Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit 09.2016 in Hotel in NRW als allrounder-Rezeption, Küche, Service und vieles mehr. Bin gelernte Hotelfachfrau. Mein Arbeitsvertrag ist befristet mit 25 Tage Urlaub,Vollzeit seit Zwei Monaten.
Es wird am 01.12.17 Betriebsübernahme statt finden. Der neue Hotel Pechter-gibt mir Tarifvertrag mit mehr Gehalt und mehr Urlaub. In NRW gibt es-habe nachgelesen-Tarifverträge für Hotel die Allgemeinverbindlich sind.
Warum habe ich das nicht von meinem jetziger Chef bekommen? Kann ich ihn rückwirkend verklagen? Falls ja,wie lange habe ich Zeit für? Wie stehen meine Chancen? Rechtschutz Versicherung habe ich natürlich. Was ist dann mit Arbeitszeugnis-kann ich ja bestimmt mit nicht besonders gute rechnen,oder?
Danke im voraus für die Antwort und das Sie sich Zeit für mich genommen haben
Mit freundlichen Grüßen
Gosiek1
Allgemeinverbindlichkeit contra Arbeitsvertrag
12. November 2017
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Frage vom 12. November 2017 | 08:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemeinverbindlichkeit contra Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. November 2017 | 08:45
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Rückwirkend Forderungen stellen kannst du womöglich bis April 2016 - da ist der TV allgemeinverbindlich geworden ( http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/tarifinformationen/0019-AVE-Mantel.pdf ). Diese Frist kann aber begrenzt sein, wenn dein Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel enthält, die Forderungen ggf. auf 3 oder 6 Monate rückwirkend begrenzt.
#2
Antwort vom 12. November 2017 | 09:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Blaubär+
AusschlussKlausel habe ich drin. Schade.
Werden es jetzt 3 oder 6 Monate sein?
Danke.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2017 | 10:29
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
.. sollte die Ausschlussklausel beantworten.
Und jetzt?
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