Alkohol im Straßenverkehr und seine Konsequenzen

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Promillegrenzen im Überblick

Mit wieviel Alkohol im Blut lässt sich ein Fahrzeug noch sicher und vor allem gesetzeskonform lenken?

Grundsätzlich gilt, dass schon kleine Mengen Alkohol zum Entzug des Führerscheins führen können. Die erste Grenze liegt bei 0,3 Promille. Wird ein Fahrer mit einer solchen Blutalkoholkonzentration angehalten, nachdem er z.B. zuvor deutliche Schlangenlinien gefahren ist, kann der Führerschein entzogen und ein Bußgeld verhängt werden.

Die nächste, relevante Grenze liegt bei 0,5 Promille. Konnte im Blut eine solche Alkoholkonzentration nachgewiesen werden, ist der Führerschein erstmal bis zu 3 Monate weg und ein Bußgeld von mindestens 500,- € wird fällig. Außerdem bekommt der angetrunkene Fahrzeugführer noch 4 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben".

Kommt es mit einem solchen Alkoholspiegel dann zum Unfall, muss der Fahrer mit einer Sperre und Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate rechnen. Die Punktezahl in Flensburg erhöht sich auf insgesamt 7 Punkte und auch die Geldstrafe steigt deutlich an.

Schwierig wird es ab eine Blutalkoholkonzetration von 1,1 Promille. Jetzt gilt der Fahrer als "absolut" fahruntüchtig. In diesem Fall muss ihm das Gericht zwingend den Führerschein für 6 Monate abnehmen und eine empfindliche Geldstrafe verhängen.

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss hat nicht nur strafrechtliche Aspekte, die zu beachten sind. Zu dem Ärger mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht kommen in der Regel Probleme mit den beteiligten Versicherungen.

Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Das bedeutet, der Versicherer muss nicht mehr leisten. Da jedoch der Geschädigte einen Anspruch auf Ausgleich des bei ihm entstandenen Schadens hat, wird die Versicherung zunächst in die Regulierug eintreten. Danach kann die Versicherung den betrunkenen Fahrer bis zu einem Betrag von 5000,- € in Regress nehmen.

Auch der Beifahrer, der sich von dem alkoholisierten Kollegen nach Hause fahren lässt, muss nach einem Unfall mit Problemen rechnen. Wird man als Beifahrer bei einem Unfall verletzt, kann es dazu kommen, dass der Schmerzensgeldanspruch gekürzt wird. Die Rechtsprechung unterstellt in solchen Fällen ein "Mitverschulden".

Zu guter Letzt sollten gerade Fahränfäger vorsichtig sein. Für diese Gruppe gilt "Null Toleranz", sie dürfen bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit überhaupt keinen Alokhol trinken, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind.