Alleiniges Sorgerecht Vater

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2016 13:39:00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht Vater

Hallo,

ich versuche in Kürze zu schildern worum es geht. Ich und mein Freund sind seit 8 Monaten zusammen.
Er hat eine Tochter von seiner Ex-Freundin. Die beiden haben das gemeinsame Sorgerecht.
Seine Ex Freundin nutzt aber jede Gelegenheit meinem Freund das Leben schwer zu machen ohne Rücksicht
auf ihre Tochter, die ihren Vater über alles liebt. Nach dem Sie es mal wieder geschafft hat ihn zu provozieren und
sich in unser Leben einzumischen rennt sie dann zur Polizei wegen Beleidigung, Bedrohung etc.
Jetzt hat Sie es nun geschafft das er für 4 Monate im offenen Vollzug sitzt. (Er hatte eine Bewährungsstrafe)

Die Kleine ist normalerweise einen Tag in der Woche sowie jedes zweite Wochenende bei uns.
Und das IMMER ohne Ausnahme. Jetzt versucht sie die Kleine, nachdem Sie es jetzt schon geschafft hat
ihr ihren Vater zu nehmen für eine Zeit, auch von mir und der restlichen Familie von ihm fern zu halten.

Die Kleine hängt mittlerweile auch sehr an mir und ich weiß das Sie todestraurig ist, wenn Sie jetzt nicht mal
mehr zu mir oder ihrer Oma, Opa, Tante darf. Ich weiß das man rechtlich gesehen wahrscheinlich nichts tun kann
solange wie ihr Vater weg ist, aber wenn das so weiter läuft werden wir alles daran setzen das alleinige Sorgerecht einzuklagen.
Deshalb wäre es wahrscheinlich sinnvoll wenn man einen Anwalt über den ganzen Vorfall jetzt schon informieren würde oder?

Ich meine man sieht ja das sie nicht im Sinne ihres Kindes handelt sondern nur an sich selbst denkt.
Ist vielleicht noch interessant zu erwähnen, dass Madame noch ein weiteres Kind hat, dass ebenfalls nicht bei ihr
aufwächst.

Vielen Dank für eure Tipps

Liebe Grüße


-- Editier von Löwenherz1989 am 11.01.2016 16:05

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, ich halte Dir zugute, dass Du nicht alles weisst. Widerruf der Bewährung, das fällt nicht vom Himmel. Und hat mit dem Kind schon gar nichts zu tun. Da wurde gegen Bewährungsauflagen verstossen. Soviel dazu.

Jetzt zur anderen Sache. Sorgerecht, das sind, mal ganz banal formuliert, ein paar Unterschriften bis zum 18. Geburtstag, also der Volljährigkeit. Was steht denn konkret an, was die Mutter nicht regelt?

wirdwerden

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß das man rechtlich gesehen wahrscheinlich nichts tun kann solange wie ihr Vater weg ist, aber wenn das so weiter läuft...


Wenn was wie weiterläuft? Dass eine Partei auf die andere schießt? Da würde ich als Familienrichter nur die Wahl zwischen Pest und Cholera sehen, wenn es um die Vergabe von Sorgerechten geht.

Du kennst Partner und Kind gerade 8 Monate (wie alt ist es eigentlich?)! Wenn das Wohl des Kindes tatsächlich im Mittelpunkt steht, dann sollten alle "die Bälle flach halten".

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wegen der paar Unterschriften, das lockt doch keinen Richter hinter dem Ofen hervor. Wirklich nicht. Zumal das Nichteinhalten von Bewährungsauflagen ja nicht unbedingt für Zuverlässigkeit sprechen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Hier geht es nicht um Unterschriften. Die beiden wollen das AUfenthaltsbestimmungsrecht und das Kind zu sich holen. Selbstverstädnlich sind die Chancen dafür irgendwo ganz nahe bei Null zu vermuten. Um genau zu sein ist nicht ein einziger Grund dafür erkennbar, warum das Kind bei der Mutter herausgeholt werden sollte. Diese hat zum einen das Sorgerecht mit dem Vater geteilt und wirkt zum anderen an einem Umgangsplan mit, der sich vor Gericht eher nicht in dieser Form hätte durchsetzen lassen. Von purer Bösartigkeit gegenüber dem Vater kann ich da nichts erkennen. Auf der anderen Seite haben wir einen Vater, der sich mehrfach strafbar gemacht und dann nichtsmals seine Bewährungsauflagen eingehalten hat, wobei die Mutter bei diesen Verstößen zumindest Zeugin (wenn nicht auch Opfer) gewesen ist. Der Papa sitzt jetzt erstmal eine Haftstrafe ab, was sich mit Kindererziehung absolut nicht verträgt. Daneben gibt es noch die Lebensgefährtin, die noch nicht die notwendige Distanz ("hängt sehr an mir", "wir wollen") zum für sie fremden Kind gewonnen hat.

Wenn der Vater aus der Haft kommt, darf er froh sein, wenn erstmal so langsam wieder der Umgang anläuft. Der Umzug des Kindes zu ihm gegen den WIllen der Mutter ist absolutes Wunschdenken. Unterstellt man mal, dass der Vater in Zukunft nochmals ähnlich wenig rechstreu ist, steht auch schon die nächste Haftstrafe an und das Kind muss wieder zur Mutter zurück? Ob das wohl ein Familienrichter mitmacht, während sein Kollege einen Sitzungssaal weiter die Inhaftierung anordnet?

Vollkommen recht haben Sie, wenn Sie meinen, dass ohne Anwalt schon mal gar nichts geht. Auch wenn der gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist so ein Vorgehen ohne Anwalt natürlich mutig. Ich würde nur befürchten, dass auh mit Anwalt die Aussichten auf Erfolg bescheiden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Ihr macht Sachen!
Die TE und ihr Freund sind doch viel bessere Eltern!
So eine Bewährungsauflage wird gleich wegen lau widerrufen, der Freund der TE ist da bestimmt völlig unschuldig hineingeraten. Der wurde ja schließlich provoziert!!!

Mich würden ja mal die Gründe interessieren, warum das alleinige Sorgerecht für den Vater (da kann die TE noch so viel "dransetzen", sie wird es eh nicht bekommen).
Weder lese ich, dass Umgang verweigert wird, das Kind vernachlässigt würde oder sonstiges, was gegen die Mutter sprechen könnte. Und ja: die TE hat nun mal kein Umgangsrecht!
Ein Kind, das ich bestenfalls seit 8 Monaten alle 14 Tage sehe, könnte ich nicht so weit einschätzen, inwiefern es tatsächlich todtraurig über den ausgesetzten Umgang mit mir wäre.

Könnte es sein, dass dadurch ja auch Unterhaltskosten wegfielen? :augenroll:

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