Als Kassenpatient Wahlrecht de Krankenhauses?

5. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
DieAussergewoehnliche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Als Kassenpatient Wahlrecht de Krankenhauses?

Hallo!

Ich habe eine Frage :Ein aelterer Mann ist mit Atemnot und Hezbeschwerden entgegen seines Wunsches ( Laut RTW alles belegt - lange Wartezeit - (fragend guck :bei einem Notfall?) in ein kleines Kreiskrankenhaus statt dem Krankenhaus in der naechsten Stadt gebracht worden- Entfernung der Krankenhaeuser gleich....

Er moechte aber verlegt werden. Die Argumentation dagegen (Aerzte total unfreundlich ): Das waere bei Kassenpatienten nicht so einfach!

Wo kann ich Argumentationsgrundlagen dagegen finden?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Eine Verlegung ist dann kein Problem, wenn der Patient die Extrakosten (Transport + neue Fallpauschale im neuen Krankenhaus) bezahlt.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse dürfte sonst nur beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers (im alten Krankenhaus) möglich sein.

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-- Editiert hamburger-1910 am 05.07.2012 17:04

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

in der Regel haben wir, auch als Kassenpatient, die freie Arzt- und Krankenhauswahl.

Aber hier wurde die Aufnahme verweigert wegen kapazitätsgründen! Ja - so unglaublich das ist, das ist möglich! Da die Entfernung gleich war sowieso, aber auch dann, wenn die Wartezeit womöglich höher wäre, als der weitere Transportweg! Anm.: Ein Arzt kann nur einen Notfall behandeln - nicht mehrere!

Einer Verlegung wird die GKV nicht zustimmen, außer es lägen hier zwingende Gründe vor - was hier wohl nicht so ist.

Wir befinden uns schon lange in einer zwei Klassengesellschaft der Versicherten und die dritte Klasse ist in Anmarsch!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Laut RTW alles belegt - lange Wartezeit - (fragend guck :bei einem Notfall?)

Klar die schubsen die anderen Notfälle diebearbeitet werden einfach zur Seite ...
:augenroll:

Selbstverständlich wird der Patient dorthin gebracht, wo er schnellstmögliche Behandlung erhält. Alles andere könnte durchaus juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen haben ...



quote:
Wo kann ich Argumentationsgrundlagen dagegen finden?

Ganz einfach: in den vertraglichen Vereinbarungen des Patienten mit der Krankenkasse bzw. einer eventuellen Zusatzversicherung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hier besteht nicht mal ein Unterschied zwischen Privatkassen und GKVs. Wenn kein Platz da ist, dann ist kein Platz da. Oder soll man die vorhandenen Patienten wegbeamen?

Auch ein Verlegung ist bei der Knausrigkeit der privaten Krankenkassen je nach Vertragsausgestaltung auch nicht automatisch drinnen.

Der Weg wäre: mit Krankenkasse sicherstellen, dass auch die Behandlung in anderer Klinik übernommen wird. Feststellen, ob da ein Bett frei ist. Dann die Transportkosten selbst übernehmen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Der Weg wäre: mit Krankenkasse sicherstellen, dass auch die Behandlung in anderer Klinik übernommen wird. Feststellen, ob da ein Bett frei ist. Dann die Transportkosten selbst übernehmen.


Das Problem wird die doppelte Fallpauschale sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hast recht, die hab ich neben dem Transport vergessen. Aber wenn die auch noch privat übernommen wird, dann ist doch alles klar.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Aber wenn die auch noch privat übernommen wird, dann ist doch alles klar.


Sehe ich genauso.

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