Alkoholisiert Fahrrad geschoben!

22. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
devil_inside
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Alkoholisiert Fahrrad geschoben!

Hi zusammen,

hab da mal eine Frage zu folgenden Problem.

Und zwar bin ich gestern Bacht mit vermutlichen 2.2 Promillen auf den Boden geknallt so das ich gleich bewusstlos war, wie ich mein Rad von der Kneipe heimgeschoben hab.

1. Es gibt keinerlei Zeugen, die es bestätigen könnten das ich geschoben hab
2. Wurde von 2 Personen wieder wachgerüttelt die dann sofort die Polizei
und Sanker gerufen haben.
3. Es wurde mir Blut abgezapft und die Herren in Grün waren mit dabei also
wollen Sie vermutlich auch ein Verfahren gegen mich einleiten.
4. Ich habe bis jetzt noch keine Aussage bei der Polizei abgegeben.

Was soll ich nun tun?
Aussagen das ich geschoben hätte, was auch Fakt ist? macht das überhaupt einen Unterschied Fahren/Schieben?
Sagen das Fahrrad was da zufällig auf der Strasse neben mir gelegenhat ist nicht meins und ich als Fussgänger gestürzt bin? Können Sie überhaupt was machen das es ja nicht nachweisbar ist ob ich gefahren bin oder meine Kiste geschoben hab?


Freue mich über jede Antwort!
Danke schonmal im Voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

macht das überhaupt einen Unterschied Fahren/Schieben?

Und ob - Alkohol am Steuer ist auch auf dem Rad verboten. Kann u.U. auch zum entzug der Fahrerlaubnis führen...

Zu deinem Problem:
Je nachdem, wie du und das Fahrrad gelegen hat, kann man das ganze nachstellen - leigen beide Beine auf oder unter dem Fahrrad (dazu noch bewusstlos), ist ein fahren nicht nachweisbar.

Zumal: Es gibt weder Zeugen, die dich entlasten - noch welche, die dich belasten können.
Wenn es zu einem Verfahren kommt, sofort deine Aussage machen (vorher würde es den Verdacht des alkoholisierten Fahrens nur vertiefen). Dann muss erstmal "zweifelfrei" nachgewiesen werden, dass du doch gefahren bist.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
devil_inside
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Zu deinem Problem:
Je nachdem, wie du und das Fahrrad gelegen hat, kann man das ganze nachstellen - leigen beide Beine auf oder unter dem Fahrrad (dazu noch bewusstlos), ist ein fahren nicht nachweisbar.

Ich sollte neben den Fahrrad gelegen haben

Wenn es zu einem Verfahren kommt, sofort deine Aussage machen (vorher würde es den Verdacht des alkoholisierten Fahrens nur vertiefen).

Also sollte ich derzeit garkeine Aussage machen?


Dann muss erstmal "zweifelfrei" nachgewiesen werden, dass du doch gefahren bist.


Tja das wird sich nicht nachweisen lassen,
da ich schon beim eintreffen der Polizei wieder
auf den Beinen war!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Vorerst solltest Du überheupt keine Aussage machen. Erst mal abwarten, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, bzw. ob es nicht sofort wieder eingestellt wird (ohne Deine Aussage).

Erst wenn Du offizlell als Beschuldigter vernommen werden sollst, empfiehlt sich eine Aussage.

Deinen Angaben hier zur Folge läßt sich eine Trunkenheitsfahrt nicht nachweisen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

"Erst wenn Du offizlell als Beschuldigter vernommen werden sollst, empfiehlt sich eine Aussage. "

Nein! Ich betone es gebetsmühlenartig. Aussagen bei der Polizei als Beschuldigter nur im absoluten Ausnahmefall.
In einem Fall wie hier, wo die Zeugen etwas aussagen und dann noch die Polizei ihren senf dazu gibt und Du zu betrunken warst, um genaue Erinnerungen zu haben....? Lasse es bleiben!


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Axel Eicker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich empfehle hier schnellstens den Gang zu Verkehrsrechtsanwalt und die Vorbereiutung auf die bevorstehende MPU (ab 1,6 Prom. auch als fahrender/ gehender/ liegender Radfahrer).
moin moin v.d.Insel
Axel Eicker

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""Wenn die Sonne der Bildung untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
ab 1,6 Prom. auch als fahrender/ gehender/ liegender Radfahrer).


wieso auch als gehender "Radfahrer", Axel? Wenn ich gehe und mein Rad schiebe, nehme ich ja nicht am Verkehr teil. Ich kann doch schön knülle nach Hause torkeln (solange ich nicht auf die STraße oder den Radfahrweg schlingere und andere behindere), oder spinne ich?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

HI!

Auch als Fussgänger bist du Verkehrsteilnehmer. Und wenn du besoffen rumläufst bist du automatisch ne Gefährdung - passieren muss dafür nicht zwingend was ..

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Axel Eicker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Irrtum....Hank.
Du nimmst am StV auch als Fussgänger teil und kannst aufgrund hoher BAK den Kontrollverlust erleiden, der Dich nicht mehr zur sicheren Teilnahme am (nicht nur motorisierten) StV befähigt.
Sorry.
moin moin von der Insel
Axel Eicker

-----------------
""Wenn die Sonne der Bildung untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

öhhhm

Sorry, aber ich muss hier noch mal nachhaken.

Also:

Begebt euch mal (rein virtuell natürlich ;) ) in folgendes natürlich gaaaanz fiktives Szenario: Dicke Party, viel Alk. Ich kippe mir ordentlich einen hinter die Binde. Habe locker 12 Bier, 6 Cuba Libre und ein paar Kurze getrunken. Schickes fest. Bin ziemlich stramm.
Der Morgen graut, und ich begebe mich nach Hause. Zu Fuß, denn so weit wohne ich nicht weg, ich habe kein Fahrrad und des Taxi Geld spare ich mir.

Ich gehe nur auf dem Fußweg, wo ich ja hingehöre. Ich kann mich auch stramm sehr gut kontrollieren. Weder gibt es bei mir die Bierbrille, die mich morgens neben weiblichen Kellerkindern aufwachen lässt, noch verliere ich die geistige oder körperliche Beherrschung. Ich komme nicht einmal unerlaubt auf die Straße, auf den Fahrradweg oder ähnliches.

Cops langweilen sich, weil, es ist 5 Uhr morgens und sonst nix los. Ich torkele zwar nicht, aber sie kennen mein Gesicht, mögen mich nicht, und lassen mich deshalb pusten.

???

Watt? Teilnahme am Verkehr? Handlungsfreiheit? Gefährdung anderer? Bin ich etwa verpflichtet, teures Geld für ein Taxi zu zahlen??? Kann man nicht mal mehr in Ruhe irgendwo saufen?

Das musste mir erklären, bidde...

Von welcher Insel biste denn eigentlich? Auch so besch.... Wetter?

Grüße

Hankinger

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

lol @ hank

kannste die Geschichte bitte weiterschreiben, die liest sich cool.
Teil 2 Bitte ;)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Axel Eicker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hank schrieb:
"Und zwar bin ich gestern Bacht mit vermutlichen 2.2 Promillen auf den Boden geknallt so das ich gleich bewusstlos war, wie ich mein Rad von der Kneipe heimgeschoben hab."

Nun schrieb Hank:"...................
Ich gehe nur auf dem Fußweg, wo ich ja hingehöre. Ich kann mich auch stramm sehr gut kontrollieren. Weder gibt es bei mir die Bierbrille, die mich morgens neben weiblichen Kellerkindern aufwachen lässt, noch verliere ich die geistige oder körperliche Beherrschung. Ich komme nicht einmal unerlaubt auf die Straße, auf den Fahrradweg oder ähnliches."

Wir können das ganze noch weiter schönreden und tendenziieren.........
aber Fakt bleibt doch, dass Sie ein Fahrrad geschoben haben und es zu einem Kontrollverlust kam, über den wir hier reden.
An Hypothesen und Fiktionen mag ich mich eher weniger beteiligen.

moin moin von der Insel (Fehmarn i.d.Ostsee; z.Zt. mit viel Sonne)
Axel Eicker

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""Wenn die Sonne der Bildung untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi Axel,
sorry, Du bist auf dem Holzweg und bringts hier zwei Poster durcheinander:

Der Threadstarter hat seinen Fall beschrieben. Nicht ich. Der Threadstarter heißt devilsoundso. Nicht Hank.

Ich, HANK, habe mich nur eingeklinkt, weil mir nicht einleuchten will, bestraft zu werden, wenn ich irgendwo besoffen ZU FUß gehen würde, ohne jemanden zu gefährden.

Daher habe ich dann den fiktiven Fall konstruiert, um zu erfahren, was passieren würde. Klassisches Thread-Napping, was auber wohl ok geht, weil es zum Thema passt.

Also, langsam, zum Mitschreiben: Ich rede hier nix schön. Devils Fall ist wohl echt. Ich, hank, wollte nur Klarstellung.

Naja, egal.

Fehmarn! Schöööön!

@miniway: Ich kam nach Hause, erbrach aufs Tomatenbeet und legte mich zwischen die Tulpen schlafen. Eine Katze weckte mich des Morgens, indem sie mir ans Bein...
Naja. Der Tag war gelaufen. ;)



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""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"

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