzung halte ich zudem für relativ optimistisch...die Hauptmieterin muss sich nur einen Freund anlachen, den der Hund nicht leiden kann (sowas gibt's tatsächlich) - und schon bleibt dem Hund nur noch Ihr Zimmer.

Edit:

Ich sehe gerade, das Thema wurde ja schon groß und breit diskutiert...jetzt kommt die Variante "Therapiehund" dazu(?)
https://www.123recht.net/Untermiete-mit-Hund-__f527796.html

Man muss auch bedenken, dass nicht jeder Hund, der einen behinderten Menschen als Herrchen hat, ein Therapie- bzw Assistenzhund ist. Damit sind entsprechende Prüfungen verbunden, die den normalen Haushund erst zum Therapiehund bzw Assistenz und machen. Eigentlich sprechen Sie sowieso von einem Assistenzhund, nämlich einem Alltagsbegleiter für behinderte Menschen. Ein Therapiehund ist ein Hund, der beispielsweise in Seniorenheime oder Hospize oder ähnliche Einrichtungen geht und dort zur Therapie eingesetzt wird.

Auch die Empfehlung des Arztes, dass sie sich einen Hund anschaffen sollten, macht den Hund noch nicht zum Assistenzhund. Wenn ihr Vermieter clever ist, dann verlangt er von Ihnen erstmal den Nachweis, dass Ihr Hund auch tatsächlich ein Assistenzhund ist, bevor er überhaupt in Erwägung zieht, weitere gedankliche Schritte zu unternehmen. Nur auf Zuruf braucht er Ihnen das jedenfalls nicht abzunehmen. Ich vermute sogar, er wird das eher als weiteren Dreh ansehen, um ihr Ziel, nämlich den Einzug in die Wohnung, zu erreichen.

Sie haben ihm ja schon mitgeteilt , daß sie einziehen wollen, die Frage geht ja nur darum, ob der Hund dabei sein kann oder nicht bzw ob sie ihn mitbringen dürfen oder nicht. Und da sind halt bis zu einem gewissen Grad auch die anderen Nachbarn gefragt, die lt Ihrem anderen Thread den Hund nicht im Haus wollen.

Was ich aber an Ihrer Stelle gar nicht machen würde, ist - Sie hatten das zwischendurch Mal vor - einfach einzuziehen. Am Ende verlierst im schlimmsten Fall nicht nur Du, sondern auch die Hauptmieterin ihre Wohnung und sowas muss doch nicht sein.

-- Editiert von fb367463-2 am 15.12.2017 04:10

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
0815frager.... erkläre mir wie man eine technische nortufanlage benutzen soll, wenn du von einer auf die andere Sekunde krampfend, sabbernd und dich be*****nd am Boden kauerst. Diese klug*******rei bon leuten die keine Ahnung haben geht mir auf den Sack[/quo
Was soll der Ton wegen Klug*******rei?
Ein Hund ist keine Notrufeinrichtung!
Dafür gibt es von zig Herstellern schon lange Behindertennotrufsysteme mit Totmannerkennung. Liegt man am Boden fängt der Sender in der Größe eines Schlüsselanhänger zum piepsen an, wenn die Person nicht sofort auf den Taster drückt, wird automatisch der Notruf in Sekundenschnelle an die Leitstelle abgesetzt. Die neuen Systeme geben sogar die genaue Position mit durch, das kann bestimmt kein Hund in der Zeit und Präzision schaffen. Jede Fachfirma mit dem Bereich Sicherheitstechnik / Lichtruf kann hier beraten.
Und vor man jetzt anfängt mit Kosten, für den Patienten gar keine, denn diese werden von den Kassen bzw Rententräger übernommen, sofern es ärztlich wirklich notwendig ist.
Zitat (von Andre83):
Darf ein Vermieter, wenn man bereits in einem seiner Objekte seit Jahren mit Hund und ohne Ärger lebt, die Untervermietung untersagen wenn der Hund laut Attest medizinisch notwenig und hilfreich ist.

Eine medizinische Indikation ist nicht zu erkennen, vor allem aus dem Tread hier liest sich das anders:
Zitat (von Andre83):
ich hatte heute Morgen einen Hausbesuch vom JobCenter. Also ich grad vom Hof fuhr um mit meinem Husky die Wälder unsicher zu machen,

https://www.123recht.net/Hausbesuch-vom-JobCenter-__f524334.html
Klar ein Hund hilft einem auch aus den Federn zu kommen, wie man selbst geschrieben hatte.

Zitat (von Andre83):
wenn man bereits in einem seiner Objekte seit Jahren mit Hund und ohne Ärger lebt

Auch dies zeigt nur auf, der Vermieter ist nicht Hundefeindlich eingestellt, er will nur den Hausfrieden gesichert haben.
Was man einfach nicht verstehen kann, warum spricht man nicht mit den zukünftigen Nachbarn, ob diese der Hundehaltung zustimmen?
Man sollte schon vor dem Einzug nicht so egoistisch sein, und auch Rücksicht auf die Mitbewohner nehmen und bei Versagung auch deren Gründe kennen. Vielleicht hat einer eine Allergie, eine Katze oder Kinder mit Hundephobie.
Nicht mehr und nicht weniger verlangt der Vermieter zurecht, kein Vermieter hat gerne einen gestörten Hausfrieden, welcher auf Dauer nur Ärger und Kosten nach sich zieht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Dieser Hund ist weder ein Betreuungs- noch ein Assistenzhund, so dass die ganze Diskussion darüber müßig ist. Ein Hund mutiert nicht zu einem solchen, nur weil sein Besitzer krank ist oder der Hund seinem ureigenen Trieb des Hütens folgt.

Der Fragesteller schreibt doch selbst, dass der Arzt ihm deshalb einen Hund empfohlen hat, damit er mehr Struktur in sein Leben bringt, in der Früh aufsteht u.s.w. Wir haben es also mit einem ganz normalen "Hundefall" zu tun. Und da muss ein so langhaariger großer Hund in einer relativ kleinen Wohnung nicht geduldet werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Dann gebe ich an ohne Hund einzuziehen. Müssen meine Eltern den Hund behalten. Kann zu hier....

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