Hallo!
Ich habe eine Frage :Ein aelterer Mann ist mit Atemnot und Hezbeschwerden entgegen seines Wunsches ( Laut RTW alles belegt - lange Wartezeit - (fragend guck :bei einem Notfall?) in ein kleines Kreiskrankenhaus statt dem Krankenhaus in der naechsten Stadt gebracht worden- Entfernung der Krankenhaeuser gleich....
Er moechte aber verlegt werden. Die Argumentation dagegen (Aerzte total unfreundlich ): Das waere bei Kassenpatienten nicht so einfach!
Wo kann ich Argumentationsgrundlagen dagegen finden?
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Als Kassenpatient Wahlrecht de Krankenhauses?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Verlegung ist dann kein Problem, wenn der Patient die Extrakosten (Transport + neue Fallpauschale im neuen Krankenhaus) bezahlt.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse dürfte sonst nur beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers (im alten Krankenhaus) möglich sein.
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-- Editiert hamburger-1910 am 05.07.2012 17:04
Hallo,
in der Regel haben wir, auch als Kassenpatient, die freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Aber hier wurde die Aufnahme verweigert wegen kapazitätsgründen! Ja - so unglaublich das ist, das ist möglich! Da die Entfernung gleich war sowieso, aber auch dann, wenn die Wartezeit womöglich höher wäre, als der weitere Transportweg! Anm.: Ein Arzt kann nur einen Notfall behandeln - nicht mehrere!
Einer Verlegung wird die GKV nicht zustimmen, außer es lägen hier zwingende Gründe vor - was hier wohl nicht so ist.
Wir befinden uns schon lange in einer zwei Klassengesellschaft der Versicherten und die dritte Klasse ist in Anmarsch!
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quote:
Laut RTW alles belegt - lange Wartezeit - (fragend guck :bei einem Notfall?)
Klar die schubsen die anderen Notfälle diebearbeitet werden einfach zur Seite ...
Selbstverständlich wird der Patient dorthin gebracht, wo er schnellstmögliche Behandlung erhält. Alles andere könnte durchaus juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen haben ...
quote:
Wo kann ich Argumentationsgrundlagen dagegen finden?
Ganz einfach: in den vertraglichen Vereinbarungen des Patienten mit der Krankenkasse bzw. einer eventuellen Zusatzversicherung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier besteht nicht mal ein Unterschied zwischen Privatkassen und GKVs. Wenn kein Platz da ist, dann ist kein Platz da. Oder soll man die vorhandenen Patienten wegbeamen?
Auch ein Verlegung ist bei der Knausrigkeit der privaten Krankenkassen je nach Vertragsausgestaltung auch nicht automatisch drinnen.
Der Weg wäre: mit Krankenkasse sicherstellen, dass auch die Behandlung in anderer Klinik übernommen wird. Feststellen, ob da ein Bett frei ist. Dann die Transportkosten selbst übernehmen.
wirdwerden
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quote:
Der Weg wäre: mit Krankenkasse sicherstellen, dass auch die Behandlung in anderer Klinik übernommen wird. Feststellen, ob da ein Bett frei ist. Dann die Transportkosten selbst übernehmen.
Das Problem wird die doppelte Fallpauschale sein.
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Hast recht, die hab ich neben dem Transport vergessen. Aber wenn die auch noch privat übernommen wird, dann ist doch alles klar.
wirdwerden
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quote:
Aber wenn die auch noch privat übernommen wird, dann ist doch alles klar.
Sehe ich genauso.
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