Alkoholverbot für Fans von FC Hansa Rostock

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OVG: Fußball-Fans kann der Alkoholkonsum im Zug untersagt werden

Anhängern eines Fußballvereins kann auf der Bahnfahrt zu einem Auswärtsspiel das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken verboten werden. Die Bundespolizei hatte diesen Samstag auf sämtlichen Regionalzügen von Rostock nach Dortmund u.a. Glasflaschen und Alkohol untersagt. Das Verbot galt für alle Zugreisende und wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteinisch in einem Eilverfahren für rechtmäßig erkannt. (Az. 4 MB 71/12)

Als Grund hatte die Polizei gewaltbereite Fans des Zweitligisten Hansa Rostock genannt. Die Polizei, gegnerische Fans und Dritte waren in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Fahrten zu den Spielen immer wieder mit Flaschen und Feuerwerkskörpern beworfen worden. Alkohol habe dabei eine große Rolle gespielt. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Allgemeinverfügung der Polizei für rechtmäßig: Erfahrungen mit den Problemfans würden zeigen, dass ein Alkoholverbot hier gesundheitliche Gefahren ausschließen und die Sicherheit besser gewährleisten kann.

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