Hallo!
Ich bin neu hier und möchte auch gleich eine Frage stellen.
Wir sind vier Geschwister und bilden eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen. Gestern habe ich erfahren, dass zwei der Miterben ihren Erbanteil auf einen anderen Miterben übertragen haben. Es hat offenbar eine Grundbuchänderung gegeben.
Hätte ich als Miterbe über diese Geschehnisse nicht informiert werden müssen? Hätte mich nicht zumindest das Grundbuchamt
über die Änderung der Eigentumsverhältnisse informieren müssen?
Grüße
Als Miterbe Benachrichtigung bei Grundbuchänderung erhalten
30. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2015 | 10:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Als Miterbe Benachrichtigung bei Grundbuchänderung erhalten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2015 | 11:40
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Hätte ich als Miterbe über diese Geschehnisse nicht informiert werden müssen? Hätte mich nicht zumindest das Grundbuchamt über die Änderung der Eigentumsverhältnisse informieren müssen?
Ja.
http://dejure.org/gesetze/GBO/55.html
-- Editiert von cruncc1 am 30.12.2015 11:46
#2
Antwort vom 30. Dezember 2015 | 20:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatZitat:Hätte ich als Miterbe über diese Geschehnisse nicht informiert werden müssen? Hätte mich nicht zumindest das Grundbuchamt über die Änderung der Eigentumsverhältnisse informieren müssen? :
Ja.
http://dejure.org/gesetze/GBO/55.html
-- Editiert von cruncc1 am 30.12.2015 11:46
Danke für den Hinweis! Wie kann es nur sein, dass dennoch keine Benachrichtigung erfolgt, weder vom Notar noch vom Grundbuchamt. Das ist schwer zu verstehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Dezember 2015 | 13:14
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Woher sollen wir das wissen? Einfach mal beim Grundbuchamt nachfragen.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
28 Antworten